Anwalt für Beratung zu Arbeitszeiten und Überstunden in Hamburg


Guten Tag, sehr geehrte Ratsuchende, und herzlich willkommen im Erbrecht!

Warum ich (ausschließlich) Erbrecht „mache“? Weil es ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet ist, das so viele unterschiedliche Interessenlagen behandelt. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (...


Guten Tag, sehr geehrte Ratsuchende, und herzlich willkommen im Erbrecht!

Warum ich (ausschließlich) Erbrecht „mache“? Weil es ein sehr vielschichtiges Rechtsgebiet ist, das so viele unterschiedliche Interessenlagen behandelt. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 wurde es nur selten geändert und ist dennoch überaus zeitgemäß. Da die Materie aber meist auch recht emotional behaftet ist, versuche ich, auftretende familiäre Konflikte friedlich beizulegen. Wenn es allerdings keine friedliche Lösung gibt, werde ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht vertreten.

Was ich für Sie tun kann – hier einige Beispiele:

Beratung im Vorfeld

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Testament zu machen, weil Sie Ihr Lebenswerk dereinst gern geordnet weitergeben möchten, dann berate ich Sie gern. Dies empfiehlt sich besonders bei schwierigen familiären Konstellationen (z.B. Patchworkfamilie, Trennung, Scheidung, Vorhandensein eines behinderten Kindes). Im Zuge einer Testamentsberatung können und sollten wir auch das überaus wichtige Thema General-Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügungen behandeln.

Wenn Sie Ihre Lieben schon zu Lebzeiten bedenken wollen, etwa, um spätere Erbschaftsteuer zu vermeiden oder geringer zu halten, dann lassen Sie uns über das Thema Schenkung reden: Seien es Geldschenkungen oder Übertragungen von Grundeigentum unter Vorbehalt eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtes. In diesem Zusammenhang wäre auch ein etwaiger Erbverzicht und/oder Pflichtteilsverzicht des zu Beschenkenden zu klären.

Beratung und Vertretung, wenn der Erbfall eingetreten ist

Da das Gesetz von Ihnen ein schnelles Handeln fordert, wenn Sie ein angefallenes Erbe ausschlagen möchten, ist Eile geboten, um eine unerwünschte Erbenhaftung zu vermeiden. Ich helfe gern, wenn es darum geht, einen unübersichtlichen Nachlassumfang zu ermitteln, das Erbe vor dem Nachlassgericht auszuschlagen, eine schon erfolgte Annahme der Erbschaft anzufechten oder eine übereilte Erbausschlagung anzufechten.

Wenn ein Testament unklar formuliert wurde oder wenn nicht eindeutig ist, wer Erbe geworden ist, stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite.

Selbst wenn alle vom Erbfall Betroffenen sich einig sind, kann es schwierig werden, den Nachlass umfassend zu regeln, zu verteilen, womöglich noch einen Erbschein zu beantragen und den Erwerb beim Finanzamt anzuzeigen.

Beratung und Vertretung bei Enterbung

Sind Sie eine pflichtteilsberechtigte Person und wurden enterbt? Ich helfe Ihnen, Ihren Pflichtteil umfassend geltend zu machen.

Leider lässt sich das, was zu Lebzeiten schiefgegangen war, nach dem Eintritt eines Erbfalls nicht immer "reparieren" - aber ein Versuch könnte es wert sein!

In welcher Konstellation auch immer Sie Unterstützung benötigen - ich unterstütze Sie mit meinem Wissen und meiner Erfahrung! Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Ich melde mich baldmöglich bei Ihnen zurück. Meine Kanzlei liegt verkehrsgünstig in der Hamburger Innenstadt nahe dem Rathaus und wir freuen uns auf Ihren Besuch!

info@kfw-erbrecht.de
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Mein Name ist Stephan Dirks. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Hamburg.

Von meiner Kanzlei im Hamburger Westen aus berate und vertrete ich bundesweit Privatpersonen, Kreative und Unternehmen zu allen Fragen des geistigen Eigentums, insb...

Mein Name ist Stephan Dirks. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Hamburg.

Von meiner Kanzlei im Hamburger Westen aus berate und vertrete ich bundesweit Privatpersonen, Kreative und Unternehmen zu allen Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberrechts und des Medienrechts, des Datenschutzrechts und der gewerblichen Schutzrechte. 

  • Privatpersonen berate und vertrete ich insbesondere zu Fragen des Urheberrechts, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Äußerungsrechts, zum Beispiel bei Problemen oder Streitigkeiten in oder Über Inhalte in den Medien oder den sozialen Medien.

