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Ihr Recht ist mein Ziel!
Als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht - Fachanwalt für Arbeitsrecht Spezialist bei Bossing, Mobbing und AGG-Diskriminierung Abfindung, Abmahnung, AGG-Recht, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Benachteiligung, Bossing, Diskriminierung, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Mobbing, Mobbingabwehr, Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Probezeit, Staffing, Straining, Überstunden, Urlaub….
Arbeitsrecht und das Corona-Virus (Covid-19): Eine betriebsbedingte Kündigung "wegen des Corona-Virus" ist oft unwirksam; auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet; denn es kann einen Sonderkündigungsschutz geben, oft liegen Formfehler vor oder Fristen wurden falsch berechnet. Wir bieten hier eine kostenlose (telefonische) Ersteinschätzung an!
Datenschutzrecht; DSGVO und BDSG Spezialgebiet: SCHUFA; SCHUFA-LöschungenWiderruf von Schufa- Einmeldungen, Scorewertverbesserung, Klage oder einstweilige Verfügungen gegen Schufa oder Einmelder, Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld
Rechtsanwalt Patrick de Backer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Geboren am 22.09.1961 in Frankfurt am Main.
Humanistisches Gymnasium in Antwerpen / Belgien.
Vorzeitiges bilinguales (deutsch - französisches) Abitur in Frankfurt am Main.
Während des Studiums Beratung von nationalen und internationalen Kunst - und Auktionshäusern. Amtliche Zulassung als Immobilienauktionator.
Das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits - und Erbrecht, Medizinrecht, Versteigerungsrecht sowie internationalem Recht absolvierte ich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Die anschliessende Referendarausbildung erfolgte in einer international ausgerichteten Anwaltskanzlei, dem Staatlichen Schulamt in Bad Homburg, anschließend beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Arzthaftungssenat).
Meine Ausbildung konnte ich im Jahre 1991 mit der Befähigung zum Richteramt als Rechtsassessor mit Prädikatsnoten in den Klausuren und der mündlichen Prüfung abschliessen.
Unmittelbar nach der Zulassung als Rechtsanwalt gründete ich meine eigene Anwaltskanzlei DE BACKER Rechtsanwälte. Ich beschäftige drei angestellte Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen.
Seit dem 1. September 2011 habe ich eine Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) erworben.
Im März 2016 habe ich die theoretische Prüfung zum "Fachanwalt für Erbrecht" erfolgreich bestanden.
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.
Ich bin vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.
Ich berate und korrespondiere auch international; gerne in französischer, englischer oder niederländischer Sprache.