Als Partnerin der alteingesessenen Kanzlei Kämper & Maiwald Rechtsanwälte PartG, die zurückreicht auf das Jahr 1947, in dem Dr. Georg Maiwald in Gütersloh die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Maiwald gründete, bin ich Ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht und ver...
Als Partnerin der alteingesessenen Kanzlei Kämper & Maiwald Rechtsanwälte PartG, die zurückreicht auf das Jahr 1947, in dem Dr. Georg Maiwald in Gütersloh die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Maiwald gründete, bin ich Ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht und vertrete Sie gerichtlich wie außergerichtlich. Nach einer sorgfältigen Analyse der Chancen und Risiken entwickle ich gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Strategie, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen und die für Sie passende Lösung zu finden.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht befasst sich mit sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Angefangen bei dem Bewerbungsverfahren, in dem bei Ablehnung Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestehen können, die wirksame Erstellung oder Prüfung von Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerdienstvertrag über Vertragsstörungen, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Verhandlung über Abfindungen, Abmahnung, Befristung, Versetzung, Urlaub, Vergütung, Vertragsstrafe, Beteiligung des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung, Massenentlassungsanzeige, Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Fragen im Zusammenhang mit Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung, und anderen Angelegenheiten vertrete ich Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht.
Erbrecht
Das Erbrecht bezieht sich auf alle Angelegenheiten rund um das Thema Erben und Vererben. Das betrifft sowohl die vorsorgende Beratung bei der wirksamen Abfassung von Testament oder Erbvertrag oder auch die lebzeitige Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge als auch die richtige Vorgehensweise im Erbfall, beispielsweise bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen, oder bei Enterbung oder Pflichtteilsentziehung. Fehler sind schnell gemacht und häufig nicht zu korrigieren. Bereits die Begriffe Vollerbe, Schlusserbe, Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung oder Teilungsanordnung, werden häufig falsch verwendet. Ob außergerichtlich, beispielsweise bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, oder gerichtlich, im Verfahren vor dem Nachlassgericht ebenso wie vor dem Prozessgericht. Immer ist es gut, jemanden an seiner Seite zu wissen, der sich auskennt.
Familienrecht
Im Familienrecht geht es um sämtliche Fragen im Zusammenhang mit den rechtlichen Wirkungen von Ehe, Lebenspartnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft sowie Verwandtschaft. Ob Ehevertrag, Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung, Unterhalt, Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Teilungsversteigerung, Sorgerecht, Umgangsrecht, in sämtlichen Fragen berate ich Sie oder vertrete Sie außergerichtlich oder vor dem Familiengericht. Aus eigener Erfahrung weiß ich um die emotionale Ausnahmesituation im Falle einer Trennung. Umso wichtiger ist es, kompetent betreut zu werden, damit von Beginn an die Weichen richtig gestellt werden.
info@kmk-rae.de