  • Kreative berate und vertrete ich bei der Erstellung von Verträgen rund um ihre Tätigkeit, insbesondere auch bei Lizenzverträgen und natürlich bei der Sicherung und Verteidigung ihrer Rechte, insbesondere ihrer Urheberrechte. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt hierbei bei der Vertretung von Fotografinnen und Fotografen.

  • Unternehmen berate und vertrete ich regelmäßig bei der Sicherung und Verteidigung ihrer gewerblichen Schutzrechte, vor allem Marken; natürlich gehören in diesen Bereich aber auch Fragen des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts.

Ich stehe Ihnen für alle Fragen Rund um Medienrecht und geistiges Eigentum bundesweit zur Verfügung. 

Weitere Informationen über meine Tätigkeitsschwerpunkte, meine langjährige Erfahrung in den genannten Bereichen und zu mir als Person finden Sie natürlich auch auf meiner Website, meinem Twitter-Account, und auf meinen XING- und LinkedIn-Profilen.

Nehmen Sie gern telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass ich keine Anfragen annehme, die sich auf Abmahnungen wegen illegalem Filesharing oder Fragen rund um den Rundfunkbeitrag beziehen.

info@dirks.legal
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                                                            "Ihr Erfolg. Mit Recht."   

Rechtsanwältin Iris Schuback ist zugleich au...

                                                            "Ihr Erfolg. Mit Recht."   

Rechtsanwältin Iris Schuback ist zugleich auch Fachanwältin für Verwaltungsrecht und seit 20 Jahren zudem vertieft ständig im Immobilienrecht bundesweit spezialisiert tätig im Verwaltungsrecht, sowie rund um die Immobilie und das Bauen und Wohnen, sowie im Recht der Beamten.  

Sie hat an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat in Niedersachsen im für die Anwaltstätigkeit massgeblichen 2. Staatsexamen mit einem guten Prädikatsexamen abgeschlossen. Bereits im Referendariat hat sie sich auf das Verwaltungsrecht spezialisiert.

Rechtsanwältin Schuback legt Wert auf eine vertrauensgeprägte, aufeinander abgestimmte und transparente Zusammenarbeit mit ihren Mandanten. Schon im ersten Beratungsgespräch werden den Mandanten die Chancen, sowie oft sogar mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, dabei jedoch zugleich die Lage und Aussichten realistisch eingeschätzt. 

Wir sind insbesondere tätig in folgenden rechtlichen Themen-Schwerpunkten:

Beamtenrecht

  • Statusangelegenheiten, Abwehr von vorzeitigen Zurruhesetzungsverfahren/Früh-Pensionierungen, Beamtendisziplinarverfahren; disziplinarische Aberkennung von Pensionen, 
  • Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis, Rückforderungen von Beamtenbezügen oder Beamtenpensionen

Bildungsrecht:

  • Prüfungsrecht: Prüfungsanfechtungen von Prüfungen (nur mündliche Prüfungen); Zulassung zu Prüfungen und zu Modulen; endgültiges Nichtbestehen des Studiums, Nichtbestehen von Modulen, Verfahrensfehler in Prüfungen, Aberkennung von Prüfungen, Exmatrikulationen, Täuschungsversuche, Prüfungsrücktritt
  • Schulrecht: Schulplatzklagen, Schulentlassung, Wiederholung von Schulklassen, Versetzung in die Studienstufe, Versetzung auf andere Schulform, zB Gymnasium oder Stadtteil-/Gemeinschaftsschule, Streitigkeiten mit Privatschulen
  • Hochschulrecht: Exmatrikulation, endgültiges Nichtbestehen des Studiums oder Moduls, Verlust des Prüfungsanspruchs, mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestanden, Immatrikulationsrecht (Einschreibung), Zulassung zu Modulen, Bachelor-Abschluss, Master-Studiengang, Zulassung zur Promotion, Aberkennung der Promotion, Recht der Hochulbediensteten und Hochschulbeamten

    Öffentliches Baurecht: 
  • Baugenehmigungen:
    Durchsetzung von Baugenehmigungen, Bauvorbescheid, Anfechtungen bei Nachbarbaugenehmigungen, Baugenehmigungsverfahren und Durchsetzen von Baugenehmigungen, Nachbaranfechtungsklagen, Nachbarbeteiligungsverfahren bei Bauanlagen, Nachbarliche Vereinbarungen, Baulast, Fällgenehmigungen für Bäume, aktuell: Unanwendbarkeit des § 13 b BauGB Baugenehmigungen im verkürzten Bebauungsplan-Verfahren  der Gemeinden und weitere Chancen zum Bauen; 
  • Abrissverfügung, Lärmschutzangelegenheiten, Lärmimmissionsschutzrecht,  Nutzungsuntersagung, Stilllegungsverfügung, Räumungsanordnungen

