Ihr gutes Recht ist es wert, von einer Rechtsanwältin im Raum Königstein im Taunus vertreten zu werden, die über eine langjährige Erfahrung, insbesondere im Bereich des nationalen wie internationalen Familien- und Erbrechts, verfügt und ihre umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einse...
Ihr gutes Recht ist es wert, von einer Rechtsanwältin im Raum Königstein im Taunus vertreten zu werden, die über eine langjährige Erfahrung, insbesondere im Bereich des nationalen wie internationalen Familien- und Erbrechts, verfügt und ihre umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt. Als Fachanwältin für Familienrecht, dem weiteren Schwerpunkt im Erbrecht und als Testamentsvollstreckerin ist es selbstverständlich, dass sie sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Literatur hält. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation.
Familienrecht
Als Ihre erfahrene Scheidungsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen im Falle einer Trennung und Scheidung bei, sowohl wenn nationales als auch internationales Recht anwendbar ist. Ich sorge dafür, dass Ihre Stimme Gehör findet, wenn die Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen ansteht und mache Ihre Ansprüche rund um Ehegatten- und Kindesunterhalt, rund um das eheliche Güterrecht, auch bei Gütertrennung, den Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Hausrat und den Versorgungsausgleich, mithin die Aufteilung Ihrer Renten, geltend. Aber auch die Kinder liegen uns besonders am Herzen. Gerade dann, wenn gemeinsame oder sozial eingebundene Kinder von einer Trennung und Scheidung zwangsläufig mitbetroffen sind, ist es uns wichtig, dass Sie sich mit Ihrer/Ihrem Ex-Partner/in auch nach einer Trennung und Scheidung noch in die Augen sehen und zumindest zugunsten der Kinder wieder zu einer möglichst guten Kooperation gelangen können. "Fair-Play" wird bei uns daher groß geschrieben. Der Erfolg gibt uns recht: Bei dem überwiegenden Anteil unserer Scheidungsmandate gelingt es letztlich dann doch, zu einer einvernehmlichen Regelung aller sich stellenden rechtlichen Fragen zu gelangen. Gerne können Sie sich auch bereits vor der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt an mich wenden und sich bei der Gestaltung eines maßgeschneiderten Ehevertrags unterstützen lassen, um Ihr gutes Recht für den Ernstfall gesichert zu wissen.
Erbrecht
Wenn Sie Unterstützung bei der Regelung Ihres Nachlasses benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich biete Ihnen im nationalen wie internationalen Rechtsbereich eine fundierte Rechtsberatung zu allen Themen der Testamentsgestaltung, einer vorausschauenden Nachlassplanung, der Ausschlagung oder Annahme eines Erbes, dem Pflichtteilsrecht, der Erbenhaftung, einem Erbverzicht oder bezüglich eines Erbvertrag u.v.m. und beantworte Ihre Rechtsfragen dazu. Auch in schwierigen Familienkonstellationen kann so für Sie oft auch individuell eine Lösung gefunden werden, ohne dass ein Gericht über die Streitfragen entscheiden muss. Wir unterstützen Sie darin, dass Ihre Rechte dabei jedoch gewahrt werden. Darüber hinaus biete ich Hinterbliebenen eine ausführliche Rechtsberatung und helfe und vertrete Sie im Rahmen einer Erbengemeinschaften, z.B. wenn es um die Erbauseinandersetzung geht, auch dann wenn Sie sich nicht in der Nähe oder im Ausland aufhalten.
Testamentsvollstreckung
Gerade dann, wenn der Nachlass komplex ist, Auseinandersetzungen unter den Erben zu erwarten sind oder einfach nur zur Entlastung Ihrer Erben, kann es sinnvoll sein, testamentarisch eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Als Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) übernehme ich gern die Regulierung und Abwicklung des Nachlasses, auch - wo nötig - im Rahmen einer Dauer-Testamentsvollstreckung, entsprechend den Wünschen des Erblassers.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
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