Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema „Erben und Vererben“ vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Erbrecht kompetent und mit Nachdruck.
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Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema „Erben und Vererben“ vertraut. Ich vertrete Ihre Interessen in allen Fragen rund um das Erbrecht kompetent und mit Nachdruck.
Beratung vom Erbrechtsexperten ist schon bei der Erstellung eines Testaments anzuraten. Wer nach seinem Ableben die Vermögensfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln und einen Erbstreit vermeiden will, sollte darauf bedacht sein, ein wirksames Testament zu verfassen. Kleine Formfehler können ein Testament allerdings schon ungültig machen. Anwaltlicher Rat vom Fachanwalt für Erbrecht schafft hier Rechtssicherheit.
Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie aber auch gerne fachkundig zur (vorweggenommenen) Erbfolge, zur Unternehmensnachfolge, zu Erbschafts- und Schenkungssteuer, zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, bei Problemen mit Erbengemeinschaften oder Testamentsvollstreckern, bei Erbschaften im Ausland und bei allen Fragen rund um das Thema Pflichtteil und Enterbung. Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Erblassern, Erben und Unternehmen mit meinem kompetenten anwaltlichen Rat zur Verfügung.
Ich bearbeite folgende Untergebiete des Erbrechts: Erbschaftsteuer, Internationales Privatrecht im Erbrecht, Mediation im Erbrecht, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Testaments- und Vertragsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Unternehmensnachfolgerecht, vorweggenommene Erbfolge.
Warum zum Fachanwalt ?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein muss. Ein Rechtsanwalt kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Er muss sich fortlaufend in seinem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Ich biete Ihnen als Fachanwalt für Steuerrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Steuerrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.
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