Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Lehrte

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Unternehmensgründung und Liquidation in Lehrte: Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, die ein Unt...

Unternehmensgründung und Liquidation in Lehrte: Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, die ein Unternehmen aufbauen oder schließen möchten. Während die Gründung eine Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen mit sich bringt, erfordert die Liquidation die korrekte Abwicklung und Schließung eines Unternehmens. In diesem Artikel bieten wir einen detaillierten Überblick über beide Prozesse, mit besonderem Augenmerk auf die rechtlichen Anforderungen und Unterstützung, die Sie in Lehrte benötigen könnten.

Unternehmensgründung in Lehrte

Die Gründung eines Unternehmens in Lehrte ist der erste Schritt, um eine eigene Geschäftsidee erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dabei müssen eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Aspekten beachtet werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Basis steht.

1. Die Wahl der Unternehmensform

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist entscheidend für die Struktur und die Haftung des Unternehmens. Es gibt mehrere Optionen zur Unternehmensgründung, die in Deutschland und auch in Lehrte relevant sind:

  • Einzelunternehmen: Als Einzelunternehmer führen Sie das Unternehmen alleine und haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Form ist besonders für kleinere Unternehmen oder Freiberufler geeignet.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR ist eine einfache Form der Partnerschaft, bei der zwei oder mehr Personen ein Unternehmen gründen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, in der die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Sie eignet sich für Unternehmen, die Handelsgeschäfte tätigen wollen.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Bei der KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre (voll haftend) und Kommanditisten (nur mit ihrer Einlage haftend). Diese Gesellschaftsform wird häufig für Investitionsvorhaben gewählt.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine der beliebtesten Unternehmensformen, da sie den Vorteil bietet, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Eine GmbH benötigt ein Mindestkapital von 25.000 Euro.
  • Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist für größere Unternehmen geeignet, die an der Börse notieren möchten. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, und die AG benötigt ein Mindestkapital von 50.000 Euro.
2. Die Anmeldung des Unternehmens

Um Ihr Unternehmen offiziell zu gründen, müssen Sie es beim Handelsregister anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, in Lehrte in der Regel beim Handelsregister des zuständigen Bezirksgerichts. Bei der Anmeldung müssen Sie grundlegende Informationen zu Ihrem Unternehmen angeben, wie etwa den Unternehmensnamen, die Rechtsform, den Geschäftszweck und die Adresse des Unternehmens.

3. Steuerliche Registrierung

Jedes Unternehmen muss sich beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese Anmeldung erfolgt, um das Unternehmen für steuerliche Zwecke zu registrieren und die entsprechenden Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) abzuführen. In Lehrte erfolgt dies in der Regel beim zuständigen Finanzamt.

4. Genehmigungen und Lizenzen

Abhängig von der Art des Unternehmens müssen möglicherweise spezifische Genehmigungen und Lizenzen beantragt werden. Beispielsweise benötigen Gaststätten, Apotheken und andere spezialisierte Geschäftszweige oft eine spezielle Genehmigung. Ein Anwalt für Unternehmensgründung in Lehrte kann Ihnen helfen, die notwendigen Genehmigungen zu identifizieren und den Antrag ordnungsgemäß einzureichen.

5. Gesellschaftsvertrag und rechtliche Dokumente

Für viele Unternehmensformen, wie die GmbH oder die AG, ist es erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Unternehmensführung und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht in Lehrte kann Ihnen helfen, einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag zu entwerfen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Liquidation eines Unternehmens in Lehrte

Die Liquidation eines Unternehmens ist der Prozess, bei dem ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit beendet und seine Vermögenswerte abwickelt. Es gibt verschiedene Gründe für eine Unternehmensliquidation, darunter finanzielle Schwierigkeiten, die Entscheidung der Eigentümer oder eine Umstrukturierung des Unternehmens.

1. Arten der Liquidation

Es gibt zwei Hauptarten der Liquidation:

  • Freiwillige Liquidation: Diese Art der Liquidation erfolgt in der Regel, wenn die Gesellschafter oder Eigentümer des Unternehmens die Entscheidung treffen, das Unternehmen zu schließen. Dies kann aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, Geschäftsaufgabe oder Umstrukturierungen geschehen. Die freiwillige Liquidation erfordert die Zustimmung der Gesellschafter und eine ordnungsgemäße Abwicklung der laufenden Geschäfte.
  • Zwangsliquidation: Eine Zwangsliquidation erfolgt, wenn das Unternehmen durch ein Gericht aufgelöst wird, häufig aufgrund von Insolvenz oder wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann. Ein Insolvenzverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und keine Aussicht auf eine Sanierung besteht.
2. Der Ablauf der Liquidation

