Fachanwalt für Medizinrecht und für Versicherungsrecht
Allgemeines über Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer
Dr. Schäfer ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch Fachanwalt für Versicherungsrecht und auf die Bereiche Arzthaftung (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern) und das Versicherungsrecht spezialisiert. Ausführliche Informationen über Dr. Schäfer finden Sie unter https://atsrecht.de/rechtsanwalt-dr-alexander-t-schaefer-frankfurt/.
Im Versicherungsrecht ist Dr. Schäfer vorwiegend in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung und private Unfallversicherung tätig. Er vertritt nur Versicherungsnehmer. Zu seinem Spezialgebiet zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der unabhängige Verbraucherratgeber FINANZTIP empfiehlt Dr. Schäfer seit 2017 für die Beantragung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. 2020 hat Finanztip ihn (von deutschlandweit nur sechs Experten) in einem erneuten Test wieder empfohlen!
Daneben übernimmt Dr. Schäfer auch Mandate betreffend die Wohngebäudeversicherung und die Feuerversicherung bzw. Brandversicherung.
Gerne können Dr. Schäfer kontaktieren (auch telefonisch unter 069400340940 oder per E-Mail an mail@atsrecht.de). Eine erste telefonische Einschätzung erfolgt kostenfrei!
Spezialgebiete von Dr. Alexander T. Schäfer:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Dr. Schäfer vertritt Sie, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen wollen. Neben privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ist er auch gegenüber berufsständischen Versorgungswerken tätig und bei Spezialversicherungen, wie Schulunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, Fluguntauglichkeitsversicherung (loss of licence), Dread-Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Versicherung). Der Verbraucherratgeber Finanztip hat seine Leistungen erstmals 2018 und 2020 erneut getestet und empfiehlt ihn als Experten für die Beantragung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Dabei bearbeitet Dr. Schäfer alle Fälle persönlich. Grundsätzlich ist er deutschlandweit tätig. Zu den Lebensversicherern, gegenüber denen Dr. Schäfer erfolgreich Leistungen durchgesetzt hat, gehören unter anderem die Allianz, Alte Leipziger, Athora (Athene), AXA, Barmenia, BVV, Canada Life, Condor, Cosmos Direkt, Continentale, CreditLife, Debeka, Entis (Mannheimer), EPF Euro-BetriebsPensionsFonds, Ergo, Europa, Generali Deutschland Lebensversicherung (AachenMünchener), Gothaer, Hannoversche, HDI, Heidelberger, HUK-Coburg, LV1871, Neue Leben, MyLife, Nürnberger, Öffentliche Braunschweig, Presseversorgung, Provinzial. Proxalto, R+V, Skandia LV, SV Sparkassen Versicherung, Stuttgarter, Swiss Life, uniVersa, Victoria, Volkswohl Bund, Württembergische, WWK und andere. Bei den Versorgungswerken sind es häufig die Versorgungswerke der Ärztekammern, Apothekerkammer und Architekten in Hessen. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, gegenüber denen Dr. Schäfer Leistungen für seine Mandanten einfordert.
Neben der Beantragung von Leistungen wird Dr. Schäfer auch tätig, wenn der Versicherer die Leistungen wieder einstellt, weil er ein Nachprüfungsverfahren durchführt und auf einen anderen Beruf abstrakt oder konkret verweist.
Die Versicherung wird zudem häufig wegen des Vorwurfs einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung beendet (Anfechtung, Rücktritt, Kündigung) oder die Leistungen werden wegen einer angeblichen Obliegenheitsverletzung verwehrt. Auch dann kann Dr. Schäfer helfen.
Private Unfallversicherung (Invaliditätsleistung etc. nach Unfällen)
Hier geht es um Leistungen nach Unfällen. Im Vordergrund steht hier die Invaliditätsleistung, manchmal auch eine Rente (Existenzschutzversicherung). Neben der klassischen Vertretung bei der Beantragung wird Dr. Schäfer auch tätig, wenn die Invalidität (Gliedertaxe) bemessen wurde oder eine Neubemessung ansteht.
Auch bei dieser Versicherung kann es ebenso zu Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung von Versicherungen wegen des Vorwurfs vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen oder zur Leistungsverweigerung wegen Obliegenheitsverletzungen kommen.
Arzthaftungsrecht
Dr. Schäfer vertritt ausschließlich Patienten und Geschädigte. Neben der klassischen Arzthaftung aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern oder einer Verletzung der Aufklärungspflichten:
Behandlungsfehlern (auch nach Fehldiagnosen und Befunderhebungsmängeln). Mandate, bei denen es um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit zahnärztlichen oder wegen psychotherapeutischen / psychiatrischen Behandlungen geht, übernimmt Dr. Schäfer nicht.
Verletzung der Aufklärungspflicht (häufig im Zusammenhang mit plastischen Operationen und Schönheitsoperationen).
Anfahrt
Die Kanzlei ist in der Innenstadt von Frankfurt am Main (Hochstraße 17, 60313 Frankfurt) ansässig. Anreise mit der S- und U-Bahn: Stationen "Hauptwache" oder "Eschenheimer Tor". Anreise mit dem PKW: Parkhäuser „Q-Park Opernplatz“ (Hochstraße 42), "Schillerpassage" (Taubenstraße 11) oder "Börse" (Meisengasse 4).