- Sexualstrafrecht/Sexualstrafrecht für Heilberufe/ Arztstrafrecht
- ärztliches Berufsrecht (Approbationsrecht)/Berufsrecht der Heilberufe
Strafrecht
Als Fachanwältin für Strafrecht habe ich mich ganz auf die Verteidigung von Männern, die mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert sind, spezialisiert. Dies aus innerem Bedürfnis für Gerechtigkeit heraus. Fehlurteile und Justizirrtümer ereignen sich im Sexualstrafrecht wesentlich häufiger als bei der strafrechtlichen Verfolgung sonstiger Delikte. So wird der Vorwurf der Vergewaltigung, des sexuellen Übergriffs oder des sexuellen Missbrauchs nach meiner persönlichen Überzeugung zumeist zu Unrecht erhoben. Sei es, um dem Mann bewusst zu schaden und diesen sozial zu ruinieren. Oder, weil die angeblich Geschädigte Tage bis Jahre nach einem sexuellen Kontakt diesen im Nachhinein fälschlicherweise als von ihr „nicht gewollt" interpretiert. Der Vorwurf Kindesmissbrauch wird zudem häufig in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren gezielt gegen Väter erhoben.
Medizinrecht
Meine Kenntnisse und Erfahrungen als Fachanwältin für Medizinrecht im ärztlichen Berufsrecht sowie mein tiefes medizinisches Verständnis ermöglichen mir dabei, Sie als Arzt, Therapeut oder Heilpraktiker mit Blick auf Ihre Approbation bzw. berufliche Zulassung umfassend zu verteidigen. So bin eine der wenigen Anwälte, die Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist. Und hierbei wiederum ausschließlich Mandate im Sexualstrafrecht sowie im Berufsrecht der Heilberufe annimmt.
Die ideale Anwältin für Sie bin ich also immer dann, wenn Ihnen als Arzt, Heilpraktiker oder Therapeut im Beruf (§ 174 c StGB) oder aus dem Privatbereich ein Sexualdelikt vorgeworfen wird.