Die Liquidation erfolgt in mehreren Schritten, die sorgfältig durchgeführt werden müssen:

  • Beschluss zur Liquidation: Der erste Schritt in der freiwilligen Liquidation ist der Beschluss der Gesellschafter oder der Eigentümer, das Unternehmen zu liquidieren. In der Regel wird dies in einer Gesellschafterversammlung beschlossen.
  • Abwicklung der laufenden Geschäfte: Während der Liquidation müssen alle laufenden Geschäfte abgewickelt werden. Verträge müssen erfüllt oder beendet, offene Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten beglichen werden.
  • Verkauf von Vermögenswerten: Das Unternehmen muss seine Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Maschinen, Warenbestände) verkaufen, um seine Schulden zu begleichen. Der Erlös wird zur Deckung der Verbindlichkeiten verwendet.
  • Schlussbilanz und Steuererklärung: Eine Schlussbilanz muss erstellt werden, um zu überprüfen, ob alle Vermögenswerte verkauft und alle Verbindlichkeiten beglichen wurden. Das Unternehmen muss auch eine letzte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
  • Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister: Nachdem alle Geschäftsvorfälle abgeschlossen sind, wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht und offiziell als nicht mehr existent betrachtet.
3. Rechtliche Unterstützung bei der Liquidation

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der mit vielen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen verbunden ist. Ein Anwalt für Unternehmensrecht in Lehrte kann Ihnen helfen, die Liquidation korrekt durchzuführen und alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um Probleme und Strafen zu vermeiden.

Fazit

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei sehr unterschiedliche, aber ebenso wichtige rechtliche Prozesse für Unternehmer. Die Gründung eines Unternehmens erfordert eine gründliche Planung, rechtliche Kenntnisse und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften, während die Liquidation eines Unternehmens eine ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte und die Lösung aller offenen rechtlichen und finanziellen Fragen erfordert. In beiden Fällen kann ein Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Lehrte entscheidend dazu beitragen, dass der Prozess reibungslos verläuft und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es ist ratsam, rechtliche Unterstützung zu suchen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen ordnungsgemäß gegründet und abgewickelt wird, ohne dass Sie rechtliche Probleme oder unnötige finanzielle Verluste riskieren.


Frau Rechtsanwältin Kühn-Blaschek, Fachanwältin für Familienrecht, ist Ihnen gerne in familienrechtlichen, unterhaltsrechtlichen und erbrechtlichen Fragen behilflich. Sie ist seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig und unterstützt Sie mit ihrem Fachwissen wie auch gesammelten E...


Frau Rechtsanwältin Kühn-Blaschek, Fachanwältin für Familienrecht, ist Ihnen gerne in familienrechtlichen, unterhaltsrechtlichen und erbrechtlichen Fragen behilflich. Sie ist seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig und unterstützt Sie mit ihrem Fachwissen wie auch gesammelten Erfahrungen umfassend und engagiert.



Rechtsanwältin und Notarin Ilse Kühn-Blaschek

Fachanwältin für Familienrecht




Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Kühn-Blaschek verfügt über reichlich Erfahrung und tiefgreifende theoretische Kenntnisse im Familienrecht, wodurch ihr auch der Fachanwaltstitel verliehen wurde. Einer der wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit stellt das Scheidungsrecht dar. Sie ist Ihnen gerne bei der außergerichtlichen Bewältigung der Scheidungsfolgen behilflich. Selbstverständlich, vertritt sie, wenn es nötig ist, Ihre Rechte auch im gerichtlichen Verfahren. Des Öfteren benötigt man rechtlichen Rat im Falle von Vermögensauseinandersetzungen, beim Zugewinnausgleich, oder bei Kindschaftssachen, wie der elterlichen Sorge und dem Umgangsrecht.

Auch bei weiteren Anliegen, die das Kindschaftsrecht betreffen, steht sie Ihnen als vertrauensvolle Ansprechpartnerin mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie gerne bei Fragen der Adoption, Pflegschaft und Vormundschaft wie auch der Abstammung. 


Unterhaltsrecht

Schwerpunktmäßig setzt sich Frau Rechtsanwältin Kühn-Blaschek, Fachanwältin für Familienrecht, mit dem Unterhaltsrecht auseinander. Sie klärt Sie über Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Elternunterhalt auf. Des Weiteren informiert sie Sie umfassend über die anzuwendenden Regelungen, die festlegen, wer Unterhalt fordern kann und wer verpflichtet ist ihn zu zahlen. Nachdem klar ist, wer Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter ist, geht es um die Höhe der Unterhaltszahlungen. Gerne berät Frau Rechtsanwältin Kühn-Blaschek auch zu dieser Frage.


