Im Gesundheitsrecht ist Rechtsanwältin Albers seit mehr als 25 Jahren tätig. Sie berät und vertritt Sie fachkundig im Bereich des Patienten- und Seniorenrechts.
Dazu gehören die Bereiche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Berufsunfähigkeitsrente, Vors...
Im Gesundheitsrecht ist Rechtsanwältin Albers seit mehr als 25 Jahren tätig. Sie berät und vertritt Sie fachkundig im Bereich des Patienten- und Seniorenrechts.
Dazu gehören die Bereiche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Berufsunfähigkeitsrente, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Erstellung eines Testaments gehört ebenfalls zu dem Spezialgebiet der Rechtsanwältin Albers.
Die Krankenkasse hat ein Hilfsmittel (z. B. einen Rollstuhl) abgelehnt?
Die Kosten für ein Heilmittel (z. B. manuelle Therapie) will die Krankenkasse nicht übernehmen?
Die Krankenkasse verweigert Ihnen die Zahlung von Krankengeld?
Die Krankenkasse hat Sie aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen?
Der Antrag auf Rehabilitation (z. B. bei Vorliegen einer Demenz) wurde abgelehnt?
Die Pflegeversicherung hat einen zu niedrigen Pflegegrad festgestellt?
Der Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen will die Pflegekasse nicht leisten?
Die Kommune hat Ihnen einen zu niedrigen Grad der Behinderung gegeben?
Sie haben Merkzeichen (G, aG, B, RF, TBl, H, Bl, Gl) beantragt und dieses wurde abgelehnt?
Nach einer Krebserkrankung will die Behörde Ihren Grad der Behinderung auf unter 50 herabsetzen?
Dies sind lediglich Beispiele aus Situationen, in denen Sie Frau Rechtsanwältin kompetent berät. Sie vertritt Sie im Widerspruchsverfahren und auch vor den Sozialgerichten.
Gern vereinbart Frau Rechtsanwältin einen Termin mit Ihnen, wenn notwendig, auch in den Abendstunden oder an einem Samstag.
Kanzlei für Patienten und SeniorenKanzleiflyer BürozeitenUm Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie, einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen.AnfahrtsinformationenMit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit den S-Bahnlinien S8 und S68 und mit den Buslinien 734, 743, O5 und O6, Haltestelle S-Bahnhof Erkrath.Bei Anreise mit dem Pkw empfehlen wir die Anfahrt über die Autobahn A3. Parkmöglichkeiten finden Sie im Hof der Kanzlei.
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