    Immobilienrecht:
  • Mietrecht: Gewerberaummietsachen, Eigenbedarf bei Wohnungen, Kündigungen von Mietverhältnissen, Eigenbedarfskündigung, Räumungsklagen, Aufhebungsverträge, Kautionsrückforderung und Schadensersatz des Vermieters

  • Grundstücksrecht:  Streitigkeiten aus Immobilienkaufverträgen z.B. zu Mängeln, Übergabe, arglistige Täuschung über Mängel am Haus/ Abwehr von Rückabwicklungen wg. arglistiger Täuschung, Anfechtung des Hauskaufvertrages, Schadensersatz, Löschungen von Grundbuchbelastungen,  Nachbarrecht, Nachbarstreitigkeiten, Nachbarrecht

  • Erbrecht: Streitigkeiten rund um das Hauserbe, Streit mit den Miterben, Teilungsauseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Teilungsversteigerungen von Miterben oder nichtehelichen Lebenspartnern; 
  • Trennung von gemeinsam geerbtem Haus, Pflichtteil, Teilungsversteigerungen, Forderungen gegen Miterben;

  • Wohnungseigentumsrecht: Bauliche Veränderungen, Beschlussanfechtungen, Beschlussersetzung, Verwalterstreitigkeiten beim Wohneigentum, streitige Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft, Anfechtungsklagen, Vorgehen der Eigentümergemeinschaft gegen Nachbarbauvorhaben; Hausgeldforderungen gegen einzelne Eigentümer;

Für Rechtsanwältin Iris Schuback ist eine individuelle  und strategische Beratung ihrer Mandanten besonders wichtig. Diese Vorgehensweise hat sich für die Mandanten der Kanzlei bewährt - es werden  keine Standard-Textbaustein-Mandatsbearbeitungen, keine KI-Schriftsätze ausgesendet an Gegner und Gerichte und keine Rechtsrecherche von KI durchgeführt, sondern selbst fachanwaltlich persönlich alles, auf Basis der ständigen 20 jährigen mehrmals jährlichen umfangreichen Fachanwaltsfortbildung aktuell gehaltenen Kenntnisse, sowie langjährigen Prozess- und Beratungserfahrung individuell und von der Rechtsanwältin stets persönlich bearbeitet - nur  dies sichert die sehr hohen Erfolgsquoten in den Mandaten seit rund 20 Jahren. Rechtsanwältin Schuback antwortet ihren Mandanten im Mandat und auf Neuanfragen  stets sehr zügig. 

Sie haben Beratungsanfragen an die Rechtsanwältin Schuback und benötigen Unterstützung? (Keine Rechtsschutz-Versicherungen). Rufen Sie gern an, oder senden Sie eine E-Mail an die Rechtsanwältin persönlich, an kanzlei@kanzlei-schuback.de.

kanzlei@kanzlei-schuback.de
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Als spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen die AdvoNeo Schuldnerberatung eine umfassende anwaltliche und kaufmännische Schuldnerberatung aus einer Hand. 

Unser Ass im Ärmel: Langjährige Erfahrung als Schuldnerberatung

Bereits seit 1999 kämpfen wir als Schuldnerberatung von Hamburg ...

Als spezialisierte Kanzlei bietet Ihnen die AdvoNeo Schuldnerberatung eine umfassende anwaltliche und kaufmännische Schuldnerberatung aus einer Hand. 

Unser Ass im Ärmel: Langjährige Erfahrung als Schuldnerberatung

Bereits seit 1999 kämpfen wir als Schuldnerberatung von Hamburg aus deutschlandweit für unsere Mandanten. Durch diese jahrelange Erfahrung haben wir Kontakt zu vielen Gläubigern, denen unsere zuverlässige und professionelle Arbeitsweise bekannt ist. 

Und wenn Sie Fragen zum Verfahren, Fristen oder anderen Themen haben, haben Sie mit der AdvoNeo Schuldnerberatung einen täglich erreichbaren Ansprechpartner, auf den Sie sich verlassen können. 

Wir übernehmen sämtliche Verhandlungen und den Schriftwechsel mit Ihren Gläubigern und verfügen über den juristischen Sachverstand, um Sie souverän und kompetent zu vertreten.

Schulden können jeden treffen

Finanzielle Probleme können jeden treffen. Unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird oder wie die Lebenssituation ist. Ungeplante Ereignisse wie Trennung, Jobverlust oder Krankheit können die Finanzen auf den Kopf stellen. Es ist keine Schande, den finanziellen Überblick zu verlieren und in die Schuldenspirale zu geraten. Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu holen. In den meisten Fällen, gibt es einen Ausweg. 

