Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Denn nur wer täglich mit beiden Parteien des Arbeitsverhältnisses zusammenarbeitet, weiß und versteht auch, wie die jeweils andere Seite denkt und handelt. Mit diesem Wissen können wir Sie bestmöglich vertreten – nicht nur in Frankfurt am Main, auch bundesweit.
Wir verfügen über ausgewiesenes Fachwissen, langjährige Erfahrung in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate sowie über Gespür und Durchsetzungsvermögen für Verhandlungen mit der Gegenseite. Sprechen Sie uns an, wir überzeugen Sie gerne persönlich von unseren Leistungen.
Daneben beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch im Beamtenrecht und im Bankrecht.