Anwalt für Arbitrage in internationalen Streitigkeiten in Herten

Rechtsanwalt für Arbitrage in internationalen Streitigkeiten in Herten – Beratung und Unterstützung Gefunden 30

Arbitrage in internationalen Streitigkeiten: Ein Leitfaden für Herten

Die Arbitrage, auch Schiedsgerichtsbarkeit genannt, ist ein Verfahren zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Sie...

Arbitrage in internationalen Streitigkeiten: Ein Leitfaden für Herten

Die Arbitrage, auch Schiedsgerichtsbarkeit genannt, ist ein Verfahren zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Sie wird häufig bei Konflikten im Handels- und Investitionsrecht eingesetzt. Besonders in Herten bietet die Arbitrage eine effektive Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren.

Dieses Verfahren ermöglicht eine schnellere und vertraulichere Klärung von Streitfällen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Arbitrage sinnvoll ist und welche rechtlichen Grundlagen dafür in Deutschland gelten.

Was ist Arbitrage?

Arbitrage bezeichnet ein privates Schiedsverfahren, bei dem die Parteien ihre Konflikte vor einem unabhängigen Schiedsgericht klären. Anders als bei staatlichen Gerichten können die Parteien die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache und das anwendbare Recht selbst bestimmen.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der sogenannte Schiedsspruch, ist für beide Parteien verbindlich. Er kann in vielen Ländern durchgesetzt werden, was die Arbitrage besonders bei internationalen Streitigkeiten attraktiv macht.

Vorteile der Arbitrage

Die Arbitrage bietet mehrere Vorteile gegenüber herkömmlichen Gerichtsverfahren. Sie ist meist schneller, da Berufungsinstanzen entfallen. Zudem findet sie vertraulich statt, was Geschäftsgeheimnisse schützt.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, Schiedsrichter mit Fachwissen im betreffenden Rechtsgebiet zu wählen. Dies kann besonders in komplexen Fällen wie internationalen Handelsverträgen entscheidend sein.

Typische Einsatzbereiche

In Herten wird Arbitrage häufig in folgenden Bereichen genutzt:

  • Handelskonflikte, etwa über Lieferverträge
  • Investitionsschutz, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten
  • Bauprojekte und internationale Ingenieursverträge
  • Technologierecht und geistiges Eigentum
  • Logistik und Transport

Diese Einsatzbereiche zeigen, wie vielseitig die Arbitrage angewendet werden kann.

Ablauf eines Arbitrageverfahrens

Ein Arbitrageverfahren beginnt mit einer Schiedsvereinbarung. Diese kann als Teil eines Vertrags oder als separate Vereinbarung geschlossen werden. Darin legen die Parteien fest, dass mögliche Streitigkeiten durch Arbitrage gelöst werden sollen.

Im nächsten Schritt wird das Verfahren eingeleitet. Eine Partei reicht eine Schiedsanfrage ein, die den Streitgegenstand und die gewünschten Schiedsrichter nennt. Anschließend wird das Schiedsgericht gebildet und das Verfahren beginnt. Es endet mit einem Schiedsspruch, der rechtsverbindlich ist.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

In Deutschland ist die Arbitrage durch das 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Dieses Gesetz ermöglicht eine weitgehende Autonomie der Parteien bei der Gestaltung des Verfahrens.

Die deutschen Gerichte können unterstützend tätig werden, etwa bei der Ernennung von Schiedsrichtern oder der Vollstreckung von Schiedssprüchen. Dies sorgt für eine hohe Rechtssicherheit.

Herausforderungen

Trotz ihrer Vorteile kann die Arbitrage Herausforderungen mit sich bringen. Die Kosten sind oft hoch, insbesondere bei komplexen internationalen Verfahren. Zudem kann die Durchsetzung eines Schiedsspruchs in bestimmten Ländern schwierig sein.

Ein weiterer Punkt ist die Komplexität der Verfahren. Internationale Rechtsfragen und unterschiedliche Rechtssysteme erfordern fundiertes Wissen und Erfahrung.

Wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Ein erfahrener Anwalt für Arbitrage in Herten kann Ihnen helfen, Ihre Interessen zu schützen. Er unterstützt Sie bei der Gestaltung von Schiedsvereinbarungen, der Vertretung im Verfahren und der Durchsetzung von Schiedssprüchen.

Insbesondere bei internationalen Streitigkeiten ist juristische Expertise entscheidend. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und das Verfahren reibungslos abläuft.