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie in eine schuldenfreie Zukunft blicken können und regeln das mit Ihren Schulden. Mit Sicherheit. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite advoneo-schuldnerberatung.de

hilfe@advoneo.de
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Zur Lösung Ihrer rechtlichen Probleme im Bereich des Wettbewerbsrechts und in immobilienrechtlichen sowie mietrechtlichen Belangen können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Rechtsanwalt Cygielman wenden. Daneben bilden auch das Klimaschutzrecht und angrenzende umweltschutzrechtliche sowie stroms...

Zur Lösung Ihrer rechtlichen Probleme im Bereich des Wettbewerbsrechts und in immobilienrechtlichen sowie mietrechtlichen Belangen können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Rechtsanwalt Cygielman wenden. Daneben bilden auch das Klimaschutzrecht und angrenzende umweltschutzrechtliche sowie stromsteuerrechtlichen Fragen einen wichtigen Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit. 

Wettbewerbsrecht
Im Bereich des Wettbewerbsrechts, das dem Schutz des freien Wettbewerbs dient, ist Rechtsanwalt Cygielman beispielsweise Mandanten behilflich, welche einen Konflikt mit einem Konkurrenten haben, der sich wettbewerbswidrig verhält. Er beschäftigt sich zudem auch mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie einstweiligen Verfügungen und fungiert als fachkundiger Ansprechpartner im kompletten Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darüber hinaus überprüft Rechtsanwalt Cygielman in Ihrem Auftrag auch die Rechtmäßigkeit von Werbung bzw. geplanten Werbemaßnahmen.


Klimaschutzrecht
Rechtsanwalt Cygielman klärt sämtliche rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Umwelt und insbesondere dem Thema Klimaschutz. Die Rechtsgrundlage für das nationale Klimaschutzrecht bilden u.a. das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz. Rechtsanwalt Cygielman befasst sich z.B. mit Rechtsfragen in Verbindung mit CO2-Emissionen, dem Emissionshandel, sowie dem Stromsteuerrecht und steht Ihnen auch bei allen anderen rechtlichen Problemen rund um den Schutz des Klimas gerne zur Verfügung.


Immobilienrecht
Rechtsanwalt Cygielman beschäftigt sich mit sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Verkauf von Wohnungen und Häusern. Er setzt sich des Weiteren mit Rechtsproblemen, die in Zuge der Grundbucheintragung von Immobilien entstehen, auseinander. Zudem informiert Rechtsanwalt Cygielman Mandanten umfassend zu Themen wie Immobilienertragssteuer sowie Immobilienerwerbssteuer und klärt damit verbundene Rechtsfragen. 


Mietrecht
Im Bereich des Mietrechts steht Rechtsanwalt Cygielman Mietern und Vermietern gleichermaßen zur Verfügung. Er befasst sich u.a. mit Mieterhöhungen (Durchsetzung, Fragen der Rechtmäßigkeit etc.), Kündigungen des Mietverhältnisses (z.B. wegen Zahlungsverzugs oder Eigenbedarfs) sowie rechtlichen Fragen in Verbindung mit einer Kaution oder Räumungsklage. Aber auch bei allen anderen mietrechtlichen Belangen können Sie sich auf Rechtsanwalt Cygielman verlassen. 

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei liegt in der Neuen Großen Bergstr. 9 in Hamburg-Altona. In fußläufiger Entfernung befindet sich der Fern- und S-Bahnhof Hamburg-Altona. Hier verkehren die S-Bahnlinien S1, S2, S3, S11, S21 und S31 sowie zahlreiche weitere Züge des Nah- und Fernverkehrs. In der Umgebung der Kanzlei gibt es zahlreiche Parkmöglichkeiten, u.a. im Parkhaus „City Center Altona" (CCA).

mc@cygielman.com
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Verkehrsstrafrecht

Sie werden von der Polizei angehalten oder von der Ermittlungsbehörde/ Staatsanwaltschaft als Beschuldigter in einem Strafverfahren angeschrieben?


Grundsatz: Schweigen Sie zum Sachverhalt und kontaktieren Sie uns!...

Verkehrsstrafrecht

Sie werden von der Polizei angehalten oder von der Ermittlungsbehörde/ Staatsanwaltschaft als Beschuldigter in einem Strafverfahren angeschrieben?


Grundsatz: Schweigen Sie zum Sachverhalt und kontaktieren Sie uns!


