Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen in Frankfurt am Main zur Verfügung! Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Selbstverständlich können Sie mich gerne in meinen Räumlichkeiten besuchen.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
Erbrecht
Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.
Allgemeines Vertragsrecht
Ob Dienstvertrag, Kaufvertrag oder Werkvertrag, im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts kümmere ich mich zuverlässig um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Gerne erstelle ich neue und prüfe bereits vorhandene Verträge, informiere Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten oder setze Ihre vertraglichen Ansprüche durch.
Steuerrecht
Haben Sie einen Nachforderungsbescheid des Finanzamtes erhalten und möchten dagegen Einspruch einlegen? Oder benötigen Sie eine qualifizierte Vertretung in einem Prüfungs-, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren gegenüber dem Finanzamt? Ich stehe Ihnen hierbei kompetent beratend zur Seite und wahre Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt oder Finanzgericht. Darüber hinaus begleite ich Sie während des Antragsverfahrens zur Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzbehörden, beurteile die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln oder berate rund um das Thema Steuererklärung.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten persönlichen Termin vereinbaren!