Während unserer Tätigkeit als Anwaltskanzlei haben wir zahlreichen Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Mit Engagement und Entschiedenheit vertreten wir Sie in Ihren rechtlichen Anliegen. Bei unserer Tätigkeit verlieren wir niemals das Einzelschicksal hinter dem Fall aus den Augen. Der Erfolg unser...
Während unserer Tätigkeit als Anwaltskanzlei haben wir zahlreichen Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Mit Engagement und Entschiedenheit vertreten wir Sie in Ihren rechtlichen Anliegen. Bei unserer Tätigkeit verlieren wir niemals das Einzelschicksal hinter dem Fall aus den Augen. Der Erfolg unserer Kanzlei gibt uns darin Recht. Zögern Sie nicht, den Kontakt mit uns aufzunehmen und uns Ihren Fall zu schildern. Damit machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Anliegens. Wir kämpfen für Ihr Recht!
Individuelle Rechtsberatung statt Patentrezept: In einem Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das passende Vorgehen.
Aufgrund unserer Fachkompetenz und unseres umfassenden Beratungsspektrums bieten wir unseren Mandanten eine fachkundige Betreuung in verschiedenen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem konkreten Fall finden wir in unserer Kanzlei eine optimale Lösung.
Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil tun. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.
Komplexe Rechtsanliegen erläutern wir umfassend und verständlich – bei Bedarf auch in Englisch.
Erfahren Sie, bei welchen Anliegen wir Sie in den Bereichen Datenschutzrecht, Opferhilfe und Strafrecht konkret unterstützen können:
Datenschutzrecht
Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz sind zu beachten, auch wenn Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Umso mehr ist dann fachkundige Hilfe erforderlich. Denn Datenschutzverletzungen sind nicht nur vielfältig möglich. Sie treffen auch direkt die für das Unternehmen verantwortlichen Personen, also in der Regel Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer. Die Nichtkenntnis schützt dabei auch hier nicht vor Sanktionen wie insbesondere vor einer Bußgeldforderung.
Opferhilfe
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Egal, ob es in Ihrem Fall um häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch, Körperverletzung etc. geht – im Rahmen der Opferhilfe stehen Ihnen verschiedene Rechte zu, bei deren Durchsetzung wir Ihnen gerne behilflich sind. In geeigneten Fällen vertreten wir Ihre Interessen in der Nebenklage; darüber hinaus machen wir als Opferanwälte Ansprüche auf Opferentschädigung (z. B. Schmerzensgeld) geltend oder betreuen Sie bei einem Täter-Opfer-Ausgleich.
Strafrecht
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten und zuverlässigen Strafverteidiger sind, der Sie durch die Ermittlungen gegen Sie begleitet, in der Hauptverhandlung für Sie kämpft und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte für das Rechtsmittelverfahren einleitet (Berufung oder Revision). An einen Rechtsanwalt sollten Sie sich bereits dann wenden, wenn Ihre Wohnung durchsucht werden soll, spätestens aber, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Selbstverständlich sind Sie bei uns auch als Opfer einer Straftat an der richtigen Stelle – als Zeugenbeistand oder im Rahmen der Nebenklage stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
f.riggenmann@e-rechtsanwaelte.de