Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Georgikeas in Frankfurt am Main, woraufhin das Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden erfolgte, unter anderem mit Stationen beim Amtsgericht Wiesbaden, bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie beim Rechtsamt der Stadt Rüsselsheim. Im Jahr 2007 wurde er schließlich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Ordnungswidrigkeitenrecht: Bußgeldbescheid – Warum sich eine Anfechtung lohnt Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten – etwa wegen einer Verkehrssünde wie z. B. Falschparken, überhöhter Geschwindigkeit oder zu geringem Sicherheitsabstand? Haben Sie gegen ein Rauchverbot verstoßen oder sich eines Verstoßes gegen Umweltvorschriften schuldig gemacht? Auf welche Ordnungswidrigkeit sich Ihr Bußgeldbescheid auch bezieht – Herr Rechtsanwalt Georgikeas nimmt sich Ihres Anliegens an und hilft Ihnen bei der Prüfung sowie der Anfechtung des Bescheids. In vielen Fällen kann er für Sie so die Minderung oder sogar die Aussetzung des Bescheids erwirken.
Strafrecht: Festnahme – Warum Sie ohne Ihren Anwalt keine Aussagen machen sollten Herr Rechtsanwalt Georgikeas bietet Ihnen effektive und nachdrückliche Vertretung im Strafverfahren.
Wenn Sie Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sind, machen Sie am besten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wenden sich frühzeitig an ihn. Nach Einsicht in Ihre Ermittlungsakte ist es ihm möglich, Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und für Sie den idealen Verfahrensausgang herbeizuführen. Besondere Kompetenz besitzt er dabei in den Bereichen Verkehrsstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht – kontaktieren Sie ihn bei Problemen auf diesen Gebieten am besten noch heute!
Verkehrsrecht: Unfall – Warum Sie sich nicht auf die Versicherung verlassen dürfen Neben dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und dem Verkehrsstrafrecht stellt das Verkehrsverwaltungsrecht einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Georgikeas dar. Er berät Sie rund um den Führerschein und unterstützt Sie im Falle des Fahrerlaubnisentzugs bei deren Wiedererlangung sowie bei der Vorbereitung auf eine etwaige anstehende MPU. Daneben befasst er sich außerdem intensiv mit dem Thema Verkehrsunfall – überlassen Sie ihm gerne die Abwicklung der Unfallschäden mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung: Er stellt sicher, dass sämtliche Ihnen zustehenden Positionen tatsächlich durchgesetzt werden, beispielsweise Schadensersatz, Schmerzensgeld, Reparaturkosten u.v.m.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Die Kanzleiräume in der Beethovenstraße 2 in Frankfurt am Main erreichen Sie ideal über die nahegelegene Haltestelle „Festhalle/Messe" mit der U-Bahn-Linie U4 sowie den Straßenbahnlinien 16 und 17. Bei der Anfahrt mit dem Pkw finden Sie kostenpflichtige Parkmöglichkeiten im etwa neun Gehminuten entfernten Parkhaus „Westend" oder in zehnminütiger Entfernung im „Skyline Plaza"-Parkhaus.