Bei welchen Problemen kann ich Ihnen helfen?
Als Rechtsanwältin biete ich Ihnen bei arbeits- oder sozialrechtlichen Problemen und Fragen Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung an. Auf die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht habe ich mich spezialisiert.weiter
Bei welchen Problemen kann ich Ihnen helfen?
Als Rechtsanwältin biete ich Ihnen bei arbeits- oder sozialrechtlichen Problemen und Fragen Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung an. Auf die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht habe ich mich spezialisiert.
Als zertifizierte Mediatorin biete ich Ihnen die Durchführung eines Mediationsverfahrens und somit meine Unterstützung bei einer Konfliktlösung außerhalb eines streitigen Verfahrens an.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es auch über die Pandemie hinaus häufig Unsicherheiten über Dauer und Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Bestandteile von Vergütungen, Reichweiten des Direktionsrechts, Arbeitszeitverteilung und insbesondere die Wirksamkeit von Kündigungen.
Die besonderen Fristen, die für eine Kündigungsschutzklage gelten, erfordern eine effektive und zügige Bearbeitung Ihres Anliegens. Hierzu bin ich gerne bereit.
Durch meine Kooperation mit der Kanzlei für Pflegerecht habe ich besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeheime. Hieraus muss jedoch nicht unbedingt ein gerichtliches Verfahren folgen. Eine Alternative ist die Mediation:
Mediation
Die Mediation ist anders als ein gerichtliches Verfahren nicht geprägt von der Durchsetzung von Ansprüchen. Ziel einer Mediation ist es, einen Konflikt dadurch zu lösen, dass man sich nicht auf die Geltendmachung der jeweiligen Positionen beschränkt. Die Motive, die der vertretenen Position ihre Wichtigkeit geben, werden in das Verfahren einbezogen und damit ein gegenseitiges Verständnis ermöglicht. Hierauf aufbauend kann durch Sie eine Vereinbarung mit dem Gegenüber getroffen werden, die konkret für Sie passend ist, die für Sie gut umsetzbar ist und die es ermöglicht, dem ehemaligen Konfliktpartner weiterhin oder auch wieder mit Respekt und auf Augenhöhe zu begegnen.
Die Mediation bietet sich an, wenn Sie eigenverantwortlich die Lösung des Konflikts gestalten wollen, wenn alle Betroffenen damit einverstanden sind, wenn Sie eine dauerhafte Lösung anstreben, wenn zukünftiges Zusammensein unbelastet sein soll.
Dies kann im Bereich des Arbeitsplatzes, innerhalb von Familienunternehmen, auch bei der Nachfolge, im Bereich der Regelung zur Verteilung des Nachlasses, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten usw. gehen. Voraussetzungen ist, dass Sie freiwillig gemeinsam mit dem Gegenüber sich auf den Weg machen, um eigenverantwortlich an der Lösung des Konfliktes zu arbeiten. Auf diesen Weg werde ich Sie als Mediatorin begleiten, Sie durch die Stufen des Verfahrens führen, auf die Einhaltung der von Ihnen vereinbarten Regeln achten und Ihnen Raum geben, IHRE Lösung zu finden.
Sozialrecht
Gleichzeitig kann ich Ihnen bei Fragen mit sozialrechtlichen Inhalten weiterhelfen.
Das Sozialrecht ist breit gefächert aber stets handelt es von Einzelschicksalen.
Ich vertrete als Verfahrensbeistand Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren. Hieraus hat sich mein großes Anliegen entwickelt, das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie das deren Familien auch im Bereich der Jugendhilfe nach dem SGB VIII geltend zu machen. Egal, ob Sie etwa Hilfe zur Erziehung oder auch Unterstützung wegen seelischer Erkrankungen benötigen, ich bin bereit für Sie zu streiten.
Auch andere Bereiche des Sozialrechts werden wichtig, wenn man krank wird (SGB V – Krankenversicherungsrecht), erwerbsunfähig (SGB VI – Rentenversicherungsrecht), einen Arbeitsunfall hat bzw. an einer Berufskrankheit leidet (SGB VII – Unfallversicherungsrecht) oder eine Behinderung hat, für die ein angemessener Grad der Behinderung festgestellt werden soll. Viele Mandanten mussten die Erfahrung machen, dass sie zwar regelmäßig ihre Sozialabgaben gezahlt haben, beantragte Leistungen aber dennoch versagt werden.
Zu der Schwierigkeit, mit Krankheit, Unfall und Schwerbehinderung umzugehen, kommt dann noch die Existenzangst. Denn ohne Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente und Unfallrente kann der Lebensunterhalt nicht bestritten werden. Die gleiche finanzielle Not tritt ein, wenn Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV/Arbeitslosengeld II) versagt werden.
Ohne Rehabilitationsmaßnahme / Kur / Mutter-Kind-Kur wird die Gesundung stark verzögert, wenn nicht ganz vereitelt. Ohne die anerkannte Schwerbehinderung sind der gesteigerte Kündigungsschutz und die abzugsfreie Frührente nicht möglich. Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel sollen eine Behinderung ausgleichen, werden sie versagt, scheitert die gleichberechtigte Teilhabe und die Inklusion.
Hier lohnt es sich, für sein Recht zu kämpfen.
Warum bin ich die richtige Anwältin für Sie?
Ausgebildet als Diplom-Verwaltungswirtin, Volljuristin mit dem akademischen Grad des Magisters (LL.M.), Absolventin des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht habe ich in mehr als 20 Berufsjahren und kontinuierlicher Fortbildung meine Spezialisierung in den oben genannten Bereichen vorangetrieben. Die hieraus entwickelten Kenntnisse und gewonnen Erfahrungen weiß ich gewinnbringend für Sie einzusetzen.
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.
marion@rechtsanwalt-karpinski.de