Sie suchen einen Anwalt im Arbeitsrecht? Einen Spezialisten, bei dem Sie sich persönlich gut aufgehoben fühlen und der Ihnen in einer schwierigen Situation schnell und zuverlässig weiterhilft? Dann vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung von Rechtsanwalt Arnold Parekh, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Arnold Parekh ist seit vielen Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen wurde ihm 2001 die Befugnis zur Führung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
Schwerpunkte im Arbeitsrecht:
betriebs-, verhaltens- und krankheitsbedingte Kündigungen
Aufhebungsvereinbarungen
Abfindungen (einschließlich Sperrzeitregelungen der Agentur für Arbeit)
Kündigungsschutzklagen und Weiterbeschäftigung
Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung/Elternzeit)
Abmahnungen, Mobbing und Diskriminierungen
Geltendmachung und Durchsetzung von Gehaltsansprüchen
Prüfung von Arbeitsverträgen, Gehalts- und Bonusvereinbarungen
Versetzungen, Freistellungen und sonstige Vertragsänderungen
Urlaub und Freizeitabgeltungsansprüche
Zeugnisbegutachtung und Zeugnisentwurf
Als Fachanwalt ist Herr Parekh in der außergerichtlichen Beratungstätigkeit ebenso kompetent und erfahren wie in der gerichtlichen Vertretung vor allen Arbeitsgerichten einschließlich dem Bundesarbeitsgericht. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen, die Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen sowie alle rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kündigungen und Abfindungen bilden die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.