Eine Vielzahl von Vorgängen wird zu Ihrem Nachteil entschieden, weil Sie es nur gut meinten und sich zu einer Äußerung oder „Klarstellung“ hinreißen lassen haben. Die Abgabe eigener Erklärungen bringt Ihnen keinen Vorteil. Lassen Sie mich die Ermittlungsakte anfordern, den Inhalt gemeinsam besprechen und dann für Sie eine günstige Verteidigungsstrategie entwickeln. Im Anschluss erfolgt eine wohl bedachte Einlassung, oder es wird weiter geschwiegen. Das kommt ganz auf Ihren Vorgang und den Stand der Ermittlungen an. Eine Vielzahl von Vorwürfen lässt sich bereits außergerichtlich klären.


Es gibt eine lange Reihe von Straftatbeständen, die auch häufig im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kfz-Benutzung vorkommen. 

Hier eine Auswahl, die nicht abschließend ist:

  • Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall - u.a. § 223 StGB
  • Verkehrsunfall mit Todesfolge - u.a. § 222 StGB 
  • Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG
  • Nötigung, Beispiel durch zu dichtes Auffahren - u.a. § 240 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs - § 315c StGB
  • Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
  • Illegales Autorennen - verbotenes Kraftfahrzeugrennen - §  315d StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Beschluss nach § 111a StPO
  • Entziehung der Fahrerlaubnis - § 69 StGB
  • Sperrung für die Neuerteilung eines Führerscheins - § 69a StGB
  • Fahrverbot - § 44 StGB

Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten/ Fahrverbot  

Viele Verkehrsverstöße stellen lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld verfolgt. 

Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben. Sie haben nur zwei Wochen Zeit um Einspruch einzulegen!


Nur durch ein schnelles Handeln können häufig Kosten, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermieden werden.


Auch einen Anhörungsbogen sollten Sie niemals ohne vorherige Beratung ausfüllen.


Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid. Die Ersteinschätzung kann telefonisch erfolgen oder wir vereinbaren einen persönlichen Termin und entscheiden gemeinsam, welches Vorgehen für Sie am sinnvollsten wäre.


Die gute Nachricht für Sie: Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten des Verfahrens und meiner Tätigkeit.

Auch hier eine Auswahl, die nicht abschließend ist:

  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Abstandsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrzeugführung unter Alkoholeinfluss, Cannabis Konsum oder andere Drogen - § 24a StVG
  • Fahrverbot
  • Führerscheinsperre
  • Fahrtenbuch
  • MPU
  • Sonstige Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr


Vertretung im allgemeinen Strafrecht

Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Verteidigung im allgemeinen Strafrecht - ob Diebstahl, Betrug/Untreue, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Nötigung, aber auch Raub, Erpressung und weitere Delikte. Sobald die Polizei Sie damit konfrontiert, dass Sie als Beschuldigter in Frage kommen oder zunächst vielleicht auch erst nur als Zeuge vernommen werden sollen, kontaktieren Sie mich gern.    

Auf der Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Strafverteidiger sollten Sie auf gute Erreichbarkeit und Schnelligkeit bei der Arbeitsaufnahme achten: Die Weichen für das weitere Verfahren müssen möglichst frühzeitig gestellt werden. Sollten Sie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, kontaktieren Sie mich umgehend. Bevor Sie nicht mit mir gesprochen haben, sollten Sie schweigen!


Nebenklage/ Schutz des Opfers

Es erfolgt in einem persönlichen Gespräch eine Aufklärung über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten vor und während eines Verfahrens. Ich vertrete Sie im Rahmen der Nebenklage. Ich mache Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend. 


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Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Hamburg besonderen Wert. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Bei mir sind Sie in guten und sicheren...

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Hamburg besonderen Wert. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne.

Erbrecht

Wer hat Ihr Vermögen und führt Ihr Unternehmen, und sind alle abgesichert, wenn Ihnen gestern etwas passiert ist? Wer diese Frage sicher beantworten kann, ist gut beraten! 

Hierbei helfe ich aus Überzeugung und mit all meiner Erfahrung. Als Fachanwalt für Steuerrecht ist Kern meiner Beratung der optimale Umgang mit der Erbschaftssteuer um Freibeträge und Freiräume sinnvoll und gezielt zu nutzen. Die Errichtung eines Testaments und Planung der Vermögenssicherung in die nächste Generation will gut überlegt und vor allem rechtssicher und steuerliche optimiert gestaltet sein. Immerhin geht es hier um Ihr Vermögen. Ich bin bereits seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig und berate Sie umfassend zur Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. 

Gleichermaßen stehe ich Erben zur Verfügung, die sich in der Erbengemeinschaft durchsetzen müssen oder Pflichtteilansprüche geltend machen möchten.

