Herzlich willkommen,
ich berate und vertrete Sie insbesondere im Steuerrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht sowie im Mietrecht.
absolvierte Fachanwaltslehrgänge:weiter
Herzlich willkommen,
ich berate und vertrete Sie insbesondere im Steuerrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht sowie im Mietrecht.
absolvierte Fachanwaltslehrgänge:
- Steuerrecht
- Strafrecht
laufender Fachanwaltslehrgang:
- Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Die Rechtsgebiete im Überblick:
Steuer- und Steuerstrafrecht
Betriebsprüfungen sind immer unangenehm.
Ich berate Sie im Vorfeld der Betriebsprüfung neben und in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
Die Konflikte im Ramen einer Betriebsprüfung beginnen häufig mit dem Umfang der herauszugebenden Unterlagen und Daten, setzen sich bei Schätzungen fort und führen oft zu Überlegungen, ob für Veranlagungszeiträume außerhalb der Betriebsprüfung Selbstanzeigen abzugeben sind.
Führt die Betriebsprüfung zu ungerechtfertigten Steuernachzahlungen, fechte ich die entsprechenden Bescheide im Einspruchs - und Klageverfahren für Sie an.
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschafts - und Steuerstrafsachen) sowie des Steuerrechts. Eine mehrjährige Tätigkeit in einem namhaften Steuerbüro samt Steuerberaterlehrgang bildet neben meiner juristischen Qualifikation die Grundlage für eine fachlich kompetente Tätigkeit.
Hierzu gehört die Vertretung in steuerlichen Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren und sonstigen steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.
Strafrecht
Als Strafverteidiger bin ich neben dem Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht auch auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts (z.B. bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, BtM - Delikte) tätig und verfüge insoweit über eine langjährige Erfahrung als Wahl- und Pflichtverteidiger.
Miet - und Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Mieter, Vermieter und Hausverwalter bei allen mietrechtlichen Problemstellungen, begonnen bei der Wirksamkeit einzelner Klauseln des Mietvertrages über die Mietanpassung bis zur Beendigung des Mietverhältnis durch Kündigung und notfalls auch Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Auch bei Streit über Mietrückstände und aus dem Mietverhältnis resultierende Ansprüche auf Mietminderung und Schadensersatz oder über die Mietkaution stehen wir unseren Mandanten sowohl im Wohnungsmietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht beratend und vertretend zur Seite.