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Sichern Sie sich Ihre Chance auf eine attraktive berufliche Tätigkeit
Ich biete Ihnen eine sichere Stelle als Rechtsanwaltsfachangestellte:r in meiner Kanzlei. Näheres erfahren Sie hier.
Rechtsanwalt Jens Stiehler
Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit bilden das Verwaltungsrecht und das Strafrecht. Die Kombination Straf- und Verwaltungsrecht wird besonders im Berufsrecht der freien Berufe und im Disziplinarrecht der Beamten deutlich. Eine regelmäßige Fortbildung gehört für mich zum Standard, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können.
Strafrecht
Bei Prof. Dr. Müller Rechtsanwälte treffen Sie auf drei Jahrzehnte bundesweiter Strafverteidigung.
Nicht normgerechtes Verhalten von Menschen bietet Anlass, dass der Staat mit seinem Gewaltmonopol die Taten mit Ermittlungsverfahren und öffentlicher Klage (Anklage) verfolgt. Ob ein Täter überhaupt verurteilt wird (Geld- oder Freiheitsstrafe) oder eine Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen erfolgt, hängt, neben der objektiven Strafbarkeit und der subjektiven Schuld im Einzelfall, ganz wesentlich von einer effektiven Verteidigung ab. Zu den Prinzipien des Rechtsstaates gehört es, dass die Verfahrensprinzipien des Strafverfahrens einzuhalten sind und jeder Betroffene unabhängig von der Schwere der individuellen Tat das Recht auf einen Verteidiger hat.
Berufsrecht/Standesrecht
Freie Berufe - z.B. Heilberufe (Apotheker, Ärzte, Pflegefachberufe, Psychotherapeuten), Rechtsanwälte und Steuerberater - sind kraft Gesetzes in Kammern (z.B. Apothekerkammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer) zusammengeschlossen. Durch diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften wird als Satzung ein spezifisches Berufsrecht beschlossen (z.B. Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA; Berufsordnung für Ärzte - BOÄ; Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer - BOStB). Zum Standesrecht der freiberuflich Tätigen gehören viele Regelungen, deren Befolgen oder Missachten für die Freiberufler mit Konsequenzen verbunden sind. Die freiberufliche Tätigkeit selbst und das Führen von besonderen Berufsbezeichnungen (Fachanwalt, Facharzt etc.) ist an das dauerhafte Erfüllen der notwendigen Voraussetzungen gebunden. Verstöße hiergegen werden disziplinarrechtlich geahndet und können zum Entzug der Zulassung führen. Auf diesem Gebiet gehen Verwaltungsrecht und Strafrecht unter Berücksichtigung des besonderen Berufsfeldes Hand in Hand.
Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Ich berate und vertrete sowohl Bürger als auch Behörden. Zu den spezifischen Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrecht, auf denen ich umfangreiche Kompetenzen erworben habe, gehören:
Schulrecht und Kitarecht
Im Schulrecht vertrete ich sowohl die Rechte von Schülern und Eltern, aber auch die Interessen von Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Ich helfe Ihnen z. B. bei der Wahl der Wunschschule, bei der Inklusion und dem Gemeinsamen Unterricht benachteiligter Kinder in Regelschulen oder zur Durchsetzung des pädagogischen Förderbedarfs. Dabei unterstütze ich Sie bei der Kommunikation mit Jugendämtern oder Sozialämtern. Wurde Ihr Kind wegen einer (vorgeblichen) Verfehlung mit einer Ordnungsmaßnahme belegt, helfe ich Ihnen, hiergegen effektiv vorzugehen. Privatschulen begleite ich bei den Verfahren der Genehmigung und Anerkennung.
Auf dem Gebiet des Kitarechts, von welchem auch Schulhorte erfasst sind, geht es in meiner Arbeit um das Entwerfen und Überarbeiten von Satzungen oder auch um die Probleme, die Eltern mit Kitaträgern, seien diese öffentlich oder privat, ereilen können. In mehreren gerichtlichen Verfahren wurden hierzu wichtige Erfahrungen gesammelt.
Beamtenrecht
Das Recht der Beamten des Bundes, der Länder und der Kommunen ist nicht nur wegen deren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten - z.B. Lehrer, Polizisten, Justizbedienstete, Ministerialbeamte - sondern wegen vieler Besonderheiten ein spzifisches Aufgabenfeld. Die fast jeden Beamten treffenden Regelbeurteilungen dienen ebenso wie Beförderungen als Streit zwischen Konkurrenten um Stellen und mit den Dienstherren. Ist ein Beamter spürbar längere Zeit erkrankt, steht die gesundheitliche Eignung in Frage und der Dienstherr wird ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit in Gang setzen, an dessen Ende ein frühzeitiger Ruhestand mit finanziellen Einbußen stehen kann. Verletzungen von Dienstpflichten können und werden mit einem Disziplinarverfahren (dem beamtenrechtlichen Strafverfahren) geahndet. Bei allen Fällen ist eine fachkundige anwaltliche Beratung und Vertretung nicht nur zweckmäßig sondern anzuraten.
Kommunalrecht
Wenden Sie sich an mich, wenn Sie als Behörde einer Stadt, einer Gemeinde oder eines kommunalen Zweckverbandes Fragen rund um die Rechtsprechung zu Ihren Aufgabengebieten haben. Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen effektive Strategien für Ihr Rechtsanliegen im Zusammenhang mit verschiedenen kommunalen Abgaben, des kommunalen Beamtenrechtes, formuliere für Ihre Behörden Bescheide, insbesondere Widerspruchsbescheide oder berate bei Problemen rund um Kommunalwahlen.
Ausländerrecht
Im Ausländerrecht unterstütze ich Ausländer und Ausländerinnen überwiegend bei den rechtlichen Problemen des Aufenthalts. Der Aufenthaltsstatus ist unterschiedlich strukturiert und verfestigt. Ob eine Duldung eines ausreisepflichtigen Menschen mit oder ohne Arbeitserlaubnis erteilt wird, stellt schon einen wesentlichen Unterschied dar. Ausländische Eltern eines deutschen Kindes könne wie Ehegatten oder Lebenspartner von Deutschen einen Anspruch auf Familiennachzug geltend machen. Über einen lang andauernden legalen Aufenthalt, z.B. mit einer Niederlassungserlaubnis, kann ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen.
Öffentliches Abgabenrecht
Öffentliche Abgaben - Beiträge, Gebühren, Steuern und Abgaben sonstiger Art - stellen einen wesentlichen Aspekt der Finanzierung der Aufgaben des Staates auf der Ebene der Kommunen dar. Städte, Gemeinden und kommunale Verbände bedürfen der rechtssicheren Erarbeitung und Änderung von Abgabensatzungen. Häufig führt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Erschließungsbeiträgen, Abwasserbeiträgen und -gebühren zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und den die Abgaben erhebenden Körperschaften. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen werden die Schwerpunkte und Besonderheiten des jeweiligen Falls erkannt und interessengerecht umgesetzt.
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kanzlei@muellerrae.de