Wissen und Erfahrungen aus erlebter Praxis für die Praxis.
Herr Rechtsanwalt Paessler ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen. Seine Mandanten erfahren durch ihn eine umfassende und fachkundige Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu zählt vor allem die Behandlung...
Wissen und Erfahrungen aus erlebter Praxis für die Praxis.
Herr Rechtsanwalt Paessler ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihre Rechtsfragen. Seine Mandanten erfahren durch ihn eine umfassende und fachkundige Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu zählt vor allem die Behandlung von baurechtlichen Angelegenheiten, aber auch die Bearbeitung Ihrer Rechtskonflikte im Immobilienrecht, Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht, Kraftfahrzeugrecht sowie Erbrecht. Darüber hinaus haben seine Mandanten die Möglichkeit, in ihrem Zuhause von ihm beraten zu werden.
Rechtsanwalt Andreas Paessler
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Im Jahr 1984 erhielt Herr Rechtsanwalt Paessler die Zulassung als Rechtsanwalt und setzt sich seitdem für die Interessen seiner Mandanten ein. Von 1992 bis 1997 agierte er als Führungskraft in einem der größten kommunalen Unternehmen der Wohnungswirtschaft und im Zeitraum 1997 bis 2003 als Führungskraft in einem namhaften Baudienstleistungsunternehmen der Betonfertigteilindustrie. Seit 2007 bewegt er sich schwerpunktmäßig im Bau- sowie Architektenrecht und verfasst außerdem Beiträge im Infodienst Der Bauleiter.
BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT: LEITEN UND PLANEN
Herr Rechtsanwalt Paessler verfügt über fundierte Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht und steht den Baubeteiligten bei der Durchführung von Bauvorhaben mit juristischer Kompetenz zur Seite. Dies umrahmt Rechtsverhältnisse zwischen Bauherren, Architekten, Projektleitern, Bauleitern, Bauunternehmen (General- und Nachunternehmen) etc. Im Zuge dessen prüft und gestaltet er Ihre Bauverträge und Architektenverträge. Er achtet hierbei zugleich auf eine inhaltliche sowie sprachliche Abstimmung mit Leistungsbeschreibungen.
IMMOBILIENRECHT: ORIENTIERUNGSHILFEN FÜR MIETER UND VERMIETER
Außerdem umfasst sein Zuständigkeitsbereich das Immobilienrecht, weshalb es sich für Sie lohnt, sich von ihm bei Erwerb, Verkauf oder der Verwaltung von Grundstücken sowie Gebäuden ausgiebig beraten zu lassen. Damit Ihnen in diesem Zusammenhang keine finanziellen Schäden oder unbedachte rechtliche Nachteile entstehen, berät er die involvierten Parteien umfangreich. Aber auch bei Ihren Fragen zur Anfechtung oder dem Rücktritt eines Vertrags, klärt er seine Mandanten über durchführbare Rechtswege auf.
GEWERBLICHES MIETRECHT UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT: IHRE VIER WÄNDE
Bezüglich wohnungseigentumsrechtlicher Angelegenheiten informiert sowie unterstützt Herr Rechtsanwalt Paessler seine Mandanten stets umfassend und fachkundig. Dabei konzentriert er sich ausschließlich auf Anliegen im Bereich des gewerblichen Mietrechts und zeigt ihnen Möglichkeiten bei der Erstellung oder dem Abschluss eines Mietvertrags über Gewerberäume auf und vertritt Sie etwa bei Vorlage einer Mietvertragskündigung, Pachtvertragskündigung oder Eigenbedarfskündigung.
SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELDRECHT: STETS GUT VERSORGT
Wenn Schäden entstehen, ist dies sowohl für Geschädigte als auch Schädiger ärgerlich. Damit Ihr Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht untergeht, ist die Hinzuziehung von Herrn Rechtsanwalt Paessler unabdingbar. Die Regulierung von Verkehrsunfallsschäden, einschließlich der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen, steht dabei besonders im Fokus der Kanzlei. Ferner unterstützt er Sie bei jeglichen Verletzungsereignissen und setzt sich für die Ansprüche und Interessen des Betroffenen bei der führzeitigen Erstberatung zu Möglichkeiten der Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs sowie bei der Korrespondenz mit Ärzten, Sachverständigen, medizinischen Gutachtern, Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern.
KRAFTFAHRZEUGRECHT: GRÜNE WELLE
Das Ziel seiner Mandanten klar vor Augen, erläutert Herr Rechtsanwalt Paessler diesen die denkbaren Rechtsschritte im Kraftfahrzeugbereich, beispielsweise für den erfolgreichen Widerruf eines Privatleasing-Vertrags oder Kfz-Finanzierungsvertrags und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Waren Sie in einem Fahrzeugunfall verwickelt, übernimmt er die Schadensregulierung und vertritt seine Mandanten im Führerscheinverfahren und Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitsverfahren).
post@ra-paessler.de