Sie möchten einen Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag aufsetzen lassen?
Sie haben Fragen zum Trennungsjahr und zu Ihrer finanziellen Situation nach einer Scheidung?
Bei Frau Rechtsanwältin Wroblowski sind Sie in guten und sicheren Händen!
Rechtsanwältin Karin Wroblow...
Sie möchten einen Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag aufsetzen lassen?
Sie haben Fragen zum Trennungsjahr und zu Ihrer finanziellen Situation nach einer Scheidung?
Bei Frau Rechtsanwältin Wroblowski sind Sie in guten und sicheren Händen!
Rechtsanwältin Karin Wroblowski
Fachanwältin für Familienrecht
Vor dem Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld, während dem sie zugleich als freie Mitarbeiterin in unterschiedlichen Kanzleien beschäftigt war, schloss Frau Karin Wroblowski zunächst eine Ausbildung zur Bankkauffrau ab. Die Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte schließlich im Jahr 2000, die Gründung der eigenen Kanzlei 2004. Im nordrhein-westfälischen Hückeswagen konnte sie zuvor wertvolle Erfahrungen auf ausgewählten Rechtsgebieten sammeln.
Damit Ihnen Frau Rechtsanwältin Wroblowski jederzeit eine optimale Beratung und Vertretung im Familienrecht gewährleisten kann, nahm sie erfolgreich am entsprechenden Fachanwaltslehrgang teil und führt seit mehreren Jahren den Titel „Fachanwältin für Familienrecht".
Familienrecht
Den Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Wroblowski bildet seit mehreren Jahren das Familienrecht, in dem sie sich nicht nur durch die Fachanwaltschaft und umfassende theoretische und praktische Kenntnisse auszeichnet, sondern auch durch das professionelle Fingerspitzengefühl, das für die Betreuung in besonders emotionalen Situationen erforderlich ist.
Gerne nimmt sie sich bereits vor der Schließung der Ehe oder Lebenspartnerschaft ausreichend Zeit für eine präventive Beratung und setzt sich in Ruhe mit Ihnen zusammen, um einen entsprechenden Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag auszuarbeiten, in dem sich beispielsweise das Güterrecht regeln lässt.
Innerhalb des Familienrechts ist Frau Rechtsanwältin Wroblowski insbesondere im Scheidungsrecht und Unterhaltsrecht für ihre Mandantschaft da, denn eine Scheidung verläuft nicht immer einvernehmlich. Oftmals sind die Fronten bereits so verhärtet, dass gütliche Einigungen nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich sind. In solchen Fällen unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Wroblowski bei der Aufteilung des Umgangsrechts und Sorgerechts, der Berechnung des Unterhalts für Eltern, Kinder oder Ehegatten, der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs.
Auf ihre Beratung und Vertretung können Sie sich darüber hinaus auch im Vaterschaftsrecht verlassen, beispielsweise bei der Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft, wobei der Anfechtungsgrund in jedem Einzelfall konkret zu überprüfen ist. Auch bei Verdacht darauf, nicht der biologische Vater des Kindes zu sein, sollten Sie sich zunächst rechtlich beraten lassen
Frau Rechtsanwältin Wroblowski steht ihrer Mandantschaft darüber hinaus im Bankrecht und Kapitalmarktrecht zur Seite, in dem sie sich für die Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft einsetzt.