"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten" (§ 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)
Als Rechtsanwältin berate ich Sie gerne in rechtlichen Angelegenheiten und übernehme die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung.
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"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten" (§ 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung)
Als Rechtsanwältin berate ich Sie gerne in rechtlichen Angelegenheiten und übernehme die außergerichtliche sowie die gerichtliche Vertretung.
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Familienrecht, z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Scheidung.
Auch in anderen Angelenheit des Zivilrechts können wir gerne für Sie tätig werden.
Bei jedem Auftrag streben wir eine gründliche, kostengünstige und möglichst zeitnahe Fallbearbeitung an, denn Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache.