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Christian Nohr

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  • Anwalt
  • Haumannplatz 20a 45130 Essen

Informationen über den Spezialisten

Wir über uns

Wir kümmern uns um die wesentlichen Säulen im Leben unserer Mandanten. 

Konflikte im Arbeitsleben und Privatleben berühren den Nerv vieler Menschen. Störungen in diesen Bereichen haben weitreichende persönliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf das eigene Leben. Die Kanzlei Nohr Rechtsanwälte ist seit ihrer Gründung im Jahr 1996 auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig. Im Arbeitsrecht vertreten wir seit Jahren Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte sowie Geschäftsführer aus allen Industrie- und Dienstleistungsbereichen. Unsere Kanzlei genießt über die Grenzen des Ruhrgebietes hinaus einen ausgezeichneten Ruf als problemlösungsorientierter Dienstleister. Im JUVE-Handbuch der Wirtschaftsanwälte wurden wir als Arbeitsrechtler auf der Arbeitnehmerseite besonders empfohlen. Tageszeitungen und Fernsehsender berichten über unsere Tätigkeiten. Wir werden von den Medien regelmäßig auch als Interviewpartner angefragt. Unsere Mandanten vertreten wir vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.  

Unsere Strategie im Arbeitsrecht

Aus Forschung und Lehre ist bekannt, dass deutsche Juristen eher auf der Basis der Gesetze argumentieren, während amerikanische Anwälte einschlägige Urteile und Präzedenzfälle in den Vordergrund stellen. Wir sind der Auffassung, dass eine Mischung aus beiden Ansätzen der Schlüssel zum Erfolg ist. Kenntnis von Gesetz und Recht sowie eine fallbezogene Argumentation (case-law) sind für uns notwendige Voraussetzungen, um Ihr Recht erfolgreich durchzusetzen. 

Gerade die fallbezogene Argumentation zeigt dem Richter, wie in vergleichbaren Fällen andere Gerichte entschieden haben. Hierzu nutzen wir die großen Rechtsprechungsdatenbanken Juris und Beck-online. Richterliche Entscheidungen sind leider auch subjektiv geprägt. Dies muss man wissen, wenn man vor Gericht zieht. Gemeinsam mit unseren Mandanten stimmen wir vor Prozessbeginn die Strategie ab, damit es am Ende nicht heißt: „Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand.“ Mit dieser Vorgehensweise lassen sich Prozesssituationen und Entscheidungen leichter vorhersehen und unliebsame Überraschungen möglichst vermeiden.

Unsere vier Bausteine (Bewerbung, Arbeitsvertrag, Trennung und Neuausrichtung) sind ein Full – Service – Angebot. Wir begleiten unsere Mandanten im Idealfall ein Leben lang vom Berufseinstieg bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis. Unsere Anwälte kümmern sich dabei um die juristischen Themen wie Arbeitsvertragsprüfung und Vertragsbeendigung. In den Bereichen Bewerbung und Neuausrichtung arbeiten wir mit externen Trainern zusammen, die seit vielen Jahren auf diesem Gebiet erfolgreich tätig sind. Optimale Mandantenbetreuung bedeutet weitaus mehr zu leisten, als nur Rechtsberatung. Sofern Sie an diesen Dienstleistungen interessiert sind, nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf.

Unsere Beratungsfelder im Arbeitsrecht 

  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigung
  • Befristung
  • Arbeitszeugnis
  • Geschäftsführer
  • Krankheit
  • Kurzarbeit
  • Dienstwagen
  • Rückzahlungsvereinbarung
  • Lohn & Gehalt
  • Variable Vergütung
  • Bonus
  • Teilzeit
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Wettbewerbsverbote
  • Vertragsstrafen
  • Outplacement

Unsere Strategie im Familienrecht

Vor und während des Trennungsjahres gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Ausgangssituation im späteren Scheidungsverfahren aktiv zu gestalten. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten Strategien, um uns auf das anstehende Scheidungsverfahren vorzubereiten. Mit guter Planung und einer strategischen Herangehensweise lassen sich viele unliebsame Erfahrungen vermeiden.  

Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist, was sie erreichen wollen, wo Ihre Interessen liegen und wo Sie kompromissbereit sind. Grundsätzlich versuchen wir, die meisten familienrechtlichen Probleme ( Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinn) zeitnah und außergerichtlich zu lösen. Wo das nicht möglich ist, sorgen wir für eine gerichtliche Klärung. Hierdurch wollen wir die Verfahrensdauer verkürzen, die Lebensqualität unserer Mandanten erhöhen sowie die anwaltlichen Gebühren und Gerichtskosten begrenzen. Je länger ein Verfahren dauert, um so schwieriger wird es, eine Lösung zu erarbeiten, die den Interessen beider Scheidungspartner gerecht wird. Wir bieten unseren Mandanten eine kompetente Beratung in komplexen familienrechtlichen Angelegenheiten und geben taktische Hinweise und Tipps zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen. 

Unsere Beratungsfelder im Familienrecht:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung
  • Scheidung
  • Eheverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Ausbildungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Güterrechtliche Vereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Unser Schwerpunkt Insolvenzanfechtung

 Vielen Menschen sind die Gefahren einer Insolvenzanfechtung unbekannt. Geht eine Firma oder eine Privatperson in die Insolvenz, kann der Insolvenzverwalter unter Umständen Gelder zurückfordern, die Sie vor der Insolvenz erhalten haben. Im Ernstfall geht es um sehr viel Geld. Die aktuelle Wirtschaftskrise, die Inflation, der Krieg in der Ukraine, Corona, die Energiekrise und Lieferkettenprobleme werden dazu führen, dass die Anzahl der Insolvenzen in Deutschland weiter steigen wird. Damit werden auch die Insolvenzanfechtungen durch Insolvenzverwalter zunehmen. Durch die Insolvenzanfechtung soll die Insolvenzmasse vergrößert werden. Von einer Insolvenzanfechtung kann grundsätzlich jeder betroffen sein, der von einem Schuldner bestimmte Vermögenswerte erhalten hat. Dies können Geschäftspartner, Lieferanten, Banken, nahe Angehörige wie Ehefrauen und Kinder, Freunde und in Ausnahmefällen auch Arbeitnehmer sein.

„Man muss nicht nur Recht haben, man muss es auch beweisen können“.

Ein Blick auf die einschlägige Rechtsprechung zeigt sehr schnell, dass der Erfolg einer Insolvenzanfechtung häufig von der Frage abhängt, ob der Insolvenzverwalter den geltend gemachten Rückforderungsanspruch  bzw. ob der Anfechtungsgegner die erhobenen Einwendungen beweisen kann.

Wie wir Ihnen helfen können

Seit einigen Jahren beschäftigen wir uns intensiv mit Insolvenzanfechtungen und der Abwehr von unberechtigten Rückforderungen von Insolvenzverwaltern. Mandanten kommen zu uns, wenn sie von einem Insolvenzverwalter plötzlich Post erhalten und aufgefordert werden, hohe Geldbeträge zurückzuzahlen. Eine sichere Abwehr der Insolvenzanfechtung setzt eine umfassende Betrachtung ihrer Situation voraus. Daher empfehlen wir Ihnen, immer den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen. Gerne prüfen wir die Erfolgsaussichten eines geltend gemachten Rückforderungsanspruchs und wehren unberechtigte Forderungen des Insolvenzverwalters ab. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit außergerichtlich und soweit notwendig auch gerichtlich.

Christian Nohr 

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Familienrecht




nohr@kanzlei-nohr.de

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