
Kompetenz – Engagement – Erfahrung
Ich biete meinen Mandanten seit nunmehr 18 Jahren sachkundige und zielorientierte Beratung sowie Vertretung auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Verkehrsrechts an. Dies sowohl im außergerichtlichen Bereich, als auch in ge...
Kompetenz – Engagement – Erfahrung
Ich biete meinen Mandanten seit nunmehr 18 Jahren sachkundige und zielorientierte Beratung sowie Vertretung auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Verkehrsrechts an. Dies sowohl im außergerichtlichen Bereich, als auch in gerichtlichen Verfahren.
English-speaking clients are welcome!
Rechtsanwalt Tim Hermann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tätigkeitsbereiche: Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Ich absolvierte meine juristischen Ausbildung an der Universität Erlangen (Studium) und dem Oberlandesgericht Nürnberg (Referendariat). Seit 2003 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2004 schloss ich mich als Sozius der Kanzlei Hering & Partner an. Die Kanzlei wurde zwischenzeitlich in Kanzlei Hering & Hermann umbenannt. Meine Tätigkeitsschwerpunkten liegen seit nunmehr 18 Jahren in den Bereichen Arbeitsrechtsrechts und Verkehrsrechts.
Von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wurde mir der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Voraussetzung hierfür sind der Nachweis vertiefter theoretischer Kenntnisse, die praktischen Erfahrung aus mindestens 100 Fällen aus verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts in einem Zeitraum von drei Jahren und die regelmäßige Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen. Die in einem Nebenstudium und die während eines Auslandssemesters in New York und einer viermonatigen Tätigkeit für die Großkanzlei CBM Law in San Francisco erworbenen Englisch-Kenntnisse ermöglichen es mir Mandanten auch in englischer Sprache zu beraten.
English-speaking clients are welcome!
Arbeitsrecht
Zum Arbeitsrecht gehören unter anderem folgende Schwerpunkte: Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Probleme in laufenden Arbeitsverhältnissen (insbesondere in Bezug auf Urlaub, Krankheit, Zeugnis, Wettbewerbsverbote, Schadensersatzansprüche), Unterstützung bei Betriebsübergängen, Unterstützung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Kündigungsschutzprozesse und Ausverhandeln von Aufhebungsverträgen), Angreifen von unzulässigen Befristungen, Durchsetzen von Ansprüchen auf Reduzierung und/oder Aufstockung von Arbeitszeit.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die Vertretung unserer Mandanten in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten (vgl. hierzu auch https://kanzlei-hering.de/downloads/) . Oft gelingt es einen Aufhebungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich mit einer möglichst hoher Abfindungszahlung zu erwirken. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechtes haben wir Mandanten bereits gegenüber nahezu allen großen Arbeitgebern in der Metropolregion Nürnberg außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Zu den Verfahrensgegnern gehörten dabei u.a. die folgenden Unternehmen:
- Siemens
- adidas
- Schaeffler
- Framatome
- FAU Erlangen-Nürnberg
- Playmobil
- Uniklinikum Erlangen
- Raiffeisenbank
- Feser-Biemann
- Bundesagentur für Arbeit
- Diakonie
- Der Beck
- Interflex
- Stadt Erlangen
- Stadt Nürnberg
Profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz. Jeder Arbeitgeber „tickt“ anders. Insbesondere Verhandlungen über Aufhebungsverträge sollten nicht schablonenhaft geführt, sondern individuell auf den „Gegner“ angepasst werden.
Verkehrsrecht
Auch im Bereich Verkehrsecht ist unsere Kanzlei seit nunmehr 18 Jahren tätig. Zum Verkehrsrecht gehören unter anderem folgende Schwerpunkte: Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen (vgl. hierzu auch Leitfaden zur Unfallregulierung), Verteidigung in Bußgeldsachen (vgl. hierzu auch Verteidigung in Bußgeldsachen), Verteidigung im Straßenverkehrsstrafverfahren, Geltendmachung von Rechten aus Fahrzeugkäufen (Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Rückabwicklung). Wichtig: Wenn Sie unverschuldet bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurden, sind die in unserer Kanzlei anfallenden Kosten vom Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Hafpflichtversicherung zu tragen zu tragen.
info@kanzlei-hering.de