Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Kelkheim (Taunus)

Rechtsanwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Kelkheim (Taunus) – Beratung und Unterstützung Gefunden 16

Unternehmensgründung und Liquidation in Kelkheim (Taunus): Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, ...

Unternehmensgründung und Liquidation in Kelkheim (Taunus): Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, die ein Unternehmen aufbauen oder schließen möchten. Während die Gründung eine Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen mit sich bringt, erfordert die Liquidation die korrekte Abwicklung und Schließung eines Unternehmens. In diesem Artikel bieten wir einen detaillierten Überblick über beide Prozesse, mit besonderem Augenmerk auf die rechtlichen Anforderungen und Unterstützung, die Sie in Kelkheim (Taunus) benötigen könnten.

Unternehmensgründung in Kelkheim (Taunus)

Die Gründung eines Unternehmens in Kelkheim (Taunus) ist der erste Schritt, um eine eigene Geschäftsidee erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dabei müssen eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Aspekten beachtet werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Basis steht.

1. Die Wahl der Unternehmensform

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist entscheidend für die Struktur und die Haftung des Unternehmens. Es gibt mehrere Optionen zur Unternehmensgründung, die in Deutschland und auch in Kelkheim (Taunus) relevant sind:

  • Einzelunternehmen: Als Einzelunternehmer führen Sie das Unternehmen alleine und haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Form ist besonders für kleinere Unternehmen oder Freiberufler geeignet.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR ist eine einfache Form der Partnerschaft, bei der zwei oder mehr Personen ein Unternehmen gründen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, in der die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Sie eignet sich für Unternehmen, die Handelsgeschäfte tätigen wollen.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Bei der KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre (voll haftend) und Kommanditisten (nur mit ihrer Einlage haftend). Diese Gesellschaftsform wird häufig für Investitionsvorhaben gewählt.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine der beliebtesten Unternehmensformen, da sie den Vorteil bietet, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Eine GmbH benötigt ein Mindestkapital von 25.000 Euro.
  • Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist für größere Unternehmen geeignet, die an der Börse notieren möchten. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, und die AG benötigt ein Mindestkapital von 50.000 Euro.
2. Die Anmeldung des Unternehmens

Um Ihr Unternehmen offiziell zu gründen, müssen Sie es beim Handelsregister anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, in Kelkheim (Taunus) in der Regel beim Handelsregister des zuständigen Bezirksgerichts. Bei der Anmeldung müssen Sie grundlegende Informationen zu Ihrem Unternehmen angeben, wie etwa den Unternehmensnamen, die Rechtsform, den Geschäftszweck und die Adresse des Unternehmens.

3. Steuerliche Registrierung

Jedes Unternehmen muss sich beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese Anmeldung erfolgt, um das Unternehmen für steuerliche Zwecke zu registrieren und die entsprechenden Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) abzuführen. In Kelkheim (Taunus) erfolgt dies in der Regel beim zuständigen Finanzamt.

4. Genehmigungen und Lizenzen

Abhängig von der Art des Unternehmens müssen möglicherweise spezifische Genehmigungen und Lizenzen beantragt werden. Beispielsweise benötigen Gaststätten, Apotheken und andere spezialisierte Geschäftszweige oft eine spezielle Genehmigung. Ein Anwalt für Unternehmensgründung in Kelkheim (Taunus) kann Ihnen helfen, die notwendigen Genehmigungen zu identifizieren und den Antrag ordnungsgemäß einzureichen.

5. Gesellschaftsvertrag und rechtliche Dokumente

Für viele Unternehmensformen, wie die GmbH oder die AG, ist es erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Unternehmensführung und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht in Kelkheim (Taunus) kann Ihnen helfen, einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag zu entwerfen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Liquidation eines Unternehmens in Kelkheim (Taunus)

Die Liquidation eines Unternehmens ist der Prozess, bei dem ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit beendet und seine Vermögenswerte abwickelt. Es gibt verschiedene Gründe für eine Unternehmensliquidation, darunter finanzielle Schwierigkeiten, die Entscheidung der Eigentümer oder eine Umstrukturierung des Unternehmens.

