Herzlich willkommen bei Rechtsanwältin Katja Gerlach.
Rechtsanwältin Katja Gerlach ist seit vielen Jahren als Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht selbständig tätig. Sie konzentriert sich neben dem allgemeinen Zivilrecht schwerpunktmäßig auf ...
Herzlich willkommen bei Rechtsanwältin Katja Gerlach.
Rechtsanwältin Katja Gerlach ist seit vielen Jahren als Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht selbständig tätig. Sie konzentriert sich neben dem allgemeinen Zivilrecht schwerpunktmäßig auf die Bearbeitung von Mandaten in den Rechtsgebieten Familien-, Arbeits- und Sozialrecht. Sie nimmt sich gerne Zeit für ein persönliches Gespräch, um sich Ihrem rechtlichen Anliegen in vertrauensvoller Zusammenarbeit widmen zu können. Frau Gerlach studierte zwischen 1983 und 1993 Rechtswissenschaften in Köln und absolvierte dort auch das Rechtsreferendariat. Sie ist bereits seit 1996 rechtsberatend tätig. Zuletzt war sie mehrere Jahre Partnerin einer Rechtsanwaltsgesellschaft.
Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Gerlach umfassend im Falle einer Trennung oder Scheidung Ihrer Ehe. Um spätere Konflikte möglichst zu vermeiden, hilft sie Ihnen schon im Vorfeld beim Aufsetzen von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Trennungsvereinbarungen oder klärt, falls unvermeidbar, mit der Ehescheidung nicht selten einhergehende Konflikte, beispielsweise um das Sorgerecht, den Unterhalt, das Umgangsrecht oder die Durchführung des Zugewinnausgleichs bzw. Versorgungsausgleichs. Sie hilft bei der Unterhaltsberechnung, ganz gleich, ob es z. B. um den Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt geht, und wahrt, wenn nötig, auch die Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder eingetragener Lebenspartnerschaften.
Sozialrecht
Rechtsanwältin Gerlach unterstützt Sie als Fachanwältin für Sozialrecht bei allen Fragen rund um das Thema Rente. Dabei spielt es keine Rolle, ob es beispielsweise um die Witwenrente, Altersrente oder Erwerbsminderungsrente geht. Sie informiert Sie umfassend darüber, wie Sie sich nach einem Arbeitsunfall zu verhalten haben, oder wahrt Ihre Rechte gegenüber den zuständigen Sozialbehörden, wenn es um Ihnen zustehende Soziallleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kindergeld oder BAföG geht. Darüber hinaus unterstützt Rechtsanwältin Gerlach auch Schwerbehinderte, um ihnen eine möglichst gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Benachteiligungen abzumildern oder ganz zu vermeiden.
info@kanzlei-gerlach.eu