Fazit

Die Arbitrage ist eine effiziente Methode zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. In Herten bietet sie Unternehmen und Privatpersonen eine flexible und vertrauliche Alternative zu Gerichtsverfahren.

Wenn Sie sich fragen: „Wann benötige ich einen Anwalt für Arbitrage in Herten?“, lautet die Antwort: Immer dann, wenn Sie rechtliche Klarheit und Unterstützung in internationalen Konflikten suchen.

Über mich Rechtsanwälte Schaub

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Familienleben vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Familienrecht kompetent und mit Nachdruck.

Familienr...

Über mich Rechtsanwälte Schaub

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Familienleben vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Familienrecht kompetent und mit Nachdruck.

Familienrechtliche Beratung ist bereits bei der Eheschließung anzuraten. Jede dritte Ehe wird derzeit in Deutschland geschieden. Damit der menschlichen Enttäuschung nicht auch eine wirtschaftliche Katastrophe folgt, macht es Sinn die finanziellen Angelegenheiten einer Ehe in einem Vertrag zu regeln. Anwaltlicher Rat schafft hier Rechtssicherheit.

Familienrechtliche Probleme tauchen klassischer Weise im Rahmen einer Trennung auf: Unterhaltsansprüche, Hausratverteilung, Aufteilung des Vermögens, Sorge- und Umgangsrechtregelungen mit den Kindern, werfen bei allen Beteiligten rechtliche Fragen auf. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen mit meiner fachkundigen Beratung zur Seite. Aber auch bei Fragen ums Elterngeld, zu Adoption und Abstammung/ Vaterschaftstest, zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften helfe ich Ihnen als Experte gerne mit meiner kompetenten anwaltlichen Beratung weiter.

Ich bearbeite folgende Untergebiete des Familienrechts: Betreuungsrecht, Eherecht, Familienrecht, familienrechtliche Vertragsgestaltung, familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, internationales Privatrecht, Kindschaftsrecht, Mediation im Familienrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft / Lebenspartnerschaft, Scheidungsrecht.

Warum zur Fachanwältin ?

Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ dürfen nur Rechtsanwältinnen führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anwältin innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein muss. Eine Rechtsanwältin kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Sie muss sich fortlaufend in ihrem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Ich biete Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Steuerrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.

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Als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Sozial- und Sozialversicherungsrecht vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Leistungsempfänger oder Leistungserbringer sind, vertrete ich Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck.

Fachkundige Beratung vom Sozialrechtsexperten etwa zur Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ist in den letzten Jahren immer unentbehrlicher geworden. Bei vielen Arbeitslosengeld II- Empfängern herrschen erhebliche Rechtsunsicherheiten, welche Leistungsansprüche für sie bestehen. Qualifizierter anwaltlicher Rat schafft hier Rechtssicherheit.

Als Fachanwältin für Sozialrecht berate ich Sie aber auch fachkundig zu allen Fragen des Rentenversicherungsrechts, des Krankenversicherungsrechts, zur Pflege- und Unfallversicherung, zum Schwerbehindertenrecht, wie auch zum Kinder- und Jugendhilferecht.

Ihr sozialrechtliches Problem wird von mir umfassend individuell betreut. Ich berate und unterstütze Sie mit meiner hohen fachlichen Qualifikation in allen außergerichtlichen Angelegenheiten gegenüber Leistungserbringern, wie Behörden oder Versicherungen, und bei allen Verfahren vor einem Sozialgericht.

Ich bearbeite folgende Untergebiete des Sozialrechts: Allgemeines Sozialrecht, Arbeitsförderungsrecht, Ausbildungsförderungsrecht, Eingliederung Behinderter, Familienlastenausgleich, Heimrecht, Krankenversicherung, Künstlersozialversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Sozialhilferecht, Sozialversicherungsrecht, Unfallversicherung, Verfahrensrecht.

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Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ dürfen nur Rechtsanwältinnen führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anwältin innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein muss. Eine Rechtsanwältin kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Sie muss sich fortlaufend in ihrem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.

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Ich biete Ihnen als Fachanwältin für Sozialrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Sozialrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.

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Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema „Auto und Straßenverkehr“ vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht kompetent und mit Nachdruck.

Beratung vom Verkehrsrechtsexperten hilft Ihnen bei Problemen beim Autokauf, Leasing oder mit der Autowerkstatt. Fachkundige anwaltliche Beratung ist auch beim Verkehrsunfall im In- und Ausland geboten. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht kläre ich Sie kompetent über Schadensersatzansprüche und Ansprüche bei Verletzungen und Haftungsfragen der Unfallbeteiligten sowie der Kaskoversicherung auf und kann die komplette Unfallregulierung für Sie durchführen.