1. Arten der Liquidation

Es gibt zwei Hauptarten der Liquidation:

  • Freiwillige Liquidation: Diese Art der Liquidation erfolgt in der Regel, wenn die Gesellschafter oder Eigentümer des Unternehmens die Entscheidung treffen, das Unternehmen zu schließen. Dies kann aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, Geschäftsaufgabe oder Umstrukturierungen geschehen. Die freiwillige Liquidation erfordert die Zustimmung der Gesellschafter und eine ordnungsgemäße Abwicklung der laufenden Geschäfte.
  • Zwangsliquidation: Eine Zwangsliquidation erfolgt, wenn das Unternehmen durch ein Gericht aufgelöst wird, häufig aufgrund von Insolvenz oder wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann. Ein Insolvenzverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und keine Aussicht auf eine Sanierung besteht.
2. Der Ablauf der Liquidation

Die Liquidation erfolgt in mehreren Schritten, die sorgfältig durchgeführt werden müssen:

  • Beschluss zur Liquidation: Der erste Schritt in der freiwilligen Liquidation ist der Beschluss der Gesellschafter oder der Eigentümer, das Unternehmen zu liquidieren. In der Regel wird dies in einer Gesellschafterversammlung beschlossen.
  • Abwicklung der laufenden Geschäfte: Während der Liquidation müssen alle laufenden Geschäfte abgewickelt werden. Verträge müssen erfüllt oder beendet, offene Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten beglichen werden.
  • Verkauf von Vermögenswerten: Das Unternehmen muss seine Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Maschinen, Warenbestände) verkaufen, um seine Schulden zu begleichen. Der Erlös wird zur Deckung der Verbindlichkeiten verwendet.
  • Schlussbilanz und Steuererklärung: Eine Schlussbilanz muss erstellt werden, um zu überprüfen, ob alle Vermögenswerte verkauft und alle Verbindlichkeiten beglichen wurden. Das Unternehmen muss auch eine letzte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
  • Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister: Nachdem alle Geschäftsvorfälle abgeschlossen sind, wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht und offiziell als nicht mehr existent betrachtet.
3. Rechtliche Unterstützung bei der Liquidation

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der mit vielen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen verbunden ist. Ein Anwalt für Unternehmensrecht in Kelkheim (Taunus) kann Ihnen helfen, die Liquidation korrekt durchzuführen und alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um Probleme und Strafen zu vermeiden.

Fazit

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei sehr unterschiedliche, aber ebenso wichtige rechtliche Prozesse für Unternehmer. Die Gründung eines Unternehmens erfordert eine gründliche Planung, rechtliche Kenntnisse und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften, während die Liquidation eines Unternehmens eine ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte und die Lösung aller offenen rechtlichen und finanziellen Fragen erfordert. In beiden Fällen kann ein Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Kelkheim (Taunus) entscheidend dazu beitragen, dass der Prozess reibungslos verläuft und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es ist ratsam, rechtliche Unterstützung zu suchen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen ordnungsgemäß gegründet und abgewickelt wird, ohne dass Sie rechtliche Probleme oder unnötige finanzielle Verluste riskieren.

Ich unterstütze UnternehmerInnen bei rechtlichen Herausforderungen ⚖️

Ich berate Familienunternehmen, Mittelständler und Start-ups sowie private Klienten in den Bereichen:

- Gesellschaftsrecht
- Unternehmenstransaktionen (M&A / Venture Capital)
- Nachfolge und Er...