Erbrecht

Frau Rechtsanwältin Kühn-Blaschek kümmert sich um die Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung und gestaltet für Sie ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.

Bei einem Todesfall von einem Ihrer Verwandten, ermittelt das Nachlassgericht nicht von sich aus, wer das Erbe bekommt oder wer zur Erbengemeinschaft gehört. Frau Rechtsanwältin Kühn-Blaschek fordert diese Informationen, auch über die den Miterben gehörenden Erbanteile, an und informiert Sie umfassend.


Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts stehe ich sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie als Angestellter eine Abmahnung oder sogar die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, zeige ich Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, wie beispielsweise die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Darüber hinaus können Sie sich gerne an mich wenden, falls Sie ein Opfer von Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz geworden sind – ich nehme mich mit viel Sachverstand und Kompetenz Ihrem Fall an. Darüber hinaus bin ich Arbeitgebern bei der rechtssicheren und gewissenhaften Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen behilflich. Des Weiteren bin ich die richtige Ansprechpartnerin, wenn es zum Beispiel um den Ausspruch einer Kündigung oder um einen Betriebsübergang geht.


Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Für mietrechtliche Belange bin ich Ihre ideale Ansprechpartnerin in Lehrte. Sie sind Mieter und müssen sich wegen Schönheitsreparaturen mit dem Vermieter herumärgern? Als Vermieter stehen Sie vor Schwierigkeiten wegen Mietnomaden? Sie streiten sich über Mieterhöhungen, Haustierhaltung oder Untervermietung? Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – schnell und effektiv helfe ich Ihnen, Ihr Problem langfristig erfolgreich zu lösen.



Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich in der Burgdorfer Str. 10a in Lehrte, direkt neben der Haltestelle „Neues Zentrum" und ist mit den Buslinien 949, 962, 963, 964 und 965 bequem zu erreichen. 


rechtsanwaeltin@kuehn-blaschek.de

Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Lehrte zur Seite. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Gerne berate ich Sie in den genannten ...

Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Lehrte zur Seite. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten.

Arbeitsrecht

Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Mindestlohn, Arbeitsunfall, Probezeit oder Teilzeit informieren. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.

Strafrecht

Beim Vorwurf einer Straftat wie z. B. Diebstahl, Drogenhandel oder Hausfriedensbruch ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie mich umgehend. Ich stehe Ihnen bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren sowie für einen erfolgreichen Ausgang der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist für jede Person tagtäglich von großer Bedeutung, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder auch Fußgänger. Wurden Sie folglich – verschuldet oder unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt, können Sie sich stets an mich wenden – ich bin Ihnen bei der Schadensregulierung gerne behilflich. Darüber hinaus trete ich mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt und kümmere mich ebenso engagiert um die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Vorfahrtsverstoß, zur Last gelegt, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig, ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwehren.

Zivilrecht

Nach einem Kauf sind Sie auf Mängel an der Ware aufmerksam geworden? Gerne berate ich Sie rund um Garantie und Gewährleistung und helfe Ihnen, einen Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Kaufpreisminderung oder eine Nachlieferung durchzusetzen. Überlassen Sie mir darüber hinaus Ihre Vertragsdokumente – von Leasingvertrag über Arbeitsvertrag bis hin zu Ehevertrag befasse ich mich mit der Verhandlung, Erstellung oder Prüfung Ihrer Unterlagen.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird? Solche können einen Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ganz einfach Falschparken umfassen. Mit Geldbußen geahndet werden auch Rechtsverstöße im Arbeitsrecht, gegen Meldepflichten oder im Wirtschaftsstrafrecht. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt selbstverständlich engagiert und kompetent zur Seite.

Sozialrecht

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Wann sollte man einen Juristen kontaktieren?

Wann sollte man einen Juristen kontaktieren? Menschen entscheiden sich, einen Juristen aufzusuchen, wenn sie mit schwierigen Problemen konfrontiert sind. Oft wenden sich Klienten in Lehrte an professionelle juristische Hilfe, wenn der Fall bereits vor Gericht oder bei einer Behörde ist und nicht so verläuft, wie sie es sich wünschen. Noch schlimmer ist es, wenn der Fall bereits verloren ist. Daher raten wir, nicht zu zögern und das Problem frühzeitig zu lösen.

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Die Rechtsberatung umfasst die Analyse von Situationen und Empfehlungen des Juristen zu möglichen Handlungen. Es werden zwei Arten von Beratungen unterschieden – die gerichtliche Beratung und die schriftliche Beratung (rechtliches Gutachten). Welche Art der Hilfe angeboten wird, hängt von der Situation und den Wünschen des Kunden ab.

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