Rechtsanwalt Leonard Bär, Ihr Anwalt für öffentliches Recht, Baurecht und Nachbarrecht.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen in allen rechtlichen Belangen rund um das Grundstück und dessen Bebauung. Ich biete Ihnen umfassende Betreuung auf dem Gebiet des Verwaltungs-, Immobilien- und Wirtschaftsrechts. Dazu gehört die außergerichtliche Interessenwahrnehmung und gerichtliche Vertretung vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.
Weiterhin berate ich Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts. Hierzu gehören neben dem öffentlichen Baurecht das Gewerberecht, Handwerksrecht, Agrarrecht, Subventionsrecht und Energierecht.
Investoren und Bauherren erhalten bei mir Rat und Unterstützung in allen Fragen des Baurechtes, insbesondere bei der Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben und deren Vereinbarkeit mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Im Mittelpunkt steht dabei die Beratung im Baugenehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Altlastenrecht, Nachbarrecht, Erschließungs- und Kommunalabgabenrecht, Immissionsschutzrecht, Kaufvertragsrecht sowie Energie- und Umweltrecht.
Grundstückseigentümer sowie Interessengemeinschaften von Nachbarn oder Anliegern vertrete ich in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und Verwaltungsstreitverfahren im Zusammenhang mit Bauanträgen, Bauvoranfragen, Nachbareinwendungen gegen störende Bauvorhaben und sonstigen Nachbarstreitigkeiten. Ich führen Normenkontrollklagen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Planfeststellungsverfahren.
Erwerber von Grundstücken erhalten bei mir und meinen Kollegen Beratung im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen. Die Beratung fokussiert sich dabei auf die Prüfung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken beim Grundstückskauf.
Kommunen berate ich bei der Realisierung von städtebaulichen Vorhaben aller Art. Dazu gehört die Beratung im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sowie in Fragen der Raumordnung, ebenso wie die Erstellung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen zur Realisierung der Vorhaben. Wir klären rechtliche Spezialfragen und vertreten Gemeinden in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.