Steuerrecht

Im Steuerrecht unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise als Fachanwalt für Steuerrecht. Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind sämtlichen Unklarheiten und Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater sowie Fragen spezieller Steuergestaltungen. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind neben inhaltlichen Fragestellungen stets lösungsorientiert und mit Blick auf ein mögliches Gerichtsverfahren strategisch durchdacht zu führen. Mit meiner 20-järigen Praxiserfahrung kenne ich die Strategien und Hürden in solchen Verfahren. Bei speziellen Steuergestaltungen ist meine Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung wichtiger Bestandteil der Frage der Machbarkeit.

Da ich über weitreichende Kenntnis im Steuerstrafrecht verfüge, bin ich in der Lage, Sie kompetent beim Vorwurf einer Steuerstraftat, z. B. Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung, zu beraten. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihr Recht sicher durchgesetzt werden.

Wirtschaftsrecht

Wer hat Ihr Unternehmen im Blick und berät Sie bei Ihren Fragen?

Ich berate und vertrete diverse Unternehmen in der Rechtsformwahl, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Vertragsrecht, bei der Gestaltung von AGB sowie im täglichen Unternehmensablauf. Das Wirtschaftsrecht ist vielgestaltig. Mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen bei der Gestaltung und Durchführung Ihres Unternehmens zur Seite. Ich suche mit Ihnen immer die optimale und wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihre Fragestellungen rund um Ihr Unternehmen.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Der Kauf eines Grundstücks und/oder einer Immobilie stellt eine enorme finanzielle Herausforderung dar und will entsprechend sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Deshalb biete ich Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Hauskauf und der notariellen Vertragsgestaltung, um Ihre Interessen bei Hauskauf zu wahren.


kanzlei@ra-haupt.de
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Sind Sie auf der Suche nach einer Kanzlei, in der Sie mit Kompetenz und Engagement bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme unterstützt werden?

Herzlich willkommen in der Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustraße!


Rechtsanwältin Ute Walter

Fachanwalt für Familienrecht

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Sind Sie auf der Suche nach einer Kanzlei, in der Sie mit Kompetenz und Engagement bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme unterstützt werden?

Herzlich willkommen in der Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustraße!


Rechtsanwältin Ute Walter

Fachanwalt für Familienrecht


Frau Rechtsanwältin Walter studierte Rechtswissenschaften in Passau, Peking, Shanghai und Hamburg und wurde nach ihrem Referendariat in Hamburg und Singapur im Jahr 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.


Sie gründete 2001 ihre eigene Kanzlei in Hamburg-Eidelstedt und steht ihren Mandanten seitdem dort mit langjähriger Berufserfahrung und großem Fachwissen bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme zur Seite.

Um stets eine Beratung auf höchstem Niveau anbieten zu können, hat sich Frau Rechtsanwältin Walter auf die Bereiche des Familien- und des Erbrechts spezialisiert. Die Fachanwaltschaft für Familienrecht besteht seit 2004, den Fachanwaltstitel für Erbrecht führt Frau Rechtsanwältin Walter seit 2017.

In 2009 hat sie den Kursus zur zertifizierten Testamentsvollstreckerin absolviert.

Frau Rechtsanwältin Walter legt großen Wert darauf, stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung zu sein, weswegen sie regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen im Familien- und Erbrecht teilnimmt. Aus diesem Grund wurde ihr vom Deutschen Anwaltverein regelmäßig die Fortbildungsbescheinigung verliehen.

Frau Rechtsanwältin Walter ist auch als Dozentin in Fortbildungen tätig, derzeit für ein Jugendamt in Hamburg.

Aufgrund ihrer Sprachkenntnisse kann eine Beratung auch in englischer und chinesischer Sprache erfolgen.


Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein (DAV)

Hamburgischer Anwaltverein (HAV)

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV

Deutsche Vereinigung für Erbrecht u. Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.)


Familienrecht

Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft, Ehevertrag, Lebensgemeinschaft, Zugewinnausgleich, Kindergeld, eingetragene Lebenspartnerschaften

Erbrecht

Vermächtnis, Erbengemeinschaft, Enterbung, Nachlass, Erbe, Erbschaftsanfechtung, Hinterlegung, Erben, Testamentsvollstrecker, Nachfolgeklausel, Wohnrecht, Nießbrauch


walter@fachanwaltskanzlei-alte-elbgaustrasse.de
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Eine solide und umfangreiche Beratung bei Rechtsproblemen spart Zeit, Geld und vor allem Nerven. Mit mir an Ihrer Seite erarbeiten wir gemeinsam eine optimale Strategie, damit Recht gesprochen wird.

Jedes Rechtsanliegen wird in meiner Kanzlei individuell und engagiert bearbeitet. Mir ist es ...

