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Dr. Rainer Holler

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  • Kurt-Schumacher-Straße 41b 55124 Mainz

Informationen über den Spezialisten

Sie haben eine schlechte Kapitalanlage erworben und benötigen nun fachkundigen Rechtbeistand?

Dann sind Sie genau richtig bei Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler. Dieser leistet qualifizierte individuelle Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Rechtsanwalt Dr. Holler verfügt über umfassendes Wissen in sämtlichen Disziplinen des Private Banking. Er arbeitete mehr als 25 Jahre lang im Bereich Wealth Management und befasste sich mit der Beratung von Kommunen, Stiftungen sowie institutionellen Anlegern und auch privaten Investoren.

Rechtsanwalt Dr. Holler besitzt somit neben den juristischen Fachkenntnissen auch profundes Know-how über die Funktionsweise der Finanzprodukte sowie der Kapitalmärkte und ist auf diese Weise in der Lage Kapitalanlegern eine ganzheitliche rechtliche Beratung anzubieten. Sein Beratungsansatz ist dabei in erster Line auf Konfliktvermeidung sowie Streitbeilegung ausgelegt, denn es gibt im Leben wichtigere Dinge als den Streit mit anderen.


Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bankrecht und Kapitalmarktrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Holler mit dem Anlegerschutz. Das heißt, er kümmert sich um die Durchsetzung der Rechte privater Anleger gegenüber Finanzdienstleistern. Rechtsanwalt Dr. Holler deckt auch Verstöße gegen Beratungspflichten bei der Anlageberatung sowie der Anlagevermittlung auf und übernimmt die Vertragsprüfung, wenn Finanzdienstleister mit der Vermögensverwaltung beauftragt werden.

Des Weiteren klärt er Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Prospekthaftung und vertritt die Interessen seiner Mandanten auch im Bereich des Grauen Kapitalmarkts, der nicht der Kontrolle der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt. Außerdem informiert Rechtsanwalt Dr. Holler Rechtsratsuchende rund das Thema Vorfälligkeitsentschädigung, das sich im Kontext mit der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens stellt.

Erbrecht

Rechtsanwalt Dr. Holler führt im Mandantenauftrag auch die Nachlassabwicklung durch. Er entlastet Erben und gestaltet Nachlassauseinandersetzungen bedarfsgerecht. Rechtsanwalt Dr. Holler übernimmt die Anfertigung Ihrer Erbschaftssteuererklärung oder bringt auf Wunsch seine Erfahrung als erfahrener Testamentsvollstrecker ein.



Bürozeiten:

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 06131/6033727 gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.



rh@bankrechtmainz.de

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