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Dr. Jesko Baumhöfener LL.M.

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Informationen über den Spezialisten


Fachanwalt für Strafrecht Dr. iur. Baumhöfener

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und seit meiner Zulassung im Jahr 2008 als Anwalt konsequent, unerschrocken und erfolgreich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Ich betreibe Strafverteidigung aus leidenschaftlichem Antrieb.

Meine Begeisterung für das Strafrecht habe ich bereits zu Beginn meines Studiums der Rechtswissenschaften entwickelt und mich seither konsequent auf das Strafrecht spezialisiert. So habe ich beispielsweise auf dem Gebiet des Strafrechts promoviert und war beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg wissenschaftlich tätig.


Hohe Ansprüche an die Qualität der Arbeit

In meiner strafrechtlichen Praxis habe ich Mandate aus nahezu allen Bereichen des Strafrechts betreut. Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten engagiert; mit hohem Anspruch an die Qualität meiner Arbeit. Langjährige Erfahrung, fortwährende Weiterbildung, hohes wissenschaftliches Interesse und der tägliche Austausch mit anderen auf das Strafrecht spezialisierten Anwälten sichern diese strafrechtliche Kompetenz.

Meine Strafverteidigung kennt keine Vorbehalte gegenüber der Art des Vorwurfs oder der Person des Mandanten und erstreckt sich vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis in das Revisionsverfahren.


Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg

Meine Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht habe ich als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg in den Jahren 2011-2020 weitergegeben. Zudem veröffentliche ich als Strafrechts-Experte regelmäßig Artikel auf FOCUS-Online und kommentiere das aktuelle strafrechtliche Geschehen.


Vermeidung einer Gerichtsverhandlung hat oberste Priorität

Im Ermittlungsverfahren hat die Vermeidung einer belastenden, möglicherweise existenzvernichtenden Gerichtsverhandlung oberste Priorität. Es ist insofern unbedingt zu empfehlen, dass Sie möglichst bald nach Kenntnis darüber, dass gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, Kontakt aufnehmen. Das frühzeitige Eingreifen eines Strafverteidigers kann für die Weichenstellung in Richtung eines günstigen Ausgangs des Strafverfahrens von großer Bedeutung sein.


Strafverteidigung in der Instanz und in der Revision

Neben der Verteidigung in der Instanz vor allen Strafgerichten in Deutschland habe ich mich ferner auf die Bearbeitung von Revisionen im Strafrecht spezialisiert. So habe ich schon zahlreiche Revisionsverfahren sowohl vor Oberlandesgerichten als auch vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich vertreten und die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Neuverhandlung des Strafverfahrens bewirkt. 

Qualifizierte Vertretung in strafrechtlichen Revisionsverfahren kann nur der Rechtsanwalt bieten, der sich ständig mit dieser speziellen Strafrechtsmaterie auseinandersetzt. Der Rechtsanwalt muss sich über die mannigfaltige Rechtsprechung der Revisionsgerichte (Bundesgerichtshof bzw. Oberlandesgerichte) informiert halten, um den strengen Anforderungen gerecht zu werden, die an die Bearbeitung von Revisionsmandaten gestellt werden. Ich habe mich bereits frühzeitig auf die Bearbeitung von Revisionen in Strafsachen spezialisiert.


Strafrechtliche Kompetenz und menschliches Einfühlungsvermögen

Ein guter Strafverteidiger ist nicht nur fachlich versiert, er benötigt auch ein feines Einfühlungsvermögen, um den unterschiedlichen Menschen, die einen im Strafrecht begegnen, in jedem Einzelfall gerecht zu werden. Hierzu ein ehemaliger Mandant in einer Bewertung über mich auf diesem Portal: „Sein ausgeglichener Auftritt, weder obrigkeitshörig noch herablassend, war für mich auschlaggebend, ihn mit meinem Anliegen zu betrauen."

Mit dieser Expertise kümmere ich mich auch um Ihre strafrechtliche Angelegenheit – ganz gleich zu welchem Verfahrensstadium!





Suchwörter: Wirtschaftsstrafrecht | Sexualstrafrecht | Berufung | Untersuchungshaft | U-Haft | Betäubungsmittelstrafrecht |Arztstrafrecht | Medizinstrafrecht | Insolvenzstrafrecht | Arzneimittelstrafrecht | Revisionsanwalt | Akteneinsicht | Freiheitsstrafe | Bewährung | Ermittlungsverfahren | Anhörungsbogen | Vorladung | Ladung | Anklage| Urteil |  Amtsgericht | Landgericht| Hauptverfahren | Akteneinsicht | Strafbefehl | Strafanzeige | Strafprozessrecht | Gerichtsverfahren | Wiederaufnahmeverfahren | Strafe | Einspruch gegen Strafbefehl | Führungszeugnis | Vergewaltigung | Kinderpornografie | Kinderpornographie | Jugendpornografie | Kinderpornos | kinderpornographische Schriften | Kindesmissbrauch | sexueller Missbrauch.

Strafrechtsnormen: § 223 StGB Körperverletzung | § 224 StGB gefährliche Körperverletzung |§ 226 StGB schwere Körperverletzung | § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge | § 239 StGB Freiheitsberaubung | § 240 StGB Nötigung | § 241 StGB Bedrohung | § 242 StGB Diebstahl | § 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls | § 244a StGB schwerer Bandendiebstahl | § 246 StGB Unterschlagung | § 249 StGB Raub| § 250 StGB schwerer Raub | § 252 StGB räuberischer Diebstahl | § 253 StGB  Erpressung | § 255 StGB räuberische Erpressung | § 257 StGB Begünstigung | § 258 StGB Strafvereitelung | § 259 StGB Hehlerei | § 261 StGB Geldwäsche | § 263 StGB Betrug | § 263a StGB Computerbetrug | § 265b StGB Kreditbetrug | § 266 StGB Untreue | § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt | § 267 StGB Urkundenfälschung | § 274 StGB Urkundenunterdrückung | § 283 StGB Bankrott | § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr | § 123 StGB Hausfriedensbruch | § 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | § 146 StGB Geldfälschung | § 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld | § 174 StGB sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen | § 174c StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses | § 176 StGB sexueller Missbrauch von Kindern |  § 176a StGB schwerer sexueller Missbrauch von Kindern | § 177 StGB sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung | § 179 StGB sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen | § 182 StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen | § 183 StGB exhibitionistische Handlungen | § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses | § 184 StGB Verbreitung pornografischer Schriften | § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften | § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften | § 185 StGB Beleidigung | § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen | § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen | § 211 StGB Mord | § 212 StGB Totschlag | § 216 StGB Tötung auf Verlangen | § 222 StGB fahrlässige Tötung | § 303 StGB Sachbeschädigung | § 306 StGB Brandstiftung | § 315b StGB gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs | § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr | § 331 StGB Vorteilsannahme | § 332 StGB Bestechlichkeit | § 334 StGB Bestechung | § 370 AO Steuerhinterziehung | § 374 AO Steuerhehlerei.



info@strafverteidigung-hamburg.com

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Ich bekomme ständig unerwünschte Werbung per E-Mail und Post. Was kann ich tun, um das zu stoppen?

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