Eine solide und umfangreiche Beratung bei Rechtsproblemen spart Zeit, Geld und vor allem Nerven. Mit mir an Ihrer Seite erarbeiten wir gemeinsam eine optimale Strategie, damit Recht gesprochen wird.

Jedes Rechtsanliegen wird in meiner Kanzlei individuell und engagiert bearbeitet. Mir ist es wichtig, Ihnen die Rechtslage nachvollziehbar zu erklären und Sie über alle Schritte auf dem Laufenden zu halten.

Bei Ihren Rechtsfragen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um einen möglichst zufriedenstellenden Ausgang Ihrer Anliegen zu ermöglichen. Meine Erfahrung und Expertise helfen mir dabei.

Sie möchten meine Kanzlei kontaktieren? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktinformationen unter „Kontakt“. Lassen Sie sich vor Ort beraten und besuchen Sie meine Kanzleiräume.

Im Beratungsgespräch, das auch auf Englisch geführt werden kann, erläutere ich Ihnen komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache.

Lesen Sie, in welchen Rechtsbereichen ich meine Mandanten schwerpunktmäßig vertrete. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Gerne können wir besprechen, ob eine Mandatierung möglich ist.

Familienrecht

Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Ängste und Sorgen, die mit einer Trennung oder Scheidung einhergehen können, lassen sich durch anwaltliche Hilfe schnell und sicher beseitigen und das Scheidungsverfahren lässt sich hoffentlich ebenso schnell abschließen. In welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, errechne ich Ihnen anhand der Düsseldorfer Tabelle. Des Weiteren berate ich Sie bei der Regelung des Umgangs- und Sorgerechts, der Berechnung des Versorgungsausgleichs und bei der Vermögensauseinandersetzung.

Pferderecht

In allen Angelegenheiten des Pferderechts leiste ich fachkundige Beratung. Ich kümmere mich beispielsweise um den Kauf und den Verkauf von Pferden. In diesem Zusammenhang befasse ich mich mit der sorgfältigen und rechtssicheren Erstellung, Überprüfung und Optimierung von Kaufverträgen. Kam es hingegen zu einem Unfall mit einem Pferd, unterstütze ich Sie engagiert bei der Geltendmachung sowie Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen. Gegebenenfalls vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um Ihre Interessen tatkräftig durchzusetzen.

mail@brittahorney.de
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Zur Person:

Kompetenz:
Deutschlandweite Beratung und Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Ich berate und vertrete sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Näheres zu meinen Schwerpunkten siehe unter www.vahlekuehnelbecker.de/kuehnel.

Vita:

  • 3.2019 Ausbildung Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV 
  • seit 9.2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • seit 4.2005 Gründungspartner der Kanzlei VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB
  • 10.2004 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 9.2004 - 4.2008 Promotion im Tarifvertragsrecht bei Prof. Dr. Hartmut Oetker (siehe unter „Veröffentlichungen“)
  • 6.2004 - 3.2005 Knowledge Management Assistant im Hamburger Büro einer international tätigen Großkanzlei in der Praxisgruppe Arbeitsrecht, Pensionen, Vergütungssysteme
  • 4.2002 - 5.2004 Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein (Stationen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Warschau/Polen) – 2. Juristisches Staatsexamen mit Prädikat
  • 2002 - 2003 Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht
  • 7.2001 - 3.2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Hamburger Kanzlei für Arbeitsrecht mit mehr als fünf Rechtsanwälten
  • 10.1996 - 11.2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg – 1. Juristisches Staatsexamen mit Prädikat

Mitgliedschaften:

  • seit 2020 ehrenamtlich im Vorstand des Vereins für Behindertenhilfe e.V. in Hamburg
  • seit 2009 Deutsch-Polnische Juristen-Vereinigung
  • seit 2008 Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • seit 2005 Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • seit 2004 Hamburgischer Anwaltverein/Deutscher Anwaltverein

Sprachkenntnisse:

  • Polnisch (fließend)
  • Englisch (gut/konversationssicher)

    Dozententätigkeit:
  • seit 11.2017 Dozent für Arbeitsrecht im Rahmen des IHK-Zertifikatslehrgangs "Geprüfte Technische Betriebswirte“  bei der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
  • 2.2012 bis 11.2018 Dozent für verschiedene gewerbliche Seminaranbieter u.a. zu den Themen: Grundlagen Arbeitsrecht, Grundlagen Betriebsverfassungsrecht, Vertiefung Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitgestaltung, Aktuelle Rechtsprechung, bisher ca. 30 in der Regel halbwöchige Seminare
  • seit 9.2009 bis 11. 2016 Dozent des selbst mitkonzeptionierten IHK-Zertifikatslehrgangs „Arbeitsrecht im Unternehmen“ der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH (siehe dazu das Referenzschreiben)
  • seit 3.2009 bis 3.2012 Dozent an der staatlich anerkannten privaten Hochschule HSBA HAMBURG SCHOOL OF BUSINESS ADMINISTRATION für das Fach Arbeitsrecht
  • 10.2006 bis 3.2007 Dozent für das Zentrum für Aus- und Fortbildung des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg, „Einführung in das neue Tarifrecht (TV-L)“, 14 halb- bzw. ganztätige Seminare

