Herzlich willkommen bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Markus Bock!
Wenn Sie von einem Konflikt im Arbeitsverhältnis betroffen sind, müssen Sie in vielen Fällen zügig handeln, um etwaige Ansprüche vollumfänglich geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Kündigungsschutzklagen, die innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingeleitet werden müssen. Herr Rechtsanwalt Dr. Bock ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und bietet Ihnen sowohl im Arbeitsrecht als auch im Mietrecht und Verkehrsrecht persönlichen und fachkundigen juristischen Beistand.
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Bock Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Rechtsanwalt Dr. Bock in Heidelberg und Frankfurt am Main. Er wurde im Jahr 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der TU Darmstadt, bevor 2007 die Promotion zum Dr. iur. erfolgte. Danach war er erst für eine arbeitsrechtlich ausgerichtete Frankfurter Kanzlei tätig, bis er im Jahr 1999 die eigene Kanzlei gründete. Von 2000 bis 2004 war er außerdem als freier Dozent bei der Fortbildungsakademie Mont Cenis des Landes Nordrhein-Westfalen aktiv.
Arbeitsrecht
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Auszubildende, Geschäftsführer, Betriebsratsmitglieder etc. erhalten von Herrn Rechtsanwalt Dr. Bock umfassende und effektive Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er optimal qualifiziert, um Ihnen für jeden individuellen Fall dank persönlicher und kompetenter Mandantenbetreuung maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die langfristig zum Erfolg führen.
Individualarbeitsrecht
Sie werden ein neues Beschäftigungsverhältnis aufnehmen und stehen kurz vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags? Hier ist Vorsicht geboten – in vielen Fällen werden standardisierte Verträge hergenommen, die für Ihre individuelle Situation im Streitfall unzulänglich sind. Auch als Arbeitgeber sollten Sie deshalb auf die fachkundige Unterstützung bei der Gestaltung oder Prüfung eines Arbeitsvertrags durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Bock zählen. An ihn können Sie sich zudem jederzeit gerne wenden, wenn Sie Rechtsfragen zu Ihren Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag haben – insbesondere im Zusammenhang mit Urlaubsansprüchen, Vergütungsansprüchen, Versetzungen, Abmahnungen, Zeugnissen und Kündigungen.
Kollektivarbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Bock befasst sich daneben außerdem intensiv mit allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, besonders im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen und den entsprechenden Vertragsgestaltungen. Darüber hinaus berät er in diesem Bereich Mitglieder von Betriebsräten und Aufsichtsräten hinsichtlich ihrer Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen sowie bei der Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sie haben Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Mieter und möchten diese so schnell und schonend wie möglich aus der Welt schaffen, damit das Mietverhältnis weiterhin langfristig erfolgreich bestehen bleiben kann? Wenn Sie sich wegen Betriebskosten, Nebenkosten, Mieterhöhungen bzw. Mietminderungen, Mietmängeln oder mietvertraglichen Ansprüchen nicht einigen können, unterstützt Herr Rechtsanwalt Dr. Bock Ihre Interessen zielgerichtet und engagiert und setzt sich – wo möglich – für eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung des Konflikts ein.
Verkehrsrecht / Straßenverkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts liegt der Fokus von Herrn Rechtsanwalt Dr. Bock überwiegend auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsecht. Er steht Ihnen mit professionellem Rechtsrat zur Seite, wenn Sie beispielsweise in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und Schwierigkeiten haben, Ihre Schadenspositionen gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Daneben berät er Sie außerdem bei fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten, z. B. im Hinblick auf den Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis sowie bei einer anstehenden MPU.
Rechtsanwalt Dr. Markus Bock
1960 geboren
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Heidelberg und Frankfurt
Referendarausbildung am Landgericht Darmstadt
Zulassung zum Rechtsanwalt seit 19921997 promoviert und Zulassung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zunächst war ich als angestellter Rechtsanwalt in zwei Kanzleien in Frankfurt und Offenbach tätig
1999 Eröffnung der eigenen Kanzlei
Ich bin vertretungsberechtigt bei allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie beim OLG Frankfurt.