Rechtsanwalt Johannes Brugger
Herr Rechtsanwalt Brugger ist Ihr Ansprechpartner der Kanzlei im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Bereits bei der Gründung steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und zeigt Ihnen, wie Sie Haftungsrisiken erfolgreich vermeiden können, etwa...
Rechtsanwalt Johannes Brugger
Herr Rechtsanwalt Brugger ist Ihr Ansprechpartner der Kanzlei im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Bereits bei der Gründung steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und zeigt Ihnen, wie Sie Haftungsrisiken erfolgreich vermeiden können, etwa im Rahmen der Rechtsformwahl. Gerne begleitet er Ihnen außerdem langfristig bei Ihrer Unternehmenstätigkeit, sei es in Vertragsfragen, bei anstehenden M&A-Transaktionen oder im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten.
HANDELSRECHT & GESELLSCHAFTSRECHT:
WIE SIE RISIKEN FÜR IHR UNTERNEHMEN MINIMIEREN KÖNNEN
Herr Rechtsanwalt Brugger ist Ihr Ansprechpartner der Kanzlei im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Bereits bei der Gründung steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und zeigt Ihnen, wie Sie Haftungsrisiken erfolgreich vermeiden können, etwa im Rahmen der Rechtsformwahl. Gerne steht er Ihnen außerdem langfristig bei Ihrer Unternehmenstätigkeit zur Seite, sei es in Vertragsfragen, bei anstehenden M&A-Transaktionen oder im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten.
URHEBERRECHT:
WAS SIE FÜR DEN SCHUTZ IHRER RECHTE TUN KÖNNEN
Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst unterliegen automatisch dem Urheberschutz und müssen nicht extra angemeldet werden. Dennoch sind Sie häufig nicht vor unerlaubter Nutzung, Verwendung oder Verbreitung durch Dritte gefeit – Herr Rechtsanwalt Brugger hilft Ihnen, Ihre Urheberrechte effektiv geltend zu machen oder sich gegen unberechtigte Abmahnungen (z. B. wegen Filesharing) zu wehren.
VERTRAGSRECHT:
WAS SIE BEI DER VERTRAGSGESTALTUNG BEACHTEN SOLLTEN
Bereits ab der Vertragsverhandlung können Sie auf den fachkundigen Rat von Rechtsanwalt Brugger zählen. Er zeigt Ihnen, wie Sie sich erfolgreich gegenüber dem Vertragspartner durchsetzen und Ihre Interessen im Vertrag verankern können. Sollten Streitigkeiten über vertragliche Inhalte oder Pflichten auftreten, unterstützt er Sie zudem bei der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte – z. B. auf Sachmängelhaftung, Nacherfüllung, Rückabwicklung oder Minderung.
info@ra-fn.de