    Sonstige Seminare und Vorträge:
  • seit 2006 diverse Seminare und Vorträge - Auflistung siehe unter www.vahlekuehnelbecker.de/kuehnel

Veröffentlichungen:

Presse:

Bücher, Handbücher, Online-Werke:

  • Autor des Kapitels „Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen innovativer Arbeitswelten“ im Buch Klaffke (Hrsg.), Gestaltung agiler Arbeitswelten - Innovative Bürokonzepte für das Arbeiten in digitalen Zeiten (SpringerGabler Verlag, 2019)
  • Seit 2012 Mitautor im Personallexikon des beck-personal-portal unter www.beck-personal-portal.de von Minn/Stück/Braun (Hrsg.), Verlag C.H. Beck, zu den Stichworten inkl. Unterstichworten „Pflichtverletzung“, „Vertragsverletzung“, „Fälligkeit“, „Vorschuss“, „Provision/Tantieme“,  "Arbeitsvertrag“ (gemeinsam mit Susanne A. Becker) , "Änderungsvorbehalt", "Anrechnungsvorbehalt", "Teilkündigung", "Beweislastklausel" sowie "Zugangsfiktion"
  • Autor des Kapitels „Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen in Krisenzeiten“ im Buch Klaffke (Hrsg.), Strategisches Management von Personalrisiken (Gabler Verlag, 2009)
  • Autor des Buches „Zeitliche Grenzen der gemäß § 3 Abs. 3 TVG fortbestehenden Tarifgebundenheit beim Verbandsaustritt des Arbeitgebers“ (Diss., Peter Lang Verlag, 2008; zitiert u.a. in BAG, Urteil vom 1.7.2009, 4 AZR 261/08, sowie BGH, Urteil vom 29.7.2014, II ZR 243/13)
  • Seit 2006 Mitautor im Pauly/Osnabrügge (Hrsg.), Handbuch Kündigungsrecht (Deutscher Anwaltverlag, 5. Aufl. 2017) zu den sozialversicherungsrechtlichen Themen „Arbeitslosengeld I“ sowie „Sperrzeittatbestände und Ruhen“

    Aufsätze in Fachzeitschriften etc.:
  • Mitautor des Aufsatzes „Muss ein Arbeitnehmer in der Freizeit erreichbar sein?“ in ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen 2024, 357 (zusammen mit Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediatorin Susanne A. Becker)
  • Autor des Aufsatzes „Folgen regelwidrig ausgestellter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ in ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen 2024, 212
  • Autor des Aufsatzes „Vertrauensarbeitszeit: Ein arbeits(schutz)rechtlicher Überblick" in ARP - Arbeitsschutz in Recht und Praxis 2024, 75
  • Autor des Aufsatzes „Annahmeverzugslohn: Ein Update zur Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes“ in ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen 2024, 42
  • Autor des Aufsatzes „Außerordentliche Kündigung - Auswechseln der Kündigungsgründe möglich“ in ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen 2023, 481
  • Autor des Aufsatzes „Vergütung von Überstunden - 'Nebenwirkungen' einer arbeitsschutzrechtlichen Zeiterfassung“ in ZAU - Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen 2022, 444
  • Mitautor des Aufsatzes „Entgeltansprüche von Betriebsratsmitgliedern bei streitiger Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit“ in ArbRB 2015, 151 (zusammen mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ursel Kappelhoff)
  • Mitautor des Aufsatzes „Der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG aus Betriebsratssicht“ in ArbRB 2014, 179 (zusammen mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ursel Kappelhoff)
  • Diverse Besprechungen arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen, vor allem in "Der Arbeitsrechtsberater" (ArbRB) - Auflistung siehe unter www.vahlekuehnelbecker.de/kuehnel
  • Verschiedene arbeitsrechtliche Beiträge für das Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR) - Auflistung siehe unter https://efarbeitsrecht.net/author/artur-kuehnel/
  • Diverse Blogbeiträge in "Arbeitsrecht FreshUp" - Der Blog der Kanzlei VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB - Auflistung siehe unter https://www.vahlekuehnelbecker.de/blog
kuehnel@vahlekuehnelbecker.de
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