Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Thomas Hess nahm zunächst das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Mannheim und in Heidelberg auf. Bevor er 1991 als Rechtsanwalt zugelassen wurde, war er sowohl als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Heidelberg als auch in einer internationalen Kanzlei im südostasiatischen Singapur tätig.
Er erwarb Fachanwaltschaften im Baurecht & Architektenrecht und im Bankrecht & Kapitalmarktrecht und setzt sich seit vielen Jahren in der Bau- und Immobilienbranche für private Bauunternehmen, Bauherren, Architekten, Ingenieure und Projektsteuerern ein, für Banken, Bankkunden, institutionelle Anleger und private Anleger sowie für Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich.
Unter das Zivilrecht fallen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen und natürlichen Personen regeln. Ich übernehme u. a. die Anfertigung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und berate bezüglich Kündigung, Schenkung, Rücktritt oder Vertragsstrafe.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst die Konzeption, Gestaltung sowie Prüfung von grundstücks- und immobilienspezifischen Verträgen aller Art, egal ob es konkret z. B. um Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge oder Wohnungskaufverträge geht. Ich kläre für Sie außerdem Rechtsfragen in Verbindung mit der Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken sowie der Ausgestaltung, Prüfung oder Löschung grundstücksbezogener Rechte. Darüber hinaus befasse ich mich in Ihrem Auftrag mit dem Thema Immobiliarvollstreckung und vertrete Sie durchsetzungsstark in allen gerichtlichen Immobilienprozessen, wo ich u. a. für die Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche und Schadensersatzforderungen sorge.
Baurecht & Architektenrecht
Auftraggeber, Unternehmen, Bauingenieur, Fachingenieur oder Sachverständiger: Ich helfe allen weiter, die an einem Bauprojekt oder am Bau selbst beteiligt sind. Dabei zeichne ich mich durch umfassende Kenntnisse des Rechts sowie des Bauwesens aus und bin mit den Fallstricken in der Baubranche bestens vertraut. Selbiges gilt für die Unterstützung von Architekten, die in der Regel erste Ansprechpartner der Bauherren sind. Behilflich bin ich bei der Einholung der Baugenehmigung ebenso wie beim Entwurf von Bauverträgen und Werkverträgen, der Feststellung von Mängeln am Bau und ggf. der Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens oder der Geltendmachung von Honorarforderungen für Architekten und Ingenieure.
Wirtschaftsrecht
Auf dem Feld des Wirtschaftsrechts biete ich Ihnen als angehender Unternehmer qualifizierte Gründungsberatung und unterstütze Sie umfassend bis hin zur Regelung der Unternehmensnachfolge oder dem Ende Ihrer Unternehmertätigkeit. Außerdem stehe ich Ihnen gerne bei der Abwicklung des Tagesgeschäfts sowie der damit verbundenen Durchführung von Transaktionen wie Unternehmenskäufen, Umwandlungen, Fusionen oder Unternehmensverkäufen mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus kläre ich in Ihrem Auftrag aber auch sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Zuschüssen oder Subventionen.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bin ich für Sie der ideale Ansprechpartner, wenn Sie vor Problemen mit Ihrem Kreditinstitut stehen. Wurden Sie von Ihrem Anlageberater fehlerhaft beraten und stehen deshalb jetzt vor finanziellen Schwierigkeiten? Ich prüfe Ihren individuellen Fall eingehend und mache Ihre Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung und Anlagebetrugs erfolgreich für Sie geltend. Gerne beantworte ich außerdem Ihre verschiedensten Rechtsfragen rund um Kredit und Darlehen.
Werkvertragsrecht
Zur Vermeidung von späteren Rechtsstreitigkeiten können Sie sich im Werkvertragsrecht gerne möglichst frühzeitig an mich wenden. Ich übernehme eine eingehende Überprüfung und Optimierung oder Neugestaltung Ihrer Werkverträge und stelle so sicher, dass in der Bauphase keine Streitigkeiten über Werklohn, Abnahme, zu erbringende Leistungen etc. auftreten. Sollten sich Auseinandersetzungen rund um den Werkvertrag dennoch einmal nicht vermeiden lassen, setze ich mich engagiert für Ihre Interessen ein.
Maklerrecht
Wenn Sie sich als Makler über Ihre Kompetenzen informieren möchten oder Rechtsfragen zum Thema Maklerhaftung, Zulässigkeit einer Reservierungsgebühr oder Maklerprovision haben, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In diesem Zusammenhang können Sie darauf vertrauen, dass ich Ihre Rechte engagiert verteidige und immer das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall verhandle.
Gerne können Sie mich über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.