Ich unterstütze UnternehmerInnen bei rechtlichen Herausforderungen ⚖️

Ich berate Familienunternehmen, Mittelständler und Start-ups sowie private Klienten in den Bereichen:

- Gesellschaftsrecht
- Unternehmenstransaktionen (M&A / Venture Capital)
- Nachfolge und Erbrecht

Meine Beratung zeichnet sich durch exzellente juristische Qualität mit tiefem wirtschaftlichen Verständnis aus. Dabei lege ich großen Wert auf eine lösungsorientierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

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Ich habe im Gesellschaftsrecht promoviert, einen Auslands-Master absolviert und verfüge über zehn Jahre Berufserfahrung als Anwalt, anfänglich in internationalen Großkanzleien. Dank mehrjährigem Auslandsaufenthalt für Studium und Beruf kann ich internationale Mandate vollständig auf Englisch betreuen.


Unternehmensrecht

Gesellschaftsrecht

  • Einzelunternehmen (e.K.), GbR, OHG, KG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG und AG
  • Beteiligungsidentische GmbH & Co. KG & Einheitsgesellschaft (Einheits-GmbH & Co. KG)
  • Familiengesellschaft, Immobiliengesellschaft & vermögensverwaltende Gesellschaft
  • gemeinnützige Vereine und GmbH's (e.V. / gGmbH / NGO)
  • Gründung & Start-up
  • Gesellschaftsverträgen & Satzungen
  • Gesellschaftervereinbarungen
  • Beteiligungsvereinbarungen & Beteiligungsverträgen
  • Bestellung & Abberufung von Geschäftsführern
  • Anstellungsverträgen & Geschäftsordnungen für Geschäftsführer
  • Managementbeteiligungen
  • Unternehmensführung & Corporate Governance
  • Haftung & Haftungsbeschränkung
  • Gesellschafterbeschlüssen & Gesellschafterversammlungen
  • Aufsichtsräte & Beiräte
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen & Geschäftsanteilen
  • Kapitalmaßnahmen, Kapitalerhöhungen & freiwillige Zuzahlungen in die Kapitalrücklage
  • Nachrangdarlehen, Gesellschafterdarlehen & Rangrücktritt
  • Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren
  • Stille Beteiligung (stille Gesellschaft), Unterbeteiligung & Nießbrauch
  • Poolvereinbarung, Stimmbindungsvereinbarung & Schutzgemeinschaftsvertrag
  • Kündigung & Einziehung
  • Umfirmierungen, Umstrukturierungen & Restrukturierungen
  • Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
  • Tochtergesellschaften & Unternehmensgruppen
  • Holding-Struktur, Holdinggesellschaft, Holding-GmbH
  • Unternehmensverträge (Beherrschungsverträge, Gewinnabführungsverträge)
  • Auflösung, Liquidation & Betriebsaufgabe

Unternehmenstransaktionen

  • Unternehmensnachfolgen & Firmenverkauf 
  • Unternehmenskäufen & Unternehmensverkäufen (M&A)
  • Betriebspacht & Betriebsverpachtung
  • Beteiligung von Venture Capital, Private Equity oder Family Offices
  • Management Buy-out & Management Buy-in (MBO / MBI)
  • Joint Ventures & Minderheitsbeteiligungen
  • Share Deal & Asset Deal
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) & Letter of Intent (LoI)
  • Legal Due Diligence / Due Diligence Report / Red Flag Report
  • Unternehmenskaufverträgen & Anteilskaufverträgen (SPA / APA)
  • Vertrag mit einem M&A-Berater oder Nachfolgeberater
  • Anteilskauf & Anteilsverkauf
  • Beteiligungserwerb & Beteiligungsverkauf

