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Florian Gempe

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  • Johannesstraße 3 99084 Erfurt

Informationen über den Spezialisten

Spezialisiert auf Revisionen im Strafrecht

Rechtsanwalt Gempe hat sich neben der Instanzverteidigung auf die strafrechtliche Revision spezialisiert. Die Revision kann gegen Urteile der Amtsgerichte - wahlweise anstelle der Berufung - eingelegt werden und führt dann (unter Umgehung des Landgerichts - deshalb wird sie auch als Sprungrevision bezeichnet) direkt zum Oberlandesgericht. Viele Verteidiger scheuen diese Möglichkeit wegen der Schwierigkeiten des Revisionsrechts und raten lieber zur Berufung, jedoch sollte man auch die Vorteile der Revision beachten und sorgfältig abwägen: Es findet keine neue Tatsacheninstanz statt, in welcher das Gericht die Fehler aus der ersten Instanz korrigieren kann. Zudem findet in der Regel keine Verhandlung in der zweiten Instanz statt, sodass die Nerven der Beteiligten möglicherweise geschont werden. Das Revisionsgericht prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler - eine Tätigkeit, die das Berufungsgericht gerade nicht vornimmt. Wenn eine Sprungrevision erfolgreich ist, führt sie entweder (selten) zur direkten Abänderung des Urteils oder (in der Regel) zur Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht. Im letzten Fall stehen dem Angeklagten dann erneut drei Instanzen zur Verfügung.

Gegen die Urteile der Landgerichte kann dagegen ausschließlich Revision eingelegt werden, eine Berufung findet nicht statt. Diese führt direkt zum Bundesgerichtshof (BGH). Selbstredend hat die Revision daher geringe Erfolgsaussichten, da für viele Angeklagte dies die einzige Möglichkeit ist - ein letzter Versuch, das landgerichtliche Urteil anzugreifen - und daher auch in weniger aussichtsreichen Fällen ergriffen wird. Bei der Fülle der Revisionsverfahren gegen die landgerichtlichen Urteile ist auch nachvollziehbar, dass der BGH die Revisionsbegründungen oftmals nur mit einer kurzen Begründung oder gar ohne Begründung zurückweist, was allerdings oftmals zum Unverständnis der Angeklagten führt. Im Gegensatz zur Verfassungsbeschwerde ist die Revision jedoch ein echtes Rechtsmittel mit einer ernstzunehmenden Prüfung durch das Revisionsgericht, welches bei entsprechender Kenntnis der Materie durchaus Erfolgschancen aufweist.

Mit der Änderung des Rechts der Pflichtverteidigung hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch im Rahmen einer notwendigen Verteidigung einen Wechsel des Strafverteidigers im Revisionsverfahren vorzunehmen. Der sonst sehr schwierige Pflichtverteidigerwechsel ist nach § 143a Abs. 3 StPO für die Revisionsinstanz problemlos möglich. Den Angeklagten soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen spezialisierten Revisionsverteidiger auszuwählen, der seine Interessen besonders gut vertreten kann. Dahinter steht der Gedanke, dass es viele gute Instanzverteidiger gibt, welche mit Revisionen eher selten befasst sind. Was beim Wahlverteidiger ohnehin möglich ist (hier kann der Angeklagte seinen Anwalt beliebig wechseln, da er die Kosten selbst trägt), gilt nun auch für den Pflichtverteidiger: Auf (rechtzeitigen) Antrag des Angeklagten wird ihm der gewünschte Revisionsanwalt beigeordnet.

Strafrecht

Schnell und unerwartet können Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren werden. Hierzu genügen zum Teil schon fahrlässige Handlungen, auf der anderen Seite können Zeugen oder staatliche Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht) bestimmte Tätigkeiten falsch interpretieren und Ihnen eine Straftat unterstellen. Auch wenn tatsächlich eine Straftat vorliegt, ist es Ihr gutes Recht, die bestmögliche Verteidigung zu wählen, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

Wir vertreten Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht – vom Amtsgericht bis zum BGH. Regelmäßig können wir als Verteidiger ein deutlich besseres Ergebnis für Sie herausschlagen, als wenn Sie sich allein den Organen der Justiz stellen würden. Neben der klassischen Strafverteidigung sowie Vertretung in Bußgeldsachen übernehmen wir auch gern andere Tätigkeiten für Sie:

  • Strafverfolgung, insbesondere Fertigung von Strafanzeigen gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie Privatklagen
  • Vertretung von Nebenklägern / Verletzten einer Straftat
  • Vertretung im Adhäsionsverfahren (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Strafprozess)
  • separate Akteneinsicht
  • Prüfung und ggf. Korrektur von Führungszeugnis und Bundeszentralregistereinträgen
  • Unterstützung bei Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Vorgehen gegen einzelne Maßnahmen der Ermittlungsbehörden (z.B. Hausdurchsuchungen)

Auf der Suche nach einem erfahrenen und engagierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Erfurt bin ich bei rechtlichen Problemen für Sie da und erarbeite schnelle und sichere Lösungen für Sie. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne.

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen – was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Strafverteidiger ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann.

Opferhilfe

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und vertrete Sie, wenn Sie im Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen möchten. Ich beantworte Ihre Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich und stehe Ihnen als Vertreter der Nebenklage zur Verfügung.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Auch in Bußgeldsachen berate und vertrete ich Sie.

Erbrecht

Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer oder Miterbe: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.



florian.gempe@hahn-gempe.de

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