Ich stehe Ihnen mit meiner umfangreichen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht auch zur Seite, wenn Sie einen Bußgeldbescheid etwa wegen eines Rotlichtverstoßes oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben und ein Bußgeldverfahren im In- oder Ausland droht. Als Verkehrsrechtsexpertin kenne ich beispielsweise mögliche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, die Ihren Führerschein nochmal retten können. Bei Verkehrsstrafsachen, wie Unfallflucht oder Trunkenheit im Straßenverkehr, ist die professionelle Unterstützung eines Verkehrsrechtsexperten unverzichtbar.

Ich bearbeite folgende Untergebiete des Verkehrsrechts: Fahrerlaubnis, Kfz-Versicherungsrecht, Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsvertragsrecht, Verkehrszivilrecht.

Warum zur Fachanwältin ?

Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ dürfen nur Rechtsanwältinnen führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anwältin innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein muss. Eine Rechtsanwältin kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Sie muss sich fortlaufend in ihrem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.

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Ich biete Ihnen als Fachanwältin für Verkehrsrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Steuerrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.

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schlichtungsstelle@brak.de

Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt oder benötigen Unterstützung in einer sozialrechtlichen Angelegenheit? 

Ich helfe Ihnen gerne weiter und bin neben dem Familien- und Sozialrecht auch im Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht für Sie da. 


Frau Rechtsan...

Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt oder benötigen Unterstützung in einer sozialrechtlichen Angelegenheit? 

Ich helfe Ihnen gerne weiter und bin neben dem Familien- und Sozialrecht auch im Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht für Sie da. 


Frau Rechtsanwältin
Karin Schaub
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht 
 

Ich studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und absolvierte anschließend das Rechtsreferendariat beim Landgericht Essen. Seit dem Jahr 1995 bin ich zur Anwaltschaft zugelassen. Aufgrund ausgezeichneter in den entsprechenden Fachanwaltslehrgängen nachgewiesener Fachkenntnisse, langjähriger praktischer Erfahrung sowie ständiger Weiterbildung verfüge ich über die Fachanwaltschaften für Familienrecht (2013), Verkehrsrecht (2014) und Sozialrecht (2015).


Eine Trennung ist nicht nur eine emotional belastende Situation, sondern ruft auch zahlreiche familienrechtliche Probleme hervor. Ich begleite Sie vertrauensvoll während des Scheidungsverfahrens, setze Ihre Ansprüche auf Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und nachehelichen Unterhalt durch bzw. wehre etwaige Forderungen für Sie ab und vertrete Sie bei Vermögensauseinandersetzungen mit Ihrem Ex-Partner. Zudem stehe ich Ihnen im Kampf um das Umgangsrecht und Sorgerecht zur Seite. Überdies erstelle ich Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen für Sie. Im Sozialrecht können Sie sich bei Fragen zur sozialen Absicherung an mich wenden. Mein Beratungsspektrum umfasst das Arbeitslosengeld (ALG I und II, Hartz IV), den Sonder- und Mehrbedarf, die Grundsicherung, das Sozialgeld, die Sozialversicherungen (Pflegeversicherung, Rentenversicherung, u. a.) sowie das Schwerbehindertengesetz. 

Ihr Arzt hat gegen seine ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen und einen Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler, Diagnosefehler oder Behandlungsfehler begangen? Ich helfe Ihnen gerne bei der Wahrung Ihrer Patientenrechte und mache im Rahmen des Arzthaftungsrechts und Medizinrechts Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld für Sie geltend. 

Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und möchten gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, verfasse ich das Widerspruchsschreiben für Sie, damit Sie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote umgehen können. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht übernehme ich außerdem die komplette Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall für Sie. Ferner können Sie sich an mich wenden, wenn eine Strafanzeige gegen Sie vorliegt. Ich verteidige Sie im Ermittlungsverfahren ebenso wie vor Gericht.


Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Die Kanzlei im ehemaligen Rathaus Westerholt ist mit den Buslinien 211, 212, 240 und 243 über die Haltestelle Schloßstraße erreichbar. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen Besucherparkplätze zur Verfügung.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage:   www.schaub.ruhr

mail@schaub.ruhr

Sie haben Streit mit Ihrem Vermieter oder eine Frage zu einer Versicherungsangelegenheit? 

Ich bin der richtige Ansprechpartner in allen Belangen des Arbeitsrechts, Mietrechts, Versicherungsrechts und Vertragsrechts. 


