Schwerpunkt Überregional ausschließlich in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht tätig. Aufgrund der steuerlichen Zusatzqualifikation liegt ein bedeutender Schwerpunkt in der Betreuung von Fällen mit einer Beteiligung von Selbstständigen und Unternehmern.
Familienrecht
Wir betreuen sämtliche familienrechtlichen Mandate, wie Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsverfahren, Unterhaltsangelegenheiten oder Vermögensauseindersetzungen.
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit in Familiensachen bearbeiten wir diese mit einem Höchstmaß an Einfühlungsvermögen, aber auch mit der notwendigen Routine, um einen zügigen Abschluss zu gewährleisten. Vertrauen erwerben wir uns durch fachliche Kompetenz, die persönliche Zuwendung und individuelle Beratung.
Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Erbrecht. Für Sie gestalten wir Testamente oder unterstützen Sie in einer Erbauseinandersetzung, einem Pflichtteilstreit oder dem Erbschaftssteuerrecht. Vorrangig versuchen wir, Erbsachen außergerichtlich zu klären. Wenn Ihnen aber ein unvermeidbarer Prozess droht, stehen wir auch für den Konfliktfall bereit. Langjährige Prozesserfahrung und solide Kenntnis des Rechts befähigen uns, Ihre Interessen auch vor Gericht erfolgreich zu vertreten.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.