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Ute Sonnenschein-Berger

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  • Bahnstadtchaussee 33 51379 Leverkusen

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwaltskanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen

Für das Kompetenzzentrum aus Köln ist die anwaltliche Rechtsberatung vor allem Vertrauenssache, weswegen neben hoher fachlicher Kompetenz auch menschliche Aufgeschlossenheit und Einfühlungsvermögen für sie in der Betreuung ihrer Mandanten eine wichtige Rolle spielen.

Frau Sonnenschein-Berger studierte Jura an der Universität Köln und legte 1993 das Zweite Juristische Staatsexamen ab, bevor sie im Frühjahr 1994 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde. Im Anschluss daran sammelte sie juristische Berufserfahrung und gründete 1996 die Rechtsanwaltskanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen in Köln-Porz. Bereits während ihrer Studienzeit arbeitete sie in einer mittelständischen Unternehmensgruppe, zuletzt unmittelbar in der Geschäftsführung im Bereich Personalwirtschaft. Frau Rechtsanwältin Sonnenschein-Berger ist dementsprechend fachlich versiert und kann auf umfassende betriebswirtschaftliche und unternehmensrechtliche Erfahrungen zurückgreifen.

Frau Rechtsanwältin Sonnenschein-Berger absolvierte bereits die Fachanwaltskurse für Insolvenzrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht und tritt im Rahmen von Förderprojekten der öffentlichen Hand als Dozentin auf. Zudem war und ist sie seit mehreren Jahren in verschiedenen Gremien in leitender Funktion tätig, unter anderem im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV.




Arbeitsrecht

Zu den Mandanten von Frau Rechtsanwältin Sonnenschein-Berger zählen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Industrie- und Dienstleistungsbranchen sowie dem öffentlichen Dienst. Ihr rechtliches Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen oder die Abwehr ungerechtfertigter Versetzungen. Den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen übernimmt sie genauso routiniert und engagiert wie die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren (sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer).

Selbstverständlich können Sie sich auch bei verwandten arbeitsrechtlichen Fragen an die Anwältin aus Köln wenden.

Erbrecht

Nahezu jeder Bürger ist vom Erbrecht betroffen. Ob es dabei um das Vererben des eigenen Vermögens geht oder Konflikte unter den Erben aufgrund der jeweiligen Anteile entstehen: Mit Frau Rechtsanwältin Sonnenschein-Berger an Ihrer Seite haben Sie die besten Chancen, Ihre Interessen durchzusetzen. Die Formulierung eines Testaments, rechtliche Unterstützung in der Erbauseinandersetzung oder Fragen zur Erbfolge im familienrechtlichen Zusammenhang können Sie ebenso vertrauensvoll in ihre Hände legen wie die Nachfolgeregelung bei Generationenwechsel in Unternehmen. Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen auf diesem Rechtsgebiet ebenfalls berücksichtigt werden – hier kommt die langjährige Berufspraxis von Frau Rechtsanwältin Sonnenschein-Berger in einer mittelständischen Unternehmensgruppe zum Tragen.

Insolvenzrecht

Wenn Sie als juristische Person oder Gewerbetreibender insolvent wurden, begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Sonnenschein-Berger beim Regelinsolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei letzteren werden Sie unter anderem bei der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes unterstützt, sowie bei beim eröffneten Verfahren, der anschließenden Restschuldbefreiung und der Wohlverhaltensphase.




Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Von der Bushaltestelle Urbach Kaiserstraße (Linien 151, 152, 161 und 166) aus sind es zu Fuß nur noch ca. zwei Minuten bis zur Kanzlei.

Parkplätze für Ihren PKW befinden sich in der näheren Umgebung.                                       

Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, Termine telefonisch oder via der Terminanfrage-Option auf dem anwalt.de Profil zu vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie unter:  

www.kanzlei-sbbw.de



kanzlei@kanzlei-sbbw.de

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Fragen und Antworten

Was muss ich bei einer Scheidung beachten? 1 Antwort

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Ich wurde wegen einer Straftat angezeigt. Was passiert jetzt und wie kann ich mich verteidigen?

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