Umwandlungen

  • Umwandlungen, Umstrukturierungen, Restrukturierungen
  • Verschmelzung, Spaltung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Eingliederung, Formwechsel, Vermögensübertragung
  • Upstream Merger, Downstream Merger, Sidestream / Sidestep Merger
  • Holding-Gründung, Holding-Struktur
  • Einbringung, Anteilstausch
  • Anwachsung, erweiterte Anwachsung
  • Umwandlung / Einbringung Einzelunternehmen (e.K.) in GmbH
  • Umwandlung / Einbringung GbR in GmbH
  • Umwandlung GmbH & Co. KG in GmbH
  • Umwandlung GmbH in GmbH & Co. KG
  • Umwandlung GbR, OHG, KG in GmbH & Co. KG
  • Umwandlung Komplementär in Kommanditisten, Umwandlung Kommanditist in Komplementär
  • Einzelrechtsübertragung, Einzelrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge, Rechtsträgeridentität
  • Anteilsgewährung, Gewährung von Gesellschafterrechten, Kapitalerhöhung, Spaltung zu Null
  • Steuerneutrale Umwandlung / Einbringung, keine Aufdeckung stiller Reserven
  • Buchwerteinbringung, Antrag auf Fortführung von Buchwerten
  • Rückwirkung, Rückbeziehung, Stichtag, Schlussbilanz
  • Sperrfrist, Haltefrist
  • Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft
  • Umwandlungsgesetz (UmwG), Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Handelsrecht

  • Handel & Vertrieb
  • Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionär & Konsignationslager
  • Softwareverträge & IT-Verträge
  • Markenverträge & Lizenzverträge
  • Mietverträge & Pachtverträge
  • Kredite, Darlehen & Finanzierungen
  • Prokura & Handlungsvollmacht
  • Term Sheet, Heads of Terms & Memorandum of Understanding
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Einkaufsverträge & Lieferverträge
  • Rahmenverträge & Kooperationsverträge
  • Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung & Vertragsentwurf



Familien­unternehmen

Inhabergeführte Unternehmen 

Familienunternehmen und inhabergeführte Unternehmen berate ich vor allem bei Fragen der Unternehmensführung, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und anderen wichtigen Vereinbarungen sowie bei der Nachfolgeplanung. In einer Unternehmerfamilie aufgewachsen, kenne ich als Anwalt wie Nachfolger in sechster Generation beide Perspektiven gut.

Die Nachfolgeplanung sollte zum einen die private Nachfolge sowie eine betriebliche Notfallplanung und einen Notfallordner (Notfallkoffer/Notfallmappe/Notfallhandbuch) umfassen.

Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf der Unternehmensnachfolge:

  • Nachfolge innerhalb der Familie, insbesondere durch Schenkung unter Sicherstellung der Altersversorgung des Seniors oder durch Erbfolge, ggf. mit Gestaltung einer Übergangszeit und Neuausrichtung der betrieblichen Abläufe
  • Nachfolge durch Führungskräfte, entweder durch Führungskräfte im Betrieb oder neu hinzugewonnene Führungskräfte
  • Verkauf an einen Investor, insbesondere an einen Wettbewerber oder an ein Family Office oder eine Private Equity-Gesellschaft

Ebenfalls berate ich bei der Gestaltung und Aufsetzung von Familiengesellschaften, Familienpools und Familienholdings.

Ich bin Mitglied im Expertenkreis Nachfolge des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und Mitautor eines Handbuchs für Familienunternehmen.



Start-ups

Gründer

  • Gründung
  • Rechtsformwahl
  • Gesellschaftsverträgen & Gesellschaftervereinbarungen
  • Geschäftsführerverträgen & Geschäftsordnungen
  • Mitarbeiterbeteiligung, virtuelle Geschäftsanteile, Phantom Stocks , ESOP / VSOP
  • Verträgen mit Lieferanten und Kunden
  • Joint Ventures & Kooperationen
  • Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen
  • Equity Bridge, SAFE, Warrant
  • Beteiligungsvertrag, Investor Agreement, Serie A
  • Finanzierungsrunden, z.B. mit Business Angels oder Venture Capital-Investoren
  •  Verkauf des Unternehmens
  • FinTech / PropTech



Erbrecht

  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen (unter Nießbrauch)
  • Erbschaftsteuer, Freibeträge, Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen 
  • Poolvereinbarung und Familienpool
  • Testament, Erbvertrag und Vermächtnis
  • Auflagen und Testamentsvollstreckung
  • Erbklauseln im Gesellschaftsvertrag
  • Zugewinnausgleich
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Pflichtteilsverzicht
  • Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften


Weitere Informationen finden Sie unter: www.freudenberg-law.com

rf@freudenberg-law.com

Fachanwalt für Steuerrecht

Vertretung bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Steuerrechtliche Beratung in den unten genannten Gebieten


Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Vorbeugende Beratung in Unternehmenskrisen, Vertretung in Ermitt...

