Überragende Kenntnisse im Arbeitsrecht sind eine Voraussetzung, um erfolgreich zu sein. Es bedarf jedoch auch der handelnden Personen, die diese Kenntnisse strategisch klug umsetzen.
Alle 7 Anwältinnen und Anwälte haben die offiziell von der Anwaltskammer verliehene Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erworben. Dieser Titel erfordert nachzuweisende Kenntnisse und Berufserfahrung durch jahrelange Tätigkeit im Arbeitsrecht und muss durch Bescheinigungen jährlicher Fortbildungen jeweils bestätigt werden.
Diese hohe Zahl an Fachanwälten für Arbeitsrecht weisen bundesweit nur wenige Anwaltskanzleien auf.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügt für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.