
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind ausschließlich Arbeitsrecht, Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht.
Neben den arbeitsrechtlichen Fortbildungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) nimmt Rechtsanwältin Gotsche regelmäßig an beamtenrechtlichen Seminaren teil. Hinzu k...
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind ausschließlich Arbeitsrecht, Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht.
Neben den arbeitsrechtlichen Fortbildungen nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) nimmt Rechtsanwältin Gotsche regelmäßig an beamtenrechtlichen Seminaren teil. Hinzu kommt eine langjährige Praxiserfahrung im Umgang mit Fällen aus privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnissen.
Darüber hinaus kann die Kanzlei auf ein umfangreiches Netzwerk mit anderen freien Berufen (z. B. Steuer- oder Rentenberater) und fachspezialisierten Kollegen zurückgreifen.Bei Rechtsanwältin Anja Gotsche können die Mandanten darauf vertrauen, dass ihr Fall mit
- hoher Fachkompetenz,
- Verhandlungsgeschick,
- strategischem Denken und
- persönlichem Engagement
bearbeitet und betreut wird.
Spezialisierungen
Arbeitsrecht
Die Kanzlei ist spezialisiert auf
- Kündigungsschutzprozesse
- Aufhebung von Arbeitsverhältnisses
Ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgewehrt werden soll oder gewollt ist – Rechtsanwältin Anja Gotsche verfolgt mit ihrer Spezialisierung als Fachanwältin für Arbeitsrecht und einer über 15-jährigen Prozesserfahrung konsequent Ihr Ziel. Für jeden Fall erarbeitet sie eine individuelle strategische Lösung. Da die Beendigung von Arbeitsverhältnissen vielschichtig ist, erstreckt sich ihre Beratung und Vertretung auch auf Fragen im Zusammenhang mit
- Freistellung,
- Abfindung,
- Urlaubsabgeltung,
- Sperrung beim Arbeitsamt,
- Zeugnis.
Beamtenrecht
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit besonderen Kenntnissen im Beamtenrecht setzt sich Rechtsanwältin Anja Gotsche mit ihrer Kompetenz und Erfahrung für Ihr Anliegen ein. Der Schwerpunkt im Beamtenrecht liegt dabei auf folgenden Problemstellungen:
- Versetzung in den Ruhestand
- Amtsärztliche Untersuchung
- Dienstunfähigkeit.