Fachanwalt für Steuerrecht

Vertretung bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Steuerrechtliche Beratung in den unten genannten Gebieten


Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Vorbeugende Beratung in Unternehmenskrisen, Vertretung in Ermittlungs- und Hauptverfahren, Vertretung bei Hausdurchsuchungen in Unternehmen oder Privaträumen


Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Bauverträge,Immobilienkauf- und Projektentwicklungsverträge, Bauträgerrecht, Baubegleitende Rechtsberatung, Nachtragsmanagement, Mängelansprüche, Architektenrecht, Versicherung am Bau, Sicherheitsleistungen und Avalmanagement, Bauprozesse, Schiedsgerichtsverfahren, …


Handels- und Zivilrecht

Forderungseinzug, Abwehr unberechtiger Inanspruchnahmen, Vertragsgestaltung, Beratung bei der Gründung oder Beendigung von Unternehmen …


Kanadisches Erbrecht


Rechtsanwalt William R. McCreight

Rechtsanwalt McCreight ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er war lange Jahre Partner einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main, danach fünf Jahre Leiter der Rechtsabteilung in einem Bauunternehmen im Rhein-Main-Gebiet sowie Prokurist von Tochterunternehmen. Danach leitete er die Rechtsabteilung eines Bauunternehmens im Raum Stuttgart.

Heute betreut er bundesweit mittelständische Unternehmen aus dem In- und Ausland, sowie Privatpersonen in ihren rechtlichen Belangen, insbesondere auf den Gebieten Steuerrecht, Bau- und Immobilienrecht sowie Handels- und Zivilrecht. Der Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen aus der Baubranche und angrenzenden Gebieten, teilweise als ständige "externe" Rechtsabteilung. Zu seinen Mandanten gehören in erster Linie Unternehmen aus der Baubranche, Architekten, Non-Profit-Organisationen, ein kirchlicher Träger, eine Versicherungsgesellschaft, geschlossene Immobilienfonds sowie Grundstücksgemeinschaften.

kanzlei@mccreight.eu

Mit meiner im März 2003 gegründeten Anwaltskanzlei Lenertz stehe ich für Beratung auf höchstem juristischem Niveau und decke das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts, sowohl auf dem Gebiet des Individual – als auch des kollektiven Arbeitsrechts ab. 

Ich vertrete insbesondere Arbeitgeber u...

Mit meiner im März 2003 gegründeten Anwaltskanzlei Lenertz stehe ich für Beratung auf höchstem juristischem Niveau und decke das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts, sowohl auf dem Gebiet des Individual – als auch des kollektiven Arbeitsrechts ab. 

Ich vertrete insbesondere Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen und bei allen relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Ferner unterstütze ich Arbeitgeber und Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren und Fragen der Mitbestimmung sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Mein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet der rechtlichen Gestaltung (z.B. Arbeitsverträge, Vergütungskonzepte, Altersteilzeitmodelle u.v.m.)

Dank meiner fundierten Englischkenntnisse gehören zu meinem Mandantenkreis auch Unternehmen mit internationalem Profil.

