Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann steht Ihnen im komplexen Bereich des Arbeitsrechts bundesweit kompetent zur Seite.
Mit seiner hohen Qualifikation wahrt er in erster Linie die Interessen von Arbeitnehmern, vertritt aber auf Wunsch gerne auch Arbeitgeberaußergerichtlich und vor Gericht. Dabei berücksichtigt er selbstverständlich stets die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mandanten.
Profitieren auch Sie von seinem Verhandlungsgeschick und Erfahrungsschatz, er ist für Sie da, wenn Sie ihn benötigen!
Rechtsanwalt Prof. Dr. Kaufmann hat mit Erfolg am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht teilgenommen und fungiert zudem als Dozent und Professor zu arbeitsrechtlichen Themen bei Unternehmen, Hochschulen, Akademien und anderen Organisationen wie IHKs.
Darüber hinaus legt er viel Wert auf die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, um für Sie als Mandant stets auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu sein.
Die Kanzlei von Herrn Prof. Dr. Kaufmann unterstützt insbesondere Arbeitnehmer und entwickeln zusammen mit Ihnen als Mandant maßgeschneiderte, auf Sie fokussierte Lösungen.
In allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses über eine erhaltene Abmahnung bin hin zur Beendigung, z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, können Sie auf uns zählen.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) angewandt wird, ist Ihr Arbeitgeber in seinen Möglichkeiten eingeschränkt. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zum Thema Kündigungsschutz und wahren, falls nötig, Ihre Rechte im Zuge einer Kündigungsschutzklage oder bei den Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag. Auch wenn es um einen Abwicklungsvertrag geht oder Sie im Zuge einer betrieblichen Umstrukturierung oder Betriebsänderung betriebsbedingt gekündigt werden sollen, sind Sie bei uns genau richtig.
Wir vertreten Sie deutschlandweit vor sämtlichen Instanzen im Arbeitsgerichtsverfahren. Aber auch für Arbeitgeber fungieren wir gerne als kompetente Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und unterstützen Sie bei allen dazu nötigen Maßnahmen, egal ob es sich z. B. um Betriebsübergänge, Fusionen oder das Aufstellen von Sozialplänen handelt.
Mitgliedschaften und berufliche Ausrichtung:
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann ist Mitglied im VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V., im DAV Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher AnwaltVerein sowie im DarbGV Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V.und ist Wissenschaftlicher Leiter Arbeitsrecht in der IUBH (Internationale Hochschule für Wirtschaft und Management)
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Michael Kaufmann, Dipl. Betriebswirt (BA), Wirtschaftsmediator,
Spezialkanzlei für Arbeitsrecht im Rhein-Main-Raum, Westerwald, Wirtschaftsraum Koblenz und Köln
Zentrale/Hauptstandort:
Die Kanzleiräume in Wiesbaden liegen direkt an der Bundesstraße B54, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs Wiesbaden. Sowohl mit dem Pkw als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie bequem zu erreichen, öffentliche Parkplätze sind umfänglich vorhanden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rechtsanwaltskanzlei-kaufmann.de