Sie stehen vor einer Privat- oder Unternehmensinsolvenz? Ihnen droht die Zwangsvollstreckung? Vertrauen Sie Ihren Fall besser einem erfahrenen Fachanwalt an!
Herr Rechtsanwalt Rainer Hellmuth in Leipzig hilft Ihnen gerne weiter.
Rechtsanwalt Rainer Hellmuth
Sie stehen vor einer Privat- oder Unternehmensinsolvenz? Ihnen droht die Zwangsvollstreckung? Vertrauen Sie Ihren Fall besser einem erfahrenen Fachanwalt an!
Herr Rechtsanwalt Rainer Hellmuth in Leipzig hilft Ihnen gerne weiter.
Rechtsanwalt Rainer Hellmuth
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Insolvenzrechtliche Beratung von Unternehmern und Privatpersonen, Insolvenzverwalter, Insolvenzplan, Sanierungskonzept, Restschuldbefreiung, Gläubiger
Zwangverwaltungs-/Zwangsversteigerungs-/Zwangsvollstreckungsrecht
Sicherheitsleistung, eidesstattliche Versicherung, Pfändung, Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung
Erbrecht
Nachlass, Testamentsvollstreckung, Erbfolge, Pflichtteil, Nachlasspfleger, Erbenhaftung, Erbschaftsanfechtung, Erbengemeinschaft
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Betriebsübergang, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Elternzeit, Abmahnung, Kündigungsschutz
Privates Baurecht
Bauvertrag, Baukosten, Architektenhaftung, Baugenehmigung, Bauabnahme, Baumängel, Leistungsbeschreibung
Kanzlei Geys-Lehmann, Hellmuth, Coll.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften, das er 1984 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss, trat Herr Rainer Hellmuth das Referendariat an. In den Jahren 1985 bis 1989 war er als Richter tätig, danach engagierte er sich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig im Bereich Kriminologie.
1990 erlangte er die Zulassung zur Anwaltschaft und ist seither als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Als Partner der Kanzlei Geys-Lehmann, Hellmuth, Coll. bietet er Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen professionelle Betreuung im Rahmen der oben aufgeführten Rechtsgebiete. Die enge Kooperation mit Steuerberatern ermöglicht es ihm dabei, seinen Mandanten noch umfassendere Leistungen anzubieten.
Seit Anfang bzw. Mitte der 90er Jahre wird Herr Rechtsanwalt Hellmuth von Gerichten in Insolvenz-, Nachlass- und Zwangsverwaltungsverfahren als Verwalter bestellt. Banken und Immobilienvertriebe vertrauen seinem Fachwissen im Bereich des Forderungseinzuges. Darüber hinaus bietet er in den Kanzleiräumen auch Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen zu Themen aus dem Insolvenzrecht und Zwangsverwaltungsrecht an.Seit dem Jahr 2000 ist Herr Rechtsanwalt Hellmuth Fachanwalt für Insolvenzrecht.