Im Interesse langfristiger Lösungen bemühe ich mich grundsätzlich darum, mit möglichst geringer Eskalation langfristig tragfähig die Anliegen meiner Mandanten zu erreichen.
In der anwaltlichen Praxis bin ich Vertreter einer Partei und suche das für meine Partei nach ihren Kriterien optimale Ergebnis herauszuarbeiten. Ich beginne stets mit einer ausführlichen Auftrags- und Zielklärung.
Bei mir erhalten Sie Auskunft zu allen Fragen des Familienrechts. Für den Fall von Trennung oder Scheidung beleuchten wir die Fragen des Unterhalts, der Zugewinngemeinschaft und des Versorgungsausgleichs. Insbesondere im Bereich des Umgangs- und Sorgerechts können sich umfassende Herausforderungen stellen.
Das Familienrecht ist eine anspruchsvolle Materie, die auch ins Steuerrecht, Sozial- und Arbeitsrecht ausstrahlen kann. Daneben geht es immer auch um psychische Aspekte, die zu beachten sind. Mein Ziel ist es, eine ganzheitliche Beratung zu ermöglichen. Dadurch erhalten Sie eine gute Grundlage, um zu entscheiden, was Ihr nächster Schritt in der Beziehung sein soll.