- Ihr Partner in allen Fragen des Arbeits, Sozial- und Versicherungsrechtes -
Als Anwalt mi drei Fachanwaltstiteln (Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht) ist Herr Kösters in besonderem Maße qualifiziert für die Bewältigung der Aufgaben, die sich ihm in der deutschlandweit agierenden Kanzlei MSBH Rechtsanwälte stellen.
Privatpersonen und Unternehmen, u. a. auch aus dem Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, steht er auch bei komplexen und herausfordernden Problemen wie Kündigung, Aufhebungsvertrag, Statusfeststellung, Schwerbehinderung, Beiträge Befristung, Krankheit zuverlässig zur Seite.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Referendariat in Schleswig-Holstein erhielt Herr Rechtsanwalt Kösters im Jahr 1998 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Die Schwerpunkte seiner juristischen Arbeit lagen schon von Beginn an in den Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts.
Im Jahr 2001 wurde ihm zudem auch der Titel „Fachanwalt für Sozialrecht" verliehen. 2002 erhielt er darüber hinaus den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht". Diese Titel kennzeichnen ein, durch Prüfung nachgewiesenes großes Fachwissen und eine große Zahl bearbeiteter Fälle in dem jeweiligen Rechtsgebiet. Ein weiterer Interessenschwerpunkt innerhalb des Arbeitsrechts liegt auf dem Feld des Dienstvertragsrechts.
Seit mehr als 5 Jahren besitze ich auch den Titel des fachanwaltes für Versicherungsrecht.
Viele weitere Informationen zu Publikationen, der Lehrtätigkeit und dem Werdegang von Herrn Rechtsanwalt Kösters erhalten Sie hier.
Arbeitsrecht
Arbeitgeber aus den Bereichen der Gesundheitswirtschaft, der Medien, des Handwerks, der Dienstleistung und des Handels sowie Vereine und Verbände, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer, Mitarbeitervertretungen und Personalräte sind es, die sich auf das Fachwissen und die Professionalität von Herrn Rechtsanwalt Kösters, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Problemstellungen verlassen dürfen.
Sein Tätigkeitsbereich deckt das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht ab: die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen gehört hierzu genauso wie die Beratung zu Befristung, Abfindungsrecht, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz, Mobbing, Scheinselbstständigkeit, Diskriminierung, Wettbewerbsverbot, Kettenarbeitsvertrag und Überstundenabgeltung, um nur einige Beispiele zu nennen. Kommt es zu einer Kündigung, prüft er deren Rechtswirksamkeit sowie das Recht des Arbeitnehmers auf Kündigungsschutz und vertritt seinen Mandanten auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.
Gerne übernimmt Herr Rechtsanwalt Kösters das Führen von Verhandlungen mit der Gegenseite, wenn es etwa um das Aushandeln von Entgelten, von tariflichen Vereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen geht. Außerdem bietet er Schulungen zu verschiedensten arbeitsrechtlichen Themen an.
Beamtenrecht
Das Beamtenverhältnis unterliegt anderen gesetzlichen Vorgaben als das Arbeitsverhältnis. Dem Beamten werden gegenüber dem Angestellten besondere Rechte eingeräumt, allerdings gibt es auch spezielle Pflichten, die er zu erfüllen hat. Herr Rechtsanwalt Kösters ist auch mit den Beamtengesetzen, etwa dem Bundesbesoldungsgesetz, dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Bundesdisziplinargesetz, sowie mit den verschiedensten Verordnungen zu Arbeitszeit, Elternzeit, Nebentätigkeit oder zur Laufbahn vertraut. Außerdem berät er Personalräte zu ihren Mitbestimmungsrechten sowie zu ihren Anhörungs- und Mitwirkungsrechten.
Sozialrecht
Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflege- und Rentenversicherung – als Berufstätiger zahlt man regelmäßig Geld in die Sozialkassen ein. Dafür hat aber jeder von uns auch ein Recht auf Sozialleistungen, wenn man im Falle von Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, Krankheit, nach einem Unfall oder im Alter darauf angewiesen ist. Herr Rechtsanwalt Kösters berät Sie umfassend darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen und hilft Ihnen, diese im Verwaltungsverfahren bzw. vor Gericht durchzusetzen.
Als Fachanwalt ist er auch mit der Bearbeitung komplizierter Fälle vertraut, wie etwa mit der Vertretung von Unternehmen im Statusfeststellungsverfahren, mit der Durchsetzung einer Erstattung von ärztlichen Behandlungskosten, die nicht in den Bereich der Schulmedizin fallen, mit der Beurteilung von Arbeits- oder Wegeunfällen oder mit der Vertretung von Menschen mit Behinderung, die ständig von einem Leistungsträger an einen anderen verwiesen werden. Hierzu sind vertiefte Kenntnisse der Sozialgesetzbücher notwendig, über die Herr Rechtsanwalt Kösters als Fachanwalt für Sozialrecht verfügt.
Medizinrecht
Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren, Altenheime und Reha-Einrichtungen – alle der Gesundheitswirtschaft angehörigen Personen und Betriebe müssen spezielle gesetzliche Vorgaben beachten, etwa zum Arbeits- und Praxisrecht, zum Datenschutz und in gesellschaftsrechtlichen Fragen, wie sie bei Praxiskauf und Praxisnachfolge auftreten. Ebenso können in Zusammenhang mit der Abrechnung von Leistungen mit Krankenkassen und Sozialhilfeträgern Probleme entstehen. Herr Rechtsanwalt Kösters findet eine individuelle Lösung für Ihr Problem.
Pflegerecht
Zum 01.01.2017 wurde das Pflegerecht reformiert, Pflegegrade treten nun an die Stelle der Pflegestufen. Was bleibt, ist die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der oft zu Ungunsten der Pflegebedürftigen ausfällt und des Widerspruchs bedarf. Herr Rechtsanwalt Kösters hilft Privatpersonen, ihr Recht auf Pflegegeld, Entlastungsbeträge, Pflegehilfsmittel und andere Leistungen durchzusetzen. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, um die Pflege zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Auch hierbei hilft Ihr Anwalt Ihnen und klärt Sie in diesem Zusammenhang auch über die Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt auf. Neben Privatpersonen sind es auch Pflegedienste und Altenheimbetriebe, die sich in Rechtsfragen rund um die Pflege an Herrn Rechtsanwalt Kösters wenden dürfen.
Allgemeines Vertragsrecht
Arbeits-, Geschäftsführer- und Dienstverträge sowie Aufhebungsverträge werden von Herrn Rechtsanwalt Kösters umfassend geprüft bzw. auf Grundlage der geltenden Gesetze individuell erstellt. Über Vertragsstrafen berät er in diesem Zusammenhang genauso wie zum anzuwendenden Tarifrecht.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kommt es in einem Betrieb zu Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot oder wird ein Mitarbeiter gar das Opfer von Mobbing, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld. Herr Rechtsanwalt Kösters prüft die Sachlage sorgfältig und hilft bei der Durchsetzung oder auch der Abwehr entsprechender Forderungen.