Nach meinem rechtswissenschaftlichen Studium an der Goethe-Universität in Frankfurt und dem 2. Staatsexamen, war ich zunächst als Rechtsanwalt und bin seit März 2013 bei der ver.di als Verbandsjurist tätig. Meine Kerntätigkeit ist die Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmer*innen aus allen Branchen des öffentlichen und privaten Sektors. Aber auch die juristische Unterstützung von Betriebsrät*innen zählt dazu. Hierbei entwickelte ich meine fachliche Kompetenz im gesamten Arbeitsrecht, im Sozial- und Sozialversicherungsrecht u.a. in zahlreichen Weiterbildungen weiter, war als Referent in verschiedenen Veranstaltungen im Einsatz und erwarb meine langjährige Erfahrung als Prozessvertreter der Arbeitnehmer*innen vor den verschiedenen Gerichten im Rhein-Main-Gebiet.
Aber ich lernte schnell, dass fachliche Kompetenz allein oder klangvolle Titel und (Kanzlei-)Namen noch keine/n gute/n Jurist*in ausmachen. Es ist das Verständnis für die Ängste und Sorgen der Menschen, deren Leben sich z.B. bei einer Kündigung dramatisch verändern kann, welches für mich den Unterschied macht. Hierfür ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandat und Rechtsanwalt wichtig, für das ich mir die Zeit nehme.
Gern stehe Ihnen als Rechtsanwalt im gesamten Arbeitsrecht, im Sozial- und Sozialversicherungsrecht, sowie im Arbeitsstrafrecht zur Seite.