Herzlich willkommen!
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
- Fachanwältin für Familienrecht
Ich erarbeite tragfähige Lösungen in personeller u...
Herzlich willkommen!
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
- Fachanwältin für Familienrecht
Ich erarbeite tragfähige Lösungen in personeller und finanzieller Hinsicht, wenn es zur Trennung von Partnern kommt, gleich ob verheiratet, unverheiratet oder als eingetragene Lebenspartnerschaft registriert.
Dabei steht die Ausarbeitung fairer Lösungen im Fordergrund. Auf die Erstellung von Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, die Auseinandersetzung von Vermögen und Immobilien hat sich die Kanzlei spezialisiert, insbesondere auch der Möglichkeit einzelne Ansprüche (Unterhalt, Zugewinn, Immobilen, Versorgungsausgleichsansprüche, Darlehenschulden, Kredite, Hausrat) miteinander zu verrechnen und so zu einer Komplettlösung zu gelangen. Dabei werden erb-und steuerrechlichen Aspekten besondere Aufmerksamkeit zuteil.
In unserem schönen Schulungsraum im Stockwerk halte ich im regelmäßigen Rhythmus - wenn die Infektionslage dies wieder zulässt - Vorträge zu allen familienrechtlich relevanten Themen. Die Termine können Sie meiner Homepage entnehmen.
- Fachanwältin für Versicherungsrecht
Die Kanzlei vertritt ausnahmslos Versicherte, in den Sparten der privaten Versicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Kranken-, Krankentagegeld-,Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Brand-, Rechtsschutz-, Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht,- usw- Versicherungen. Die Kanzlei vertritt alle Rechtsstreite selbst und persönlich vor allen Deutschen Gerichten. Ich schicke keine Terminsvertreter !
- Erbrecht
- Ich berate Sie bevor ein Erbfall eintritt hinsichtlich der Nachlassgestaltung auch im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche, Regressforderungen des Sozialversicherungsträgers bei Schenkungsrückforderungen. Zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren vertrete ich Sie nach Eintritt des Erbfalles, z.B. bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruches oder wie eine Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden kann und wie sich längere Zeit bis dahin ein Nachlass verwalten läßt. Im streitigen Fall vertrete ich Sie in allen gerichtlichen Verfahren bundesweit.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-lindhofer.de
info@kanzlei-lindhofer.de