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Armgard Zimmermann

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  • Anwalt
  • Bahnhofstr. 28 56112 Lahnstein

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwältin Armgard Zimmermann

Kompetenz

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich besondere theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachgewiesen und auch die Bearbeitung einer hohen Anzahl von Fällen; seit September 1994 bin ich von der Rechtsanwaltskammer Koblenz autorisiert, diesen Titel zu führen verbunden mit der Verpflichtung, regelmäßig an arbeitsrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Im sog. kollektiven Arbeitsrecht konnte ich zusätzliche Erfahrungen sammeln durch Unterrichtung von Betriebsräten.

Als Dozentin bei einem Verein für die Weiterbildung von Sozialfachwirtinnen habe ich ca. 6 Jahre regelmäßig an Wochenenden Unterricht im Arbeitsrecht erteilt.

Für Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin hat Ihr Arbeitsverhältnis existentielle Bedeutung, so dass Sie sich auch deshalb in allen Angelegenheiten, die Inhalt und Bestand Ihres Arbeitsvertrages betreffen, wie Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag etc. fachkundigen Rat von einem Arbeitsrechtsexperten einholen sollten.

Da im Arbeitsrecht oft sehr kurze Fristen laufen z. B. tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und die Ausschlussfrist von 3 Wochen beim Erhalt einer Kündigung für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage, ist meine Kanzlei so organisiert, dass auch kurzfristig, soweit erforderlich noch an dem gleichen Tag ein Besprechungstermin zur Verfügung gestellt werden kann und auch Klage eingereicht wird, falls das notwendig sein sollte wegen Fristablaufs.

Bei Arbeitsgerichtsverfahren und auch beim Aushandeln von Aufhebungsverträgen in der außergerichtlichen Vertretung erreiche ich in der Regel optimale Ergebnisse. Hier muss insbesondere auf die Vermeidung einer Sperre bei der Agentur für Arbeit geachtet werden sowie darauf, dass Arbeitszeugnisse mit guter Leistungs- - und Verhaltensbeurteilung erteilt werden, gegebenenfalls auch, dass dem Arbeitgeber ein Zeugnisentwurf zur Verfügung gestellt wird, wovon dieser nur aus wichtigem Grund abweichen kann. Bei längeren Kündigungsfristen ist es auch wichtig, eine Freistellung unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Bezüge  Bei fristlosen Kündigungen bzw. auch ordentlichen verhaltensbedingten Kündigungen ist fast regelmäßig zu erreichen, dass der Arbeitgeber von verhaltensbedingten Gründen in einem Arbeitsgerichtsprozess Abstand nimmt.

In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:

Gerne berate ich Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts  und auch des Scheidungsrechts.

Ziel meiner Arbeit als Anwalt ist immer eine rechtlich kompetente und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Mandanten abgestimmte wirtschaftlich günstige Regelung / Beratung. Wenn es möglich ist, wird zunächst eine außergerichtliche Lösung des Problems angestrebt.

Da in arbeitsgerichtlichen Verfahren regelmäßig zügig ein sog. Gütetermin anberaumt wird, besteht eine recht hohe Chance, eine abschließende Regelung schnell zu erreichen.  Es gibt hier höchst selten langwierige und damit oft auch nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten. Diese flexible und pragmatische Vorgehensweise entspricht meinem Arbeitsstil, so dass ich mich auch aus diesem Grund für dieses Rechtsgebiet entschieden habe.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin.

Arbeitsrecht

  • Kündigungen, Änderungskündigungen, Versetzungen
  • Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Zeugnisformulierungen bzw. Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Kürzung von Zulagen, Abbau tariflich gesicherter Leistungen
  • Betriebsübergang, Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
  • variablen und leistungsorientierten Vergütungen, Provisionen, Urlaubsgeld
  • Jahressonderzahlung, Gratifikationen, Entzug des Dienstwagens
  • freie Mitarbeit bzw. Scheinselbständigkeit
  • Arbeitnehmer mit Schwerbehinderungen
  • uvm.

Scheidungsrecht

Die günstigste Variante der Scheidung

Der Regelfall ist eine einverständliche Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahres. Hier muss nur ein Ehepartner den Scheidungsantrag über einen Anwalt stellen, während der andere der Scheidung zustimmen kann ohne anwaltliche Vertertung. Vor der Einreichung der Scheidung können die Ehepartner untereinander eine Regelung treffen, wonach die Scheidungskosten intern geteilt werden.

Über die Punkte Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Verteilung von Hausrat Sorgerecht und Umgangsrecht sollte Einigkeit bestehen.







info@kanzlei-zimmermann.de

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