Rechtsanwalt und Notar Max Igor Breitmoser
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2003
Notar seit 2017 für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Erlensee
Tätigkeit i...
Rechtsanwalt und Notar Max Igor Breitmoser
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2003
Notar seit 2017 für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Erlensee
Tätigkeit im Rahmen rechtsanwaltlicher Bürogemeinschaft
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich in allen Bereichen des Arbeitsrechts für Sie tätig. Dabei vertrete ich regelmäßig Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, wodurch mir aufgrund meiner Erfahrung die jeweilige Denkweise und Interessenlage der jeweils anderen Partei regelmäßig bekannt ist. Im Arbeitsrecht bin ich Überwiegend in den folgenden Bereichen tätig:
- Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvereinbarungen (Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvereinbarung)
- Abmahnung (arbeitsrechtliche Sanktionen)
- Arbeitsvertrag (Erstellung und Prüfung von Verträgen)
- Urlaub
Erbrecht - Vorsorge
Die erbrechtlichen Regelungen sind komplex, weshalb es regelmäßig fachlicher Beratung bedarf.
- Pflichtteilsrecht
- letztwillige Verfügungen (z.B. eigenhändiges Testament, gemeinsames Testament, Behindertentestament)
- Erbvertrag
- Vollmachten und Verfügungen (z.B. Generalvollmacht, Vorsorgen und Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung)
- Beurkundungen, Beglaubigungen im Rahmen notarieller Dienstleistung
Gesellschaftsrecht
u.a. Gründung von Gesellschaften und Fragenstellungen im gesellschaftsrechtlichen Bereich
Verkehrsrecht
- Bußgeldbescheid, Ordungswidrigkeiten
- Fahrverbot
- Führerscheinfragen
- Geschwindigkeitsübertretung
- Abstandsverstoß
- Unfallregulierung
- Schmerzensgeld
- Unfallflucht
Vertragsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht im zivilrechtlichen Bereich (Erstellung und Überprüfung von Verträgen und damit zusammenhängender Ansprüche und Fragestellungen)
- AGB-Recht
Thema Kosten
„Der Mensch lebt nicht vom Brot allein“.
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und notariellen Tätigkeit sind in der Regel von erheblichem Interesse für Mandanten. Gerne kläre ich Sie vor Beginn einer Tätigkeit über anfallende Kosten ausführlich und nachvollziehbar auf. Im Bereich anwaltlicher Tätigkeit richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Im notariellen Bereich erfolgt die Erhebung von Kosten ausschließlich nach den gesetzlichen Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG)
Bei weiteren Fragen informiere ich Sie gerne telefonisch unter 06183 8159778 oder unter www.breitmoser-arbeitsrecht.de
anwalt@breitmoser-arbeitsrecht.de