Nach der Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notariatsgehilfin entschied sich Frau Rechtsanwältin Oehm für das Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Jahr 1989, die Verleihung des Fachanwaltstitel 2001. Der Fachanwaltstitel bescheinigt ihr nicht nur langjährige Berufserfahrung, sondern auch Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Frau Rechtsanwältin Marianne Oehm Fachanwältin für Familienrecht
Seniorenrecht
Betreuungsrecht Frau Rechtsanwältin Oehm informiert über den Sinn und Zweck der rechtlichen Betreuung und berät Sie nach Anordnung einer Betreuung durch das zuständige Vormundschaftsgericht. Ebenso berät sie zu den Aufgaben und Umfang der Betreuung, zur Beendigung und gestaltet Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Erbrecht Möchten Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln und Ihr Testament oder einen Erbvertrag erstellen lassen? Als Rechtsanwältin bietet Frau Oehm ihren Mandanten eine umfassende und durch langjährige Erfahrung gekennzeichnete Beratung an. Ebenso setzt sie als Anwältin erbrechtliche Ansprüche, z. B. im Rahmen des Pflichtteilrechts, durch und übernimmt auch die Beratung zu sowie die Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.
Familienrecht Als Fachanwältin für Familienrecht vertritt sie Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Thema Scheidung. Sie erstellt Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, unterstützt bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen und berät auch zum Versorgungsausgleich. Daneben informiert sie in einem persönlichen Gespräch zum Umgangsrecht, Sorgerecht und setzt Ansprüche auf Unterhalt für Kinder, Ehegatten, Eltern und bei Trennung durch.
Internationales Recht Im Bereich des internationalen Rechts bietet Frau Rechtsanwältin Oehm Ihnen eine umfassende und kompetente Rechtsberatung an. Gerne steht sie Ihnen bei grenzüberschreitenden Transaktionen zur Seit, erstellt internationale Verträge und berät auch im Familienrecht bei Fällen mit internationalen Bezug.
Vorsorge
Sorgen Sie vor! Bewahren Sie sich Ihr Recht auf Selbstbestimmung und Menschenwürde. „Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich geistig und körperlich gesund bin“. Als Vorsorgespezialistin helfe ich Ihnen dabei.
Der Tod und das Sterben – Themen die keiner gerne anspricht oder gar freiwillig dafür Vorsorge trifft. Doch es kann jeden - unabhängig vom Alter – treffen, beim Gang über die Straße, der Fahrt zur Arbeit oder einfach in den eigenen vier Wänden.
Auf dem Gebiet der Vorsorge berate ich Sie und fertige Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Als Vorsorgebevollmächtigte betreue und regele ich Ihre Angelegenheiten. Sie helfen damit Ihren Angehörigen, die richtigen Entscheidungen - in Ihrem Sinne - zu treffen.
Neben der zeitnahen und engagierten Bearbeitung meiner Mandate lege ich besonderen Wert auf die persönliche und individuelle Betreuung meiner Mandanten. Ich nehme mir Zeit für ihre Anliegen. Im Krankheitsfalle oder entsprechender Verhinderung biete ich den Service des Hausbesuchs an. Die Vergütung wird im Einzelfall nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen geregelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: kanzlei-oehm.de