Rechtsanwalt Thorsten Hein ist Fachanwalt für das Strafrecht.
Strafrecht
Im Strafverfahren ist Schweigen oberstes Gebot! Sobald Sie Kontakt mit der Polizei haben, die Ihnen eine Straftat vorwirft oder wegen einer solchen bei Ihnen nach Beweisen sucht, sollten Sie stets eisern schweigen, sich auf keine Diskussion einlassen und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen – was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Verteidiger in Strafsachen ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann.
Die frühzeitige Kontaktaufnahme zum Verteidiger sichert Ihnen alle Optionen, die es für Beschuldigte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gibt. Je später Sie einen Verteidiger kontaktieren, desto eingeschränkter werden seine Möglichkeiten, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Arbeitsrecht
Wurde Ihre Arbeitsstelle gekündigt? Dann kontaktieren Sie mich schnellstmöglich! Bereits mit Erhalt einer Kündigung läuft eine 3-wöchige gesetzliche Frist, innerhalb welcher eine arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Erhebung einer Klage angefochten werden muss. Geschieht dies nicht, haben Sie in den allermeisten Fällen keine Chance mehr, Ihr Arbeitsverhältnis zu retten oder wenigstens eine Abfindung zu erhalten.
Im Arbeitsverhältnis kann es auch sonst zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe. Sie sind Arbeitgeber? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. – als erfahrener Anwalt unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Arbeitgeber erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung.
Verkehrsrecht
Sie haben eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Ihnen drohen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Gerne verteidige ich Sie gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Ich arbeite mit hervorragenden Gutachtern zusammen, die schon in mehreren Fällen Zweifel bei Gericht an der Richtigkeit der Messung hervorrufen konnten. Und sobald das Gericht Zweifel hat, werden Sie im Idealfall freigesprochen, ansonsten kann auch zumindest das Bußgeld reduziert werden und das Fahrverbot wegfallen.
Die Verteidigung in Bußgeldsachen ist besonders wichtig, weil bereits bei 8 Punkten im Fahrerlaubnisregister in Flensburg die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Auch hier helfe ich Ihnen gerne, Ihre Punkte zu reduzieren.
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Ich übernehme für Sie gerne die Schadensregulierung nach einem Unfall im Straßenverkehr. Hierfür arbeite ich mit renommierten Kfz-Sachverständigen zusammen. Mein Rat: bis auf wenige Einzelfälle ist es in der Regel ratsamer, dass Sie einen eigenen Gutachter beauftragen und sich nicht auf den von der Versicherungsgesellschaft beauftragten Sachverständigen verlassen. Auch hier verfüge ich über sehr kompetente Sachverständige in meinem Netzwerk, die dafür Sorgen, dass Sie keinen Cent zu wenig von der Versicherung erhalten.
Hat die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Sie wegen einer Verkehrsstraftat kontaktiert (Ladung, Polizeikontrolle), ist konsequentes Schweigen Ihrerseits gegenüber den Ermittlern zwingendes Gebot! Ferner sollten Sie kurzfristig anwaltlichen Rat bei mir einholen. Denn selbstverständlich verteidige ich Sie auch in Verkehrsstrafsachen. Wurde Ihr Führerschein beschlagnahmt oder bereits Ihre Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Dann melden Sie sich schnellstmöglich bei mir, ich unterstütze Sie gerne!
WICHTIG: auch in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen gilt es, konsequent gegenüber der Polizei, der Bußgeldbehörde und/oder der Staatsanwaltschaft zu schweigen und ERST einen Rechtsanwalt zu konsultieren, ehe man auf ein Schreiben der Bußgeldbehörde antwortet.
Melden Sie sich also gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.