Herr Rechtsanwalt
Dr. jur. Achim Schaub...

Sie haben Streit mit Ihrem Vermieter oder eine Frage zu einer Versicherungsangelegenheit? 

Ich bin der richtige Ansprechpartner in allen Belangen des Arbeitsrechts, Mietrechts, Versicherungsrechts und Vertragsrechts. 


Herr Rechtsanwalt
Dr. jur. Achim Schaub
Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht 
 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster absolvierte ich das Rechtsreferendariat am Landgericht Essen. Währenddessen war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Juristischen Seminars der Georg-August-Universität Göttingen tätig. Im Jahr 1997 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit promovierte ich zum Thema Arbeitnehmerüberlassung. Aufgrund herausragender im Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachgewiesener Kenntnisse sowie weitreichender praktischer Erfahrung im entsprechenden Rechtsgebiet wurde mir 2013 die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zuerkannt. Darüber hinaus habe ich die Fachanwaltskurse Arbeitsrecht und Versicherungsrecht abgeschlossen. Ferner bin ich Korrektor für den Fachanwaltskurs Versicherungsrecht bei der Hagen Law School.


Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht berate ich sowohl Mieter als auch Vermieter in allen miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten. Gerne gestalte ich Ihren Mietvertrag und überprüfe Ihre Betriebskostenabrechnung. Mietminderungen und Mieterhöhungen setze ich für Sie durch oder wehre sie ab. Bei einer Kündigung bin ich für Sie als Mieter ebenso da wie bei einer Räumungsklage für Vermieter. Überdies beantworte ich Ihre Fragen zu Schönheitsreparaturen. Wohnungseigentümer können sich bei Problemen mit der Eigentümerversammlung oder dem Verwalter an mich wenden. 

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Ich reiche eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht für Sie ein und betreue Sie während des Kündigungsschutzverfahrens. Ebenso vertrete ich Sie bei Lohnklagen und der Durchsetzung von Urlaubsansprüchen. Da ich zum Thema Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht promoviert habe, kann ich Ihnen außerdem bei allen Fragen zur Zeitarbeit/Leiharbeit kompetent weiterhelfen. 

Sie können sich mit allen versicherungsrechtlichen Problemen an mich wenden. Insbesondere bei Leistungsverweigerung der Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, Kaskoversicherung, Rechtsschutzversicherung u. a. setze ich mich für Ihre Rechte ein. Ferner übernehme ich im Vertragsrecht die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Verträge und mache bei Vertragsverletzungen durch Ihren Vertragspartner Ihre Ansprüche geltend.


Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: 

Die Kanzlei im ehemaligen Rathaus Westerholt ist mit den Buslinien 211, 212, 240 und 243 über die Haltestelle Schloßstraße erreichbar. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen Besucherparkplätze zur Verfügung.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage:   www.schaub.ruhr

mail@schaub.ruhr

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Herten besonderen Wert. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Bei mir sind Sie in guten und sicheren ...

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Herten besonderen Wert. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne.

Familienrecht

Mit viel Engagement und Sachverstand nehme ich mich allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Sind Sie beispielsweise zum Entschluss gekommen, sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu trennen, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich stehe Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Seite. Sind Kinder von der Ehescheidung betroffen, kläre ich Sie zudem ausführlich über die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht auf. Ich kümmere mich des Weiteren um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für den Nachwuchs sowie für den Ehegatten. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Klärung von Adoptions- und Vaterschaftsfragen behilflich. Heiratswillige berate ich rund um die bevorstehende Eheschließung und fertige Eheverträge an.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus übernehme ich die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Reparaturkosten, Verdienstausfall und Nutzungsausfall. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtverstoß, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.

Kaufrecht

In allen kaufrechtlichen Fragestellungen liefere ich Ihnen – entweder als Käufer oder Verkäufer – Rede und Antwort. Ich unterstütze Sie bei der maßgeschneiderten Erstellung und gewissenhaften Optimierung von Kaufverträgen und Leasingverträgen. Sollten überdies kaufrechtliche Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer entstanden sein, stehe ich bei der Klärung gerne zur Verfügung. Außerdem erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Abwicklung von Kaufgeschäften im Online-Bereich. Zudem informiere ich Sie gerne zu kaufrechtlichen Themen, wie u. a. Reklamation, Garantie, Gewährleistung, Vertragsrücktritt oder auch Umtausch.

Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihr Recht sicher durchgesetzt werden.

kanzlei@cebeci-gungor.de

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