Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Familienleben vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Familienrecht kompetent und mit Nachdruck.
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Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Familienleben vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Familienrecht kompetent und mit Nachdruck.
Familienrechtliche Beratung ist bereits bei der Eheschließung anzuraten. Jede dritte Ehe wird derzeit in Deutschland geschieden. Damit der menschlichen Enttäuschung nicht auch eine wirtschaftliche Katastrophe folgt, macht es Sinn die finanziellen Angelegenheiten einer Ehe in einem Vertrag zu regeln. Anwaltlicher Rat schafft hier Rechtssicherheit.
Familienrechtliche Probleme tauchen klassischer Weise im Rahmen einer Trennung auf: Unterhaltsansprüche, Hausratverteilung, Aufteilung des Vermögens, Sorge- und Umgangsrechtregelungen mit den Kindern, werfen bei allen Beteiligten rechtliche Fragen auf. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen mit meiner fachkundigen Beratung zur Seite. Aber auch bei Fragen ums Elterngeld, zu Adoption und Abstammung/ Vaterschaftstest, zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften helfe ich Ihnen als Experte gerne mit meiner kompetenten anwaltlichen Beratung weiter.
Ich bearbeite folgende Untergebiete des Familienrechts: Betreuungsrecht, Eherecht, Familienrecht, familienrechtliche Vertragsgestaltung, familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, internationales Privatrecht, Kindschaftsrecht, Mediation im Familienrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft / Lebenspartnerschaft, Scheidungsrecht.
Warum zur Fachanwältin ?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ dürfen nur Rechtsanwältinnen führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anwältin innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein muss. Eine Rechtsanwältin kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Sie muss sich fortlaufend in ihrem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Ich biete Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Steuerrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.
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Als Fachanwältin für Sozialrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Sozial- und Sozialversicherungsrecht vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Leistungsempfänger oder Leistungserbringer sind, vertrete ich Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck.
Fachkundige Beratung vom Sozialrechtsexperten etwa zur Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II ist in den letzten Jahren immer unentbehrlicher geworden. Bei vielen Arbeitslosengeld II- Empfängern herrschen erhebliche Rechtsunsicherheiten, welche Leistungsansprüche für sie bestehen. Qualifizierter anwaltlicher Rat schafft hier Rechtssicherheit.
Als Fachanwältin für Sozialrecht berate ich Sie aber auch fachkundig zu allen Fragen des Rentenversicherungsrechts, des Krankenversicherungsrechts, zur Pflege- und Unfallversicherung, zum Schwerbehindertenrecht, wie auch zum Kinder- und Jugendhilferecht.
Ihr sozialrechtliches Problem wird von mir umfassend individuell betreut. Ich berate und unterstütze Sie mit meiner hohen fachlichen Qualifikation in allen außergerichtlichen Angelegenheiten gegenüber Leistungserbringern, wie Behörden oder Versicherungen, und bei allen Verfahren vor einem Sozialgericht.
Ich bearbeite folgende Untergebiete des Sozialrechts: Allgemeines Sozialrecht, Arbeitsförderungsrecht, Ausbildungsförderungsrecht, Eingliederung Behinderter, Familienlastenausgleich, Heimrecht, Krankenversicherung, Künstlersozialversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Sozialhilferecht, Sozialversicherungsrecht, Unfallversicherung, Verfahrensrecht.
Warum zur Fachanwältin ?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ dürfen nur Rechtsanwältinnen führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anwältin innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein muss. Eine Rechtsanwältin kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Sie muss sich fortlaufend in ihrem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
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Ich biete Ihnen als Fachanwältin für Sozialrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Sozialrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.
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Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema „Auto und Straßenverkehr“ vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht kompetent und mit Nachdruck.
Beratung vom Verkehrsrechtsexperten hilft Ihnen bei Problemen beim Autokauf, Leasing oder mit der Autowerkstatt. Fachkundige anwaltliche Beratung ist auch beim Verkehrsunfall im In- und Ausland geboten. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht kläre ich Sie kompetent über Schadensersatzansprüche und Ansprüche bei Verletzungen und Haftungsfragen der Unfallbeteiligten sowie der Kaskoversicherung auf und kann die komplette Unfallregulierung für Sie durchführen.
Ich stehe Ihnen mit meiner umfangreichen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht auch zur Seite, wenn Sie einen Bußgeldbescheid etwa wegen eines Rotlichtverstoßes oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben und ein Bußgeldverfahren im In- oder Ausland droht. Als Verkehrsrechtsexpertin kenne ich beispielsweise mögliche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, die Ihren Führerschein nochmal retten können. Bei Verkehrsstrafsachen, wie Unfallflucht oder Trunkenheit im Straßenverkehr, ist die professionelle Unterstützung eines Verkehrsrechtsexperten unverzichtbar.
Ich bearbeite folgende Untergebiete des Verkehrsrechts: Fahrerlaubnis, Kfz-Versicherungsrecht, Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsvertragsrecht, Verkehrszivilrecht.
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Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ dürfen nur Rechtsanwältinnen führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Anwältin innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein muss. Eine Rechtsanwältin kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Sie muss sich fortlaufend in ihrem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwältin“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
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Ich biete Ihnen als Fachanwältin für Verkehrsrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Steuerrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.
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