„Ihr kompetenter Partner bei Rechtsfragen."
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht (DSV)
- StrafrechtStrafverteidigung, Betäubungsmittelstrafrecht, Pflichtverteidigung, Anklage, ...
„Ihr kompetenter Partner bei Rechtsfragen."
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht (DSV)
- StrafrechtStrafverteidigung, Betäubungsmittelstrafrecht, Pflichtverteidigung, Anklage, Betrug, Jugendstrafrecht, Bewährung, Internetstrafrecht, Körperverletzung, Raub
- VerkehrsrechtFahrerflucht, Führerschein, Sicherheitsabstand, Unfall, Fahrerlaubnis, Kfz-Versicherung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahruntüchtigkeit, Umweltplakette, Verkehrsrechtsanwalt
Strafverteidiger Thomas Hohneck
Gerade im Bereich des Strafrechts ist eine kompetente und zeitnahe Beratung durch einen Anwalt unerlässlich. Nur so können frühzeitig die Weichen für eine effektive Verteidigung gestellt werden und ausschlaggebende Fehler bereits im Vorfeld vermieden werden.
Herr Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Strafrechts. Seit seiner Zulassung im Jahr 2008 ist er beinahe ausschließlich strafrechtlich beratend und vertretend tätig.
2011 wurde ihm außerdem der Titel „Fachanwalt für Strafrecht" verliehen. Der Titel Fachanwalt kennzeichnet ein großes Maß an Spezialisierung und Erfahrung im entsprechenden Rechtsgebiet, welches zusätzlich durch Fortbildungen, Prüfungen und eine hohe Zahl bearbeiteter Fälle belegt wird.
Seit 2017 ist Strafverteidiger Thomas Hohneck zudem Zertifizierter Verteidiger für Jugendstrafrecht (DSV).
Sie haben Fragen? Eine Vorladung erhalten? Sie befürchten eine Freiheitsstrafe? Welche Konsequenzen drohen unter Umständen? Ist ein Eintrag ins Führungszeugnis vermeidbar? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Herr Rechtsanwalt Hohneck ist gerne persönlich für Sie da – zögern Sie nicht einen Termin zu vereinbaren. Gerne überprüft Herr Rechtsanwalt Hohneck, ob in Ihrem Fall eine Vertretung in Form der Pflichtverteidigung oder eine Abrechnung mit einem Rechtsschutzversicherer in Betracht kommt.
Kontakt: Kontakt telefonisch, per Email oder über den Reiter „Terminvereinbarung".
Öffentliche Verkehrsmittel: Unsere Kanzlei befindet sich nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof Groß Gerau und vom Marktplatz entfernt und ist entsprechend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Auch öffentliche Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe vor dem Haus, in der Mainzer Straße oder am Marktplatz.
Gerne können Sie mir unter meiner Mobilnummer 0163/7779322 eine Nachricht zukommen lassen. Ich werde mich dann zeitnah bei Ihnen melden, um Ihr Anliegen zu besprechen.