
Guten Tag, sehr geehrte Ratsuchende, und herzlich willkommen im Erbrecht!
Warum ich (ausschließlich) Erbrecht „mache“? Weil es ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet ist, das so viele unterschiedliche Interessenlagen behandelt. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (...
Guten Tag, sehr geehrte Ratsuchende, und herzlich willkommen im Erbrecht!
Warum ich (ausschließlich) Erbrecht „mache“? Weil es ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet ist, das so viele unterschiedliche Interessenlagen behandelt. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 wurde es nur selten geändert und ist dennoch überaus zeitgemäß. Da die Materie aber meist auch recht emotional behaftet ist, versuche ich, auftretende familiäre Konflikte friedlich beizulegen. Wenn es allerdings keine friedliche Lösung gibt, werde ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht vertreten.
Was ich für Sie tun kann – hier einige Beispiele:
Beratung im Vorfeld
Wenn Sie daran interessiert sind, ein Testament zu machen, weil Sie Ihr Lebenswerk dereinst gern geordnet weitergeben möchten, dann berate ich Sie gern. Dies empfiehlt sich besonders bei schwierigen familiären Konstellationen (z.B. Patchworkfamilie, Trennung, Scheidung, Vorhandensein eines behinderten Kindes). Im Zuge einer Testamentsberatung können und sollten wir auch das überaus wichtige Thema General-Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügungen behandeln.
Wenn Sie Ihre Lieben schon zu Lebzeiten bedenken wollen, etwa, um spätere Erbschaftsteuer zu vermeiden oder geringer zu halten, dann lassen Sie uns über das Thema Schenkung reden: Seien es Geldschenkungen oder Übertragungen von Grundeigentum unter Vorbehalt eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtes. In diesem Zusammenhang wäre auch ein etwaiger Erbverzicht und/oder Pflichtteilsverzicht des zu Beschenkenden zu klären.
Beratung und Vertretung, wenn der Erbfall eingetreten ist
Da das Gesetz von Ihnen ein schnelles Handeln fordert, wenn Sie ein angefallenes Erbe ausschlagen möchten, ist Eile geboten, um eine unerwünschte Erbenhaftung zu vermeiden. Ich helfe gern, wenn es darum geht, einen unübersichtlichen Nachlassumfang zu ermitteln, das Erbe vor dem Nachlassgericht auszuschlagen, eine schon erfolgte Annahme der Erbschaft anzufechten oder eine übereilte Erbausschlagung anzufechten.
Wenn ein Testament unklar formuliert wurde oder wenn nicht eindeutig ist, wer Erbe geworden ist, stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite.
Selbst wenn alle vom Erbfall Betroffenen sich einig sind, kann es schwierig werden, den Nachlass umfassend zu regeln, zu verteilen, womöglich noch einen Erbschein zu beantragen und den Erwerb beim Finanzamt anzuzeigen.
Beratung und Vertretung bei Enterbung
Sind Sie eine pflichtteilsberechtigte Person und wurden enterbt? Ich helfe Ihnen, Ihren Pflichtteil umfassend geltend zu machen.
Leider lässt sich das, was zu Lebzeiten schiefgegangen war, nach dem Eintritt eines Erbfalls nicht immer "reparieren" - aber ein Versuch könnte es wert sein!
In welcher Konstellation auch immer Sie Unterstützung benötigen - ich unterstütze Sie mit meinem Wissen und meiner Erfahrung! Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Ich melde mich baldmöglich bei Ihnen zurück. Meine Kanzlei liegt verkehrsgünstig in der Hamburger Innenstadt nahe dem Rathaus und wir freuen uns auf Ihren Besuch!
info@kfw-erbrecht.de