Aufgrund meines Aufbaustudiums der Betriebswirtschaftslehre verfüge ich zudem über eine ausgeprägte wirtschaftliche Expertise. Eine 15-jährige Erfahrung im Transaktionsgeschäft und als leitende Angestellte bei zwei der sog. Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie eine mehr als 10 jährige Tätigkeit im Bereich Relationship- und Risk-Management bei Banken runden meine Praxis ab.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe. Sie sind Arbeitgeber? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich – als erfahrene Anwältin unterstütze ich Sie effektiv bei der Erstellung, Prüfung oder Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente wie z. B. von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie von mir umfassende Hilfestellung im Falle einer Kündigung. Ich prüfe ihre Rechtmäßigkeit und verhelfe Ihnen im Rahmen der Kündigungsschutzklage zum Erhalt der Arbeitsstelle oder zu einer fairen Abfindung.

Rechtliche Gestaltung im Arbeitsrecht

Die professionelle Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen aller Art bildet ebenso einen wichtigen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und unterstütze Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Erstellung von Verträgen, um so juristische Konflikte möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Zudem kontrolliere ich bereits bestehende Verträge und biete Ihnen qualifizierte Unterstützung bei nachträglich erforderlichen Änderungsvereinbarungen. Aber auch bei einer Vertragsverletzung oder der Kündigung eines Vertragsverhältnisses können Sie sich jederzeit auf mich verlassen.

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen persönlichen Termin vereinbaren!

info@anwaltskanzlei-kelkheim.de


Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen und Sie benötigen eine qualifizierte Verteidigung? Oder Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und möchten Schadensersatzansprüche geltend machen?Frau Rechtsanwältin Bender-Paukens, Fachanwältin für Strafrecht, steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! ...


Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen und Sie benötigen eine qualifizierte Verteidigung? Oder Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und möchten Schadensersatzansprüche geltend machen?Frau Rechtsanwältin Bender-Paukens, Fachanwältin für Strafrecht, steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Frau Rechtsanwältin Gabriele Bender-PaukensFachanwältin für Strafrecht   Frau Rechtsanwältin Bender-Paukens ist berechtigt, den Fachanwaltstitel für Strafrecht zu führen und kann besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen. Die Verleihung des Fachanwaltstitels durch die regionale Rechtsanwaltskammer gehen der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des entsprechenden Fachanwaltslehrganges sowie die Bearbeitung einer bestimmten Zahl an mandatsbezogenen Fällen voraus. Zudem nimmt sie regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um das juristische Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung aufrecht zu erhalten und ihren Mandanten eine effiziente Strafverteidigung anbieten zu können.Wird Ihnen vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben? Frau Rechts- und Fachanwältin Bender-Paukens bietet ihren Mandanten eine qualifizierte Beratung, Vertretung und Verteidigung an, beginnend bei Durchsuchungen und Vertretung im Ermittlungsverfahren über Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Jugendstrafrechts bis hin zu Gewaltdelikten und Kapitalstrafsachen.Mit hohem Engagement und überdurchschnittlichem Fachwissen widmet sie sich den rechtlichen Angelegenheiten Ihrer Mandanten. Als Strafverteidigerin steht sie Mandanten bei einer Anklage oder einem Strafbefehl im Strafprozess fachkundig zur Seite und berät selbstverständlich auch zu Delikten bezüglich Drogen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ebenfalls informiert Frau Rechtsanwältin Bender-Paukens über die unterschiedlichen Fristen der Verjährung und vertritt auch bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und benötigen die Unterstützung einer kompetenten und vertrauensvollen Rechtsanwältin? Als Fachanwältin begleitet sie ihre Mandanten im Zeugenstand und vertritt im Bereich der Nebenklage, sie erstattet in Ihrem Namen Anzeige, stellt einen Strafantrag und setzt ggf. Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz durch. Ebenso macht sie Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend.


Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:www.paukens.de

info@paukens.de

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Was ist in der Rechtsberatung enthalten?

Die Rechtsberatung umfasst die Analyse von Situationen und Empfehlungen des Juristen zu möglichen Handlungen. Es werden zwei Arten von Beratungen unterschieden – die gerichtliche Beratung und die schriftliche Beratung (rechtliches Gutachten). Welche Art der Hilfe angeboten wird, hängt von der Situation und den Wünschen des Kunden ab.

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