Hallo und herzlich willkommen!
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der auf Steuerstrafverfahren und Streitigkeiten mit dem Finanzamt spezialisiert ist?
Ich bin:
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
Hallo und herzlich willkommen!
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der auf Steuerstrafverfahren und Streitigkeiten mit dem Finanzamt spezialisiert ist?
Ich bin:
- Rechtsanwalt
- Steuerberater
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafecht
- Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen)
Meine Mandanten unterstütze ich in folgenden Situationen und Verfahren:
- Steuerstrafverfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung
- Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens / Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts
- Selbstanzeigen zur Verhinderung einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung
- Begleitung von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, die Zollbehörden oder die Rentenversicherung
- Einspruchs- und Klageverfahren gegen Steuerbescheide
- Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung.
Was Sie erwarten dürfen:
- Wir nehmen uns zusammen die Zeit, Ihre Ziele im Verfahren und die bestmögliche Lösung sowie die bestehenden Risiken zu besprechen.
- Ihre Interessen sind für mich als Anwalt der Maßstab für meine Tätigkeit. Ich bin parteiisch und vertrete allein Sie in jedem Verfahren.
- Wenn Sie es wünschen und es erforderlich ist, kann ich Sie sowohl in einem Strafverfahren als auch in einem parallelen Steuerverfahren begleiten.
- Gleiches gilt für Verfahren der Zollbehörden oder der Rentenversicherung und auch vor Finanzgerichten und Sozialgerichten.
- Sie erhalten eine verständliche Erklärung Ihrer Situation und der von mir empfohlenen Maßnahmen.
- Sie erfahren für jeden Verfahrensabschnitt, bevor Sie den Auftrag erteilen, wie hoch mein Honorar ist.
- Um Ihre Ziele zu erreichen, gehe ich Konflikte mit Behörden und Gerichten ein, wenn es nötig ist.
- Wenn es in Ihrem Interesse sein kann, Kompromisse einzugehen, sage ich Ihnen aber auch das offen und ehrlich.
Honorar:
Mein Honorar teile ich Ihnen immer als Festbetrag vorab mit, so dass Sie jederzeit die Kontrolle haben zu entscheiden, ob Sie mich mit einem bestimmten Verfahren bzw. einem bestimmten Verfahrensabschnitt beauftragen möchten.
Zu Beginn des Mandats fällt ein Festhonorar von 785,00 EUR (netto) zzgl. 149,15 EUR Umsatzsteuer an, insgesamt also 934,15 EUR inkl. MwSt.
Darin enthalten ist ein Beratungsgespräch auf der Grundlage von Informationen, die Sie mir vorab zur Verfügung stellen. Hierzu lasse ich Ihnen ggf. einen entsprechenden Fragenkatalog zukommen, wenn mir aus von Ihnen übersandten Unterlagen und Beschreibungen noch keine Einschätzung möglich ist.
Wenn Sie mich nach dem Beratungsgespräch mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, wird das bereits gezahlte Honorar in voller Höhe auf das dann vereinbarte Honorar angerechnet.
Lesen Sie meine Bewertungen, um zu erfahren, wie mich meine Mandanten einschätzen!
Ich freue mich, wenn ich Ihnen helfen kann.
Über die anfallenden Kosten werde ich Sie immer aufklären, bevor diese entstehen.
Wenden Sie sich einfach telefonisch, per E-Mail oder direkt über die unten stehende Nachrichtenfunktion an mich, um kurzfristig einen Termin zu vereinbaren.
Sprechen Sie mich an!
j